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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 3. Juli 2017, 14:41 Uhr

Sachvortrag:

Nach den derzeit gültigen Richtlinien der Stadt Schwäbisch Hall erhalten die Sportvereine jährlich eine Grundförderung, die sich an den Vereinsmitgliedschaften von 0-26 Jahren orientiert. Zugrunde gelegt sind die Meldungen an den WLSB.

Der Stadtverband für Sport hat in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Soziales auf Grundlage der Meldungen die Berechnung der im Haushaltsplan dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 188.500 € vorgenommen. In der Anlage ist eine Übersicht der Berechnungsgrundlage und der Verteilung beigefügt.

Eine Auszahlung an die Vereine erfolgt im Mai 2017.

Anlage: Übersicht Grundförderung

Beschluss:

Kenntnisnahme
(ohne Abstimmung)

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