§ 12 - Planung Querungshilfe am ZOB an der Salinenstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Juni 2017, 08:42 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Von verschiedenen Bürgern, dem ÖPNV und von den Mitgliedern des BPA kam die Anregung, im Bereich des ZOB in der Salinenstraße für die Fußgängerinnen/Fußgänger eine Querungshilfe einzurichten. Zunächst wurde die Variante I  mit Formsteinen für die Querungsinsel geplant. Die Breite der Querungsinsel wurde mit 2,00 m festgelegt.
Diese Variante I wurde mit der Verkehrsbehörde, der Abteilung Stadtplanung und dem EB Werkhof vor Ort besichtigt. Bautechnisch wäre die Variante I an der geplanten Stelle normgerecht ausführbar. Vom EB Werkhof wurde vorgebracht, dass die Restfahrbahnbreite mit ca. 2,90 m für den maschinellen Winterdienst nicht geeignet ist.
Die Planung wurde beim Verkehrsgespräch am 15.02.2017 besprochen. Gemeinsam wurde eine Variante II festgelegt. Die Ausführung sieht statt der Abgrenzung der Querungshilfe mit Formsteinen und Pflaster die Ausführung mit einer Fahrbahnmarkierung vor. Diese Variante ist für den maschinellen Winterdienst geeignet.

Um die Querungshilfe sichtbarer zu machen wurde eine Variante III geplant  Diese Variante ergänzt die Variante II mit der Markierung. Im Bereich der Inselköpfe wird zusätzlich ein  Betonformteil am Inselende vorgesehen. Die Breite beträgt 1,00 m. Für die freie Durchfahrt stehen 3,37 m zur Verfügung. Beim Verkehrsgespräch am 08.03.2017 wurde die neue Variante III vorgestellt und befürwortet. Im Sommer können die Markierungsarbeiten im Rahmen der städtischen Jahres-Markierungsarbeiten realisiert werden.

Kosten:
Die Gesamtkosten wurden mit ca. 6.000 € ermittelt.

Finanzierung:
Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2017 unter Produkt 54100100, Sachkonto 42120000 der Stadt Schwäbisch Hall zur Verfügung.

Anlage 1: Lageplan Variante I
Anlage 2: Lageplan Variante II
Anlage 3: Lageplan Variante III

Beschluss:

Die Planung und der Sachvortrag werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme nach der Variante III zu realisieren.

(16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

Stadtrat Neidhardt verweist auf die Verkehrssituation an der Gottwollshäuser Steige/Gutenbergstraße/Rippergstraße. Er regt an, Schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung einzubauen und die Parkierungsregelung auf ein reines Anliegerparken zu reduzieren. 

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