§ 102 - Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Durch die Höhe der Parkgebühren und Festlegung der Höchstparkdauer kann das Parkverhalten in gewisser Weise gesteuert werden. In der Vergangenheit wurde mit der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum das Ziel verfolgt, dass für die wenigen Parkplätze im Stadtzentrum ein möglichst hoher Umschlag erreicht wird. Es ist im Interesse der Stadtbesucherinnen/-besucher und Kundinnen/Kunden, dass sie für kurze Erledigungen in der Innenstadt nur kurze Fußwege haben und möglichst nah am Ziel einen freien Parkplatz finden.

Um dies zu erreichen, ist bei den viel gefragten Parkplätzen für kurze Erledigungen eine geringe Höchstparkdauer sinnvoll. Wer in den Parkhäusern parkt und somit längere Fußwege in Kauf nimmt, sollte durch etwas geringere Parkgebühren „begünstigt“ werden. Nach mehreren Parkgebührenerhöhungen der Stadtwerke für die Parkierungseinrichtungen ist in den letzten Jahren eine Struktur entstanden, wodurch die Nutzerinnen/Nutzer der viel begehrten Kurzzeitparkplätze weniger Parkgebühren zahlen müssen als diejenigen, welche die Parkhäuser nutzen und längere Fußwege akzeptieren.

Bisher gilt folgende Regelung:

Zone

Stadtbereich

Parkgebühr

Höchstparkdauer

Mo. - Fr. von 8 – 18 Uhr

Sa. von 8 – 13 Uhr

I

Haalstr., Hafenmarkt, Steinerner Steg

pro 15 Min. = 0,30 €

60 Minuten

II

Holzmarkt, Klosterstr., Salinenstr.

erste 30 Min. = 0,30 €

pro weitere 30 Min. = 0,50 €

120 Minuten

III

Am Gänsberg, Im Lindach, Katharinenstr. , Lange Str. , Langenfelder Tor, Weilertor, Zollhüttengasse, Zwinger

pro 30 Min. = 0,30 €

120 Minuten

IV

Alle nicht in Zone I, II und III aufgeführten Straßen und Plätze innerhalb des Stadtgrabenrings

pro 30 Min. = 0,50 €

60 Minuten

2012 wurde aufgrund veränderter Nutzerbedingungen (Auszug der Deutschen Post AG aus dem Gebäude Am Hafenmarkt) die Höchstparkdauer in Zone I von 30 auf 60 Minuten heraufgesetzt.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass die bisherige Zoneneinteilung und Gebührenstaffelung nicht mehr zeitgemäß ist. Durch das Kocherquartier hat der kurzfristige Parkbedarf in der Salinenstraße stark zugenommen. Damit dort ein besserer Umschlag erreicht wird, soll die Höchstparkdauer von 120 auf 60 Minuten gesenkt werden. Dies kommt insbesondere den Postkundinnen/-kunden, sowie dem Hol- und Bringdienst der Schülerschaft der Musikschule zugute. Für Langzeitparkerinnen/-parker stehen die Parkhäuser Kocherquartier und Weilerwiese zur Verfügung.

Zeitgleich ist es sinnvoll, die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum den Parkgebühren der Stadtwerke anzupassen, die bekanntlich zum 01.03.2017 von 1,20 € auf 1,50 € pro Stunde erhöht wurden. Damit verbunden war außerdem die Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeit von 18.00 auf 20.00 Uhr.

Die Verwaltung hält es für sinnvoll, die Salinenstraße in die Zone I aufzunehmen.
Im Interesse der Vereinfachung wird folgende Neuregelung vorgeschlagen:

Zone

Stadtbereich

Parkgebühr

Höchstparkdauer

Mo. - Fr. von 8 – 18 Uhr

Sa. von 8 – 13 Uhr

I

Haalstr., Hafenmarkt, Steinerner Steg, Salinenstr.

pro 15 Min. = 0,40 €

60 Minuten

II

Alle nicht in Zone I aufgeführten Straßen und Plätze innerhalb des Stadtgrabenrings

pro 30 Min. = 0,60 €

120 Minuten

Für die an die Stadtwerke übertragene Betriebsführung entstehen zurzeit jährliche Kosten von 163.147,78 €, so dass im Jahr 2016 lediglich ein Überschuss von 106.526,22 € zu verzeichnen ist.

Maßgebend für die vorgeschlagene Neuregelung ist jedoch weniger die Steigerung der Einnahmen als vielmehr eine zur Steuerung des Parkverhaltens gebotene sinnvolle Anpassung an die Gebühren der Stadtwerke.

Anlage: Satzung

 

Stadtrat Kaiser teilt die Zielrichtung der Verwaltung hinsichtlich der Zonenabgrenzung und befürwortet grundsätzlich auch eine Anpassung der Gebühren. Das vorgestellte Konzept wird dahingehend hinterfragt, dass in der Innenstadt eine Gebührenpflicht bis 18 Uhr besteht. In Parkhäusern besteht diese hingegen bis 20 Uhr. Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin um 17.45 Uhr z. B. auf den „Hafenmarkt“ fährt und 40 Cent Gebühren bezahlt, wird der erforderliche Betrag für den gebührenpflichtigen Zeitraum (bis 18 Uhr) beglichen. Man könnte für diesen Betrag jedoch bis spät in die Nachtstunden letztlich den Parkplatz belegen. Wird stattdessen ein Parkhaus angefahren, so muss 3 € bezahlt werden, da dort eine Gebührenpflicht bis 20 Uhr besteht.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt die Richtigkeit der Ausführungen, verbunden mit dem Hinweis, dass diese Problematik bereits heute besteht. Eine homogene Struktur bestand bislang nicht.

Stadtrat Kaiser wirft ein, dass bislang jedoch die Gebührenpflicht nicht bis 20 Uhr galt.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt, dass die Gebührenpflicht in den Parkhäusern vor Kurzem auf 20 Uhr ausgeweitet wurde. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in Parkhäusern durch das Schrankensystem eine Kontrolle gewährleistet ist. Im öffentlichen Parkraum sei eine Überwachung auch ein Thema der Personalkapazitäten, da eine bestehende Regelung auch eingehalten werden müsse. Eine zeitliche Verlängerung des Überwachungszeitraums ist grundsätzlich möglich. Man muss sich jedoch dann auch mit dem Thema „Personaleinsatz“ auseinandersetzen. Die Spielräume seien begrenzt.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner führt aus, dass aus seiner Sicht nichts gegen eine Verlängerung des Überwachungszeitraums spreche.

Stadtrat Kaiser bittet darum, sich Gedanken über eine Vereinheitlichung zu machen.

Stadtrat Waller ist der Ansicht, dass nach 18 Uhr die Anzahl der Beschäftigten, welche in der Innenstadt parken, deutlich sinkt. Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von ehrenamtlichen Kulturschaffenden betrieben werden, sollte man nicht noch zahlen müssen. Er unterstützt letztlich den Vorschlag der Verwaltung.

Stadträtin Rabe pflichtet Stadtrat Kaiser bei. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird unterstützt, dass die Auslastung der Parkhäuser in den Abendstunden zurückgeht. Eine Angleichung an den Überwachungszeitraum der Parkhäuser sollte angestrebt werden. Die Überwachung sei letztlich eine Frage der Einteilung der Arbeitszeit. Dies müsse von der Verwaltung gelöst werden.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die ersten Reaktionen im Kontext der Anhebung der Öffnungszeiten der Parkhäuser nicht positiv ausgefallen sind. Abendkurse der Volkshochschule werden hierdurch zusätzlich belastet, da die Nutzung der HallCard hier nicht mehr möglich ist. Einheitliche Zeiten zu haben, wäre sicher sinnvoll. Es stellt sich jedoch die Frage nach den „richtigen“ einheitlichen Zeiten. Letztlich ist dies eine Frage der Abwägung.

Stadträtin Koch vertritt die Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger die Erhöhung der Parkgebühren als „Abzocke“ansehen werden. Es sollten Maßnahmen zur Entschärfung ergriffen werden. Ein kostenfreies Parken am Parkplatz „Salinenstraße“ für 60 Minuten wird angeregt.

Oberbürgermeister Pelgrim fragt an, ob Änderungsanträge zum Beschlussvorschlag gestellt werden.

Stadträtin Schmalzriedt ist der Ansicht, dass man die bisherige Regelung beibehalten könne, um eine Teilnahme an kulturellen Abendveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürgern nicht zusätzlich zu belasten. Der Überwachungszeitraum sollte deshalb nicht auf 20 Uhr ausgeweitet werden. Eine Gebührenpflicht bis 18 Uhr wird unterstützt.

Oberbürgermeister Pelgrim fragt nochmals an, ob Änderungsanträge gestellt werden.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich bei Stadträtin Schmalzriedt, ob sie ihre Äußerungen auf die im Verwaltungsvorschlag genannten Zonen bezieht oder ob ihre Äußerung darauf abzielt, die getroffene Entscheidung über den Überwachungszeitraum in den Parkhäusern rückgängig zu machen. Er vertritt die Ansicht, dass letztere Frage in diesem Gremium nicht beschlossen werden könne. Hierfür sei der Aufsichtsrat der Stadtwerke zuständig.

Stadträtin Koch fragt an, ob sich der in der Sitzungsunterlage genannte Überschussbetrag auf die Bewirtschaftung der Parkhäuser bezieht.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner erläutert, dass sich der erwirtschaftete Überschuss auf die öffentlichen Parkplätze bezieht.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass mit der Bewirtschaftung von Parkhäusern Verluste in Millionenhöhe zu verzeichnen sind.

Stadträtin Koch schlägt vor, die Parkplätze am Kocherquartier (Parkplatz Salinenstraße) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass in der Innenstadt ein in der Kapazität beschränkter öffentlicher Parkraum zur Verfügung steht. Dieser ist für bestimmte kurzfristige Nutzungen bestimmt. Für langfristige Nutzungen steht ein Parkhauskonzept zur Verfügung. Wird ein öffentlicher Parkplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt, ist eine Belegung durch Dauerparker zu befürchten. Wenn dies vermieden werden soll, ist eine Überwachung gefordert, welche sich durch die entstehenden Personalkosten negativ auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis auswirken wird. Ferner wird kein Steuerungseffekt erzielt.
Oberbürgermeister Pelgrim fragt nochmals an, ob Änderungsanträge gestellt werden. Es wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Die Verwaltungsempfehlung wird deshalb zur Abstimmung gestellt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der beigefügten Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum wird zugestimmt.
(9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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