§ 3 - Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. Juli 2017, 14:41 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Nach § 41 b Abs. 2 GemO sind die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.
Nachdem der Landtag am 14.10.2015 das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften beschlossen hatte,  änderte die Stadt Schwäbisch Hall mit Beschluss § 90 vom 27.04.2016 bereits entsprechend der o.g. Formulierung ihre Geschäftsordnung.
Nach Auskunft des Städtetags Baden-Württemberg, Dezernent Norbert Brugger, ist der gesamte Zeitraum zwischen Zugang der Sitzungsunterlagen bei den Ratsmitgliedern und Sitzungsbeginn rechtlich zulässig (siehe Anlage). D.h., wann die Informationen für die Öffentlichkeit innerhalb dieses Zeitfensters freigeschalten werden, kann jede Gemeinde selbst entscheiden.
Die Tagesordnungen für den öffentlichen und nichtöffentlichen Teil werden derzeit zusammen mit den dazugehörigen Sitzungsunterlagen 8 Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Einsicht, beschränkt auf die Mitglieder des Gemeinderats, eingestellt. Die öffentliche Tagesordnung wird anschließend 5 Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem öffentlich freigeschaltet. Die hierzu vorliegenden Sitzungsunterlagen werden für die Öffentlichkeit bisher um 12 Uhr am Tag der Sitzung freigeschaltet.
Da sich diese Regelung sowohl auf Vorberatungen in den Ausschüssen als auch auf Beschlussfassungen im Gemeinderat bezieht, sind die zur Beschlussfassung anstehenden Sitzungsunterlagen i.d.R. zum Zeitpunkt der öffentlichen Vorberatung auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich.
Um sowohl dem Interesse von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Medien entgegenzukommen, als auch den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ausreichend Zeit zur Befassung mit den Sitzungsunterlagen zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung nachfolgende Regelung vor:

Beschluss:

  1. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird darüber abgestimmt, öffentliche Sitzungsunterlagen 48 Stunden nachdem sie den Mitglieder des Gemeinderats durch Einstellung im RatsInfo zugegangen sind, öffentlich freizuschalten.
    (4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)
  2. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird darüber abgestimmt, öffentliche Sitzungsunterlagen am dritten Tag vor der Sitzung (Sitzungstag nicht eingerechnet) öffentlich freizuschalten.
    (13 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
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