§ 70 - Baumaßnahme Weilertunnel, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für a) Planungskosten und b) Abbruch Johanniterstraße 1 (ehemalige Wildbadquelle) (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Stein nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

Gemäß Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg ist die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet, die Entwurfsplanung für den Tunnel und die Vorfelder abzuschließen und die Ausführungsplanung einschließlich der Erstellung der Leistungs­beschreibung durchzuführen. Nach der Vereinbarung ist die Stadt ebenfalls zuständig für die Baufeldfreimachung, dies betrifft insbesondere die bereits ausgeführten Rodungs­arbeiten und den Abriss verschiedener Gebäude.

Am 05.10.2016 wurde der Bau- und Planungsausschuss zuletzt über den Stand der Vergabe von Planungsleistungen informiert und durch Beschluss weitere 500.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Zum Stichtag 17.03.2017 ist dieser Betrag für die Bezahlung von Rechnungen verschiedener Ingenieur- bzw. Fachplanungsbüros und ausführender Firmen im Rahmen der Baufeldräumung aufgebraucht oder in weiteren Aufträgen gebunden. Der Ausgabenstand beläuft sich aktuell auf 860.936,- Euro, in Aufträgen sind noch 762.925,- Euro gebunden. Für weitere Vergaben bzw. Aufträge stehen aktuell keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Baufortschritts müssen weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. U. a. muss die Landschafts- und Freiraumplanung beauftragt und ein Signalanlagenplan erstellt werden. Für diese Planungsleistungen werden insgesamt ca. 150.000,- Euro benötigt.

Von den beauftragten Planungsbüros Bung AG, BNP und Dr. Pecher liegen Nachtrags­angebote vor bzw. wurden solche angekündigt. Plananpassungen wurden u. a. im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften aus der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln 2015 (RABT) erforderlich, im Wesentlichen ist hier die Verkürzung der Tunnelröhren auf unter 400 m von Bedeutung. Zusätzlich erforderlich waren die Ausschreibungsplanungen für die Rodungsarbeiten und die Beweissicherung. Auch die Tunnelportale müssen planerisch angepasst werden. Bei der Heimbachverdolung musste zusätzlich der sog. Fledermaustrog geplant werden. Insgesamt fallen im Bereich der Ausschreibungsplanung und der übergeordneten Projektleitung Zusatzleistungen in Höhe von ca. 350.000,- € an.

In der aktuellen Vereinbarung mit dem Bund vom 09.03.2016 / 18.04.2016 ist festgelegt, dass der Abbruch der Gebäude von der Stadt durchgeführt wird. Die Abbruchkosten gehen in die Baukosten mit ein. Zunächst betrifft dies das Gebäude Johanniterstraße 1 (ehem. Wildbadquelle). Der geschätzte Aufwand für den Abriss dieses Gebäudes beläuft sich auf ca. 250.000,- €. Nach aktuellem Sachstand werden die Kosten für den Abriss der genannten Gebäude von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg im Rahmen der Baukostenabrechnung erstattet. 

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf weitere ggf. erforderliche Leistungen sollten unter dem Produkt 54100100 bei der Maßnahme 12014 und dem Sachkonto 7872000 weitere 750.000,- Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.   

 

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass die Baumaßnahme in vollem Gange ist. Die Vorbereitung der ersten Verschwenkung der Trasse ist anhängig. In Kürze wird der Verkehr auf die etwas nördlich gelegene Spur verlegt werden, damit die Heimbachverdolung erneuert werden kann. Es finden große Hangsicherungsmaßnahmen statt. Es werden z. B. Bohrpfahlwände gestellt. Wenn die Bohrpfahlwände stehen, wird teilweise eine Abgrabung zur Senkung des Geländeniveaus vorgenommen. Das derzeit hergerichtete Gelände dient als Arbeitsplattform für das Bohrgerät. Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass derzeit das "Ausschreibungspaket Nr. 3" kurz vor der Veröffentlichung steht. Dieses Paket beinhaltet den Abriss des früheren "Club Alpha". Die Hangsicherungsmaßnahmen müssen hier Hand in Hand mit dem Abriss gehen, da weite Teile der Außenwand des Club Alpha derzeit der Abstützung des Hanges dienen. Das Planungsbüro plant derzeit den eigentlichen Tunnel in der finalen Fassung aus. Eine Ausschreibung ist für Herbst diesen Jahres terminiert. Es werden im Zuge der Maßnahme weitere Planungsleistungen, z. B. für den Signalanlagenplan, erforderlich. Erhöhte Aufwendungen entstanden z. B. durch veränderte Richtlinien für den Straßentunnelbau, welche Nacharbeiten erforderten. Die Ausschreibungsplanungen für die Rodungsarbeiten und die Beweissicherung waren in den Kosten, die dem Gemeinderat das letzte Mal vorgelegt wurden, noch nicht enthalten. Die Landschafts- und Freiraumplanung steht noch aus. Die anstehenden Abbruchkosten werden im Zuge der Baukosten erstattet. Allerdings muss die Stadt in Vorleistung treten, da seitens der Stadt diese Abbrüche zu organisieren und durchzuführen sind. Er bittet deshalb um Verständnis, dass die Planungsmittel nochmals ergänzt werden müssen. Die Stadt kann nach dem aktuellen Vertrag mit einem Planungskostenzuschuss in Höhe von ca. 3,125 % auf die Baukosten rechnen, wobei die Baukosten derzeit noch nicht abschließend bekannt sind. Im Raum stehen Baukosten von ca. 40 Mio. €. Ausgehend von ca. 40 Mio. € Baukosten würde sich der Zuschuss auf ca. 1,25 Mio. € belaufen, dessen Betrag bereits überschritten wurde. Allerdings hat die Stadt auch einen Vorteil vom Tunnel, welche sie in Form von Eigenmitteln zu tragen hat.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt nimmt auf den pauschalen Zuschuss zu den Planungskosten mit 3,125 % Bezug und fragt an, ob der Stadt auch die Abrisskosten für die Wildbadquelle und den Löwenkeller erstattet werden. Er bittet um Bestätigung, dass im Falle einer Unterstützung der Mittelbereitstellung eine entsprechende Erstattung erfolgt.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass keine vollständige Erstattung erfolgt. Alles was mit dem Bau unmittelbar zusammenhängt wird über die Baukosten erstattet. Die Abrissarbeiten werden somit vom Bund erstattet. Im Bereich des Südknotens, der in die Weilervorstadt einbiegt, gibt es z. B. eine Kreuzungsvereinbarung. Dort ist die Stadt anteilig beteiligt.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass alle Baumaßnahmen Sache des Bundes sind, mit Ausnahme der Konten. Hier liegt eine gemeinsame Vereinbarung vor. Bei den Planungsleistungen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt diesen "Deckel", der auf einer vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahre 1968 beruht. Es wird ausgeführt, dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß ist, der Bund dies jedoch einseitig nicht verändern wollen wird. Die erforderlichen Abrissmaßnahmen sind wiederum den Baukosten zuzuordnen und werden damit vom Bund getragen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme Weilertunnel 12014 in Höhe von 750.000,- Euro.
(14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung - ohne StR Baumann wg. Befangenheit)

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