§ 2 - Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für Steueraufwendungen bei Betrieb gewerblicher Art Parkierungseinrichtungen (BgA Parkierungs­einrichtungen) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im BgA Parkierungseinrichtungen wird die Stadt vom Finanzamt ertragssteuerlich veranlagt. Das bedeutet, dass der jeweilige gesamte Jahresüberschuss der Kapitalertragsteuer (KESt.) zu unterwerfen ist, da der jeweilige Überschuss der Stadt direkt zufließt.

Das Finanzamt hat nun am 21.03.2017 für den Gewinn aus dem Jahr 2015 eine Steuerbelastung in Höhe von 28.533,56 € ermittelt.

Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurden beim Produkt Parkierungseinrichtungen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 jeweils 18.000,-- € eingestellt.

Im Rechnungsjahr 2016 wurden für Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 13.680,-- € bezahlt, im Rechnungsjahr 2017 müssen hierfür voraussichtlich 12.672,-- € entrichtet werden.

Im Haushaltsjahr 2017 stehen auf dem Aufwandskonto für betriebliche Steueraufwendungen für den BgA Parkierungseinrichtungen – 54600000.44410000 – aufgrund der Einbuchung der Vorauszahlung für die Gewerbesteuer noch 5.328,-- € zur Verfügung.

Für die Bezahlung der KESt. In Höhe von 28.533,56 € müssen demzufolge überplanmäßig 23.205,56 € bereit gestellt werden. 

Beschluss:

Auf dem Aufwandskonto „Steueraufwendungen bei Betrieb gewerblicher Art Parkierungseinrichtungen“ - 5460000-44410000 – werden überplanmäßig 23.205,56 € zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 17)

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