§ 4 - Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. Juli 2017, 13:41 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Durch die Höhe der Parkgebühren und Festlegung der Höchstparkdauer kann das Parkverhalten in gewisser Weise gesteuert werden. In der Vergangenheit wurde mit der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum das Ziel verfolgt, dass für die wenigen Parkplätze im Stadtzentrum ein möglichst hoher Umschlag erreicht wird. Es ist im Interesse der Stadtbesucherinnen/-besucher und Kundinnen/Kunden, dass sie für kurze Erledigungen in der Innenstadt nur kurze Fußwege haben und möglichst nah am Ziel einen freien Parkplatz finden.

Um dies zu erreichen, ist bei den viel gefragten Parkplätzen für kurze Erledigungen eine geringe Höchstparkdauer sinnvoll. Wer in den Parkhäusern parkt und somit längere Fußwege in Kauf nimmt, sollte durch etwas geringere Parkgebühren „begünstigt“ werden. Nach mehreren Parkgebührenerhöhungen der Stadtwerke für die Parkierungseinrichtungen ist in den letzten Jahren eine Struktur entstanden, wodurch die Nutzerinnen/Nutzer der viel begehrten Kurzzeitparkplätze weniger Parkgebühren zahlen müssen als diejenigen, welche die Parkhäuser nutzen und längere Fußwege akzeptieren.

Bisher gilt folgende Regelung:

Zone

Stadtbereich

Parkgebühr

Höchstparkdauer
Mo - Fr. von 8 – 18 Uhr
Sa von 8 – 13 Uhr

I

Haalstraße, Hafenmarkt, Steinerner Steg

pro 15 Min. = 0,30 €

60 Minuten

II

Holzmarkt, Klosterstr., Salinenstr.

erste 30 Min. = 0,30 €
pro weitere 30 Min. = 0,50 €

120 Minuten

III

Am Gänsberg, Im Lindach, Katharinenstr. , Lange Str. , Langenfelder Tor, Weilertor, Zollhüttengasse, Zwinger

pro 30 Min. = 0,30 €

120 Minuten

IV

Alle nicht in Zone I, II und III aufgeführten Straßen und Plätze innerhalb des Stadtgrabenrings

pro 30 Min. = 0,50 €

60 Minuten

 

2012 wurde aufgrund veränderter Nutzerbedingungen (Auszug der Deutschen Post AG aus dem Gebäude Am Hafenmarkt) die Höchstparkdauer in Zone I von 30 auf 60 Minuten heraufgesetzt.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass die bisherige Zoneneinteilung und Gebührenstaffelung nicht mehr zeitgemäß ist. Durch das Kocherquartier hat der kurzfristige Parkbedarf in der Salinenstraße stark zugenommen. Damit dort ein besserer Umschlag erreicht wird, soll die Höchstparkdauer von 120 auf 60 Minuten gesenkt werden. Dies kommt insbesondere den Postkunden, sowie dem Hol- und Bringdienst der Schülerschaft der Musikschule zugute. Für Langzeitparkerinnen/-parker stehen die Parkhäuser Kocherquartier und Weilerwiese zur Verfügung.

Zeitgleich ist es sinnvoll, die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum den Parkgebühren der Stadtwerke anzupassen, die bekanntlich zum 01.03.2017 von 1,20 € auf 1,50 € pro Stunde erhöht wurden. Damit verbunden war außerdem die Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeit von 18.00 auf 20.00 Uhr.

Die Verwaltung hält es für sinnvoll, die Salinenstraße in die Zone I aufzunehmen.

Im Interesse der Vereinfachung wird folgende Neuregelung vorgeschlagen:

Zone

Stadtbereich

Parkgebühr

Höchstparkdauer
Mo - Fr. von 8 – 18 Uhr
Sa von 8 – 13 Uhr

I

Haalstraße, Hafenmarkt, Steinerner Steg, Salinenstr.

pro 15 Min. = 0,40 €

60 Minuten

II

Alle nicht in Zone I aufgeführten Straßen und Plätze innerhalb des Stadtgrabenrings

pro 30 Min. = 0,60 €

120 Minuten

Für die an die Stadtwerke übertragene Betriebsführung entstehen zur Zeit jährliche Kosten von 163.147,78 €, so dass im Jahr 2016 lediglich ein Überschuss von 106.526,22 € zu verzeichnen ist.

Maßgebend für die vorgeschlagene Neuregelung ist jedoch weniger die Steigerung der Einnahmen als vielmehr eine zur Steuerung des Parkverhaltens gebotene sinnvolle Anpassung an die Gebühren der Stadtwerke.

Anlage: Satzung

Beschluss:

Der beigefügten Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum wird zugestimmt.
(9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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