§ 66 - Neugestaltung Tourist Information, Hafenmarkt 3 und Sparkassenplatz 3; hier: Vorstellung der Entwürfe und Kostenberechnung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Für die Neugestaltung der Tourist Information in der ehemaligen Parfümerie Klein, wurde das Architekturbüro Dittel beauftragt. Wie im VFA am 07.11.2016 und Gemeinderat am 23.11.2016 vorgetragen, hat die erste Grobkostenschätzung Planungs- und Baukosten in Höhe von 580.000 € brutto ergeben.

Inzwischen wurde das Baugesuch eingereicht und eine Kostenberechnung durchgeführt. Auf Grundlage des Brandschutzgutachtens und den damit erforderlichen Ertüchtigungen sowie Anpassungen in der Fassadengestaltung und Kostenerhöhungen bei der Elektroinstallation, den Malerarbeiten und dem Abbruch, resultieren Mehrkosten in Höhe von 97.000 € brutto.

Einsparmöglichkeiten konnten durch die Anpassungen bei der Materialauswahl in Höhe von 32.000 € brutto erzielt werden.

Somit liegt die momentane Kostenberechnung bei 645.000 € brutto. Nicht berücksichtigt sind Kosten für die gesamte Technik und lose Büromöbelausstattung. Diese werden mit ca. 105.000 € brutto kalkuliert.

Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 750.000 € brutto. Im Haushalt 2017 stehen 550.000 € zur Verfügung zzgl. nicht verbrauchte Restmittel in Höhe von 10.000 € aus 2016. Vorsteuerabzugsmöglichkeiten sind noch nicht berücksichtigt.

Das Baucontrolling hat anhand von Ansätzen von Vergleichsprojekten diese Summe bestätigt.

Anlage: Präsentation

 

Frau Zergibel, Dittel Architekten GmbH stellt den aktuellen Entwurf zur Neugestaltung des Tourist Information auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation mittels Grundrissen, Schnitten und Visualisierungen vor. Ziel ist ein innovativer Flag Ship Store. Zentraler Punkt bildetet hierbei eine Corporate Wall mit Flat Screen als multifunktionales Element zur Information und Warenpräsentation durch digitale Medien. Eine hinterleuchtete Grafik von St. Michael findet ebenso ihren Platz, wie die Treppe als zentrales Verbindungselement der beiden Ebenen. Individuelle Beratungflächen finden sich im Eingangsbereich mit Empfangstheke und zwei Arbeitsplätzen. Im oberen Bereich befindet sich ferner ein Arbeitsplatz für den Bereich der Stadtführungen, sowie eine Counterfläche zum Kauf von Waren. Im hinteren Bereich befindet sich ferner noch ein Arbeitsplatz zur Vermittlung von Pauschalen. An Sozialräumen ist eine Küche mit Aufenthaltsbereich vorgesehen. Als Nebenräume werden ein Flur mit Lager, Mitarbeiter-WC`s und zwei zusätzliche Arbeitsbereiche eingeplant. Der Verkaufs- und Präsentationsriegel erstreckt sich vom Empfangsbereich in die obere Ebene. Die geplante Prospektauslage kann auch außerhalb der Öffnungszeiten von Kunden genutzt werden.

Stadtrat Weber erkundigt sich nach der Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Außen- und Innenbereich.

Frau Zergibel erläutert hierzu, dass eine Barrierefreiheit nur für den unteren Bereich der Eigangsebene gegeben ist. Die Doppelflügeltür öffnet sich hier über einen Bewegungssensor.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass alle Tätigkeiten für die Bereiche "Kartenkontor", "Käufe" und "Buchungen"in der barrierefreien Eingangsebene abgedeckt sind.

Stadtrat Nestl erkundigt sich, ob die Barrierefreiheit für die obere Ebene noch hergestellt werden könnte.

Oberbürgermeister Pelgrim führt unter Verweis auf die Denkmaleigenschaft des Hauses aus, dass ein Treppenlift eine zulässige Möglichkeit darstellen würde.

Stadträtin Walter sieht die fehlende Barrierefreiheit der oberen Ebene als schlechtes Signal an die Kundschaft an. Die Stadt sei ferner generell wenig rollstuhlfahrerfreundlich. Auch mit dem Kinderwagen könne der obere Bereich nicht erreicht werden. Die Möglichkeit der Errichtung einer Rampe wird angefragt. Eine fehlende Barrierefreiheit ist nach Ansicht von Stadträtin Walter nicht zeitgemäß.

Stadträtin Striebel befürwortet im Falle eines neuen Vorhabens eine Zugänglichkeit der Räumlichkeiten für Jedermann. Es sollte nicht nur an einen Rollstuhl, sondern auch an Rollatoren, Kinderwägen und Einkaufstrolleys gedacht werden. Es wird angefragt, ob im Bereich des seitlichen Treppenaufgangs ein Aufzug oder Treppenlift realisiert werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist darauf, dass alle Funktionen die in der heutigen Tourist Information erfüllt werden, auch in der Neuplanung im barrierefreien Bereich abgedeckt sind. Die Zusatzfunktionen im Bereich der Verkäufe im Hinblick auf Warenpräsentationen von Unternehmen und der Backoffice-Bereich sind nach dem aktuellen Planungsstand nicht barrierefrei. Will man den oberen Bereich ebenfalls barrierefrei gestalten, so wird eine Aufstockung des Budgets erforderlich. Auf die Möglichkeit der Wahrnehmung einer Beratung im Bereich der Eingangsebene, auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Backoffice, wird hingewiesen. Die Priorität sieht Oberbürgermeister Pelgrim im Falle einer zusätzlichen Mittelverwendung eher im Bereich der Schaffung einer Barrierefreiheit für das Gebäude der Bauverwaltung oder des Standesamtes.

Stadträtin Striebel erkundigt sich, ob die Kosten für die Erzielung einer Barrierefreiheit der oberen Ebene beziffert werden können.

Frau Zergibel von der Fa. Dittel Architekten GmbH führt aus, dass die Kosten für einen Treppenlift zunächst ermittelt werden müssen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass ein Treppenlift für den Einsatz mit Kinderwägen etc. nicht geeignet ist.

Stadtrat Lindner gibt den Hinweis, dass im Objekt ein Aufzug vorhanden ist. Die genaue Position ist jedoch unbekannt.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht das Vorhandensein eines Aufzuges. Allerdings hat dieser keine Verbindung zur in Rede stehenden Ebene. Bei dem besagten Objekt handelt es sich um zwei getrennte Häuser mit unterschiedlichen Deckenhöhen. Der vorhandene Aufzug dient nur die Wohnung und das Kellergeschoss an.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass der bisherige Auftrag umfasste, dass die bisherigen Dienstleistungen barrierefrei abgedeckt werden können und die zusätzlichen Dienstleistungen in der nicht barrierefreien, oberen Ebene dem Kompromiss des Zuschnittes geschuldet sind. Die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Erzielung einer Barrierefreiheit für die obere Ebene wird jedoch nochmals geprüft.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die im Beschlussvorschlag enthaltene Option eines Vorsteuerabzugs als finanziellen Puffer.

Stadtrat Baumann regt an, im Zuge der Prüfung der Barrierefreiheit Rollstuhlfahrer ein-zubeziehen, um auch deren Einschätzung zum Bedarf abzufragen. Er begrüßt das Kon-zept und unterstützt die Planung, wünscht sich jedoch noch den "schwäbischen Cha-rakter" mehr in den Vordergrund zu rücken. Er denkt hier z. B. an "Grüß Gott in Schwä-bisch Hall" als Begrüßungstext auf der Corporate Wall.

Stadtrat Weber äußert erhebliche Bedenken im Hinblick auf den enthaltenen Vorsteuer-abzugsbetrag als Puffer.

Oberbürgermeister Pelgrim führt hierzu aus, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Mit "Überraschungen" im Zuge des Baufortschritts sei hier immer zu rechnen. Mit dem vorgeschlagenen Puffer könnte vermieden werden, dass kleinere erforderliche Maßnahmen einzeln dem Gemeinderat vorgelegt werden müssen.

Stadtrat Nestl erkundigt sich nach der Außenansicht.

Frau Zergibel von der Fa. Dittel Architekten GmbH führt hierzu aus, dass in der Präsentation keine Außenansicht im Detail enthalten ist. Am Grundriss werden die Änderungen im Bereich des Eingangs und der bisherigen Schaukästen erläutert.

Auf Nachfrage von Stadtrat Baumann erläutert Frau Zergibel, dass der bisherige Firmenschriftzug am Gebäude entfernt wird.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass der historische Ausleger erhalten wird.

Stadträtin Niemann erkundigt sich nach dem energetischen Standard. Sie vermisst einen Windfang im Planentwurf.

Frau Zergibel von der Fa. Dittel Architekten GmbH erläutert hierzu, dass eine elektrische Vorrichtung als Torluftschleier vorbereitet wird. Dieser kann je nach Bedarf nachträglich eingebaut werden.

Erster Bürgermeister Klink verweist auf den energetischen Mehrwert der vorgestellten Planung, da bislang eine Einfachverglasung verbaut ist. Ein Torluftschleiher ist aus dem Bereich "Einzelhandel" bekannt und wirtschaftlich vertretbar. Für einen Windfang im klassischen Sinn wäre der Raum zudem zu klein.

Stadtrat Weber kündigt an, den heute vorgestellten Beschlussantrag nicht zu unterstützen. Es wird gebeten, die Barrierefreiheit nochmals zu prüfen. Der Investitionszuschuss sollte unter Anerkennung eines angemessenen Puffers in der Höhe der Vorsteuerabzugsmöglichkeit reduziert werden.

Nach ausgiebiger Aussprache stellt Oberbürgermeister Pelgrim den Beschlussantrag, verbunden mit dem Hinweis auf Prüfung der Barrierefreiheit, zur Abstimmung:

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Investitionszuschuss wird um 190.000 €, mit Hinweis auf Prüfung der Barrierefreiheit der zweiten Ebene, erhöht und überplanmäßig bereitgestellt.
(9 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Meine Werkzeuge