§ 68 - Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 "Erweiterung Waschwiesen -1. Änderung"; hier: Abwägung Öffentliche Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Stein verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Der Gemeinderat hat am 14.12.2016 die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0213-02/01 "Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 21.11.2016 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.01.2017 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 24.01.2017 bis einschließlich 24.02.2017 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.01.2017.

Von der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4). Einige Hinweise von Trägern öffentlicher Belange wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Für ein bestehendes Gebäude wurde die Zahl der Wohneinheiten korrigiert, um der Bestandssituation angemessen Rechnung zu tragen. Für eine Trafostation der Stadtwerke wurde der Standort festgelegt.

Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches nach Beschluss der Satzung angeordnet werden soll.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 "Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung“ vom 20.03.2017
Anlage 2: Begründung vom 20.03.2017 *
Anlage 3: Textliche Festsetzungen vom 20.03.2017
Anlage 4: Abwägungstabelle vom 20.03.2017

* Die Anlagen zur Begründung (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Geräuschimmissionsprognose, Geotechnischer Bericht) waren Anlage zum Auslegungsbeschluss am 14.12.2016 und wurden nicht mehr verändert. 

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass auf Basis des bislang rechtskräftigen Bebauungsplans bereits in Teilen eine Bebauung erfolgt ist.

Erster Bürgermeister Klink bittet darum, auf der vorgestellten Grundlage den Satzungsbeschluss zu fassen. Dieser bildet die Basis für die Vervollständigung der Erschließungsplanung, sodass die im Bau befindlichen Gebäude auch entsprechend angeschlossen werden können. Auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt (§ 69) hinsichtlich der angestrebten Umlegung wird verwiesen. Diese ist erforderlich, da die Grundstücksverhältnisse mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht korrelieren und diese erst umgesetzt werden können, wenn die Grundstücksverhältnisse angepasst worden sind.

Stadtrat Lindner erkundigt sich nach dem Inhalt der ersten Änderung und fragt an, ob die Flächen im Areal noch in der Hand von unterschiedlichen Eigentümerinnen und Eigentümern liegen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass die im ursprünglichen Bebauungsplan "Waschwiesen" enthaltene Erschließung umverlegt wird, sodass diese direkt auf die Hessentaler Straße führt. Die Bebauungsmöglichkeiten wurden zudem hinsichtlich der Baufenster, im Wesentlichen in Abstimmung mit den Eigentümern, modifiziert. Erster Bürgermeister Klink bejaht zudem, dass die Flächen noch in Privateigentum unterschiedlicher Personen stehen.

Stadträtin Herrmann fragt an, ob mit der Privatperson Nr. 1 eine Einigung erzielt werden konnte. Ferner wird nach dem Erfordernis für das Umlegungsverfahren gefragt.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass eine Einigung mit der angesprochenen Privatperson erzielt wurde. Die Umlegung ist ein trotz Einigung erforderliches förmliche Verfahren, um die Grundstücke neu zu ordnen. Im Zuge des Verfahrens können die Erschließungsflächen rausgefiltert und der Stadt zugeordnet werden. Neben der Neuordnung der Grundstücke dient das Verfahren gleichzeitig auch der Sicherstellung der Erschließungsflächen.

Stadträtin Herrmann erkundigt sich, ob zwischen den Akteuren im Gebiet Einigkeit besteht oder noch strittige Punkte offen sind.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass im Wesentlichen Einigkeit besteht. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 4 beschieden.
     
  2. Den redaktionellen Ergänzungen gemäß Sachvortrag wird zugestimmt.
     
  3. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO den Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 „Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung" als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Käser, Schwäbisch Hall im M 1:500 vom 20.03.2017 mit Legende und gleich lautend datierten Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung.

(einstimmig -18)

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