§ 95 - Information über die Freigabe von Unterführungen für Graffiti (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Immer wieder wird die Stadtverwaltung von Schulen, Gruppen aber auch von Einzelpersonen angefragt, ob es in Schwäbisch Hall freigegebene Flächen für Graffiti-Kunst gibt. Seit einigen Jahren sind die Unterführungen am Schulzentrum West, in Heimbach (unter der B 14) und die Unterführung an der Gottwollshäuser Steige dafür freigegeben.

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, auch die Unterführung an der Steinbacher Straße (Verkehrsübungsplatz) freizugeben.

Dabei sind nur die direkt überdeckten Seitenwände zu benutzten. Sämtliche Decken und die Wände entlang der offenen Zugänge sind weiterhin tabu. Dies soll durch eine entsprechende Kennzeichnung deutlich gemacht werden. Vorstellbar wäre ein kleines Schild mit Spraydose und Pfeil, wie dies z.B. die Stadt Augsburg verwendet.
Ergänzt wird dieses mit dem Hinweisschild versehen, dass es sich um eine legale Graffitifläche handelt, so dass Sprayer die entsprechenden Flächen erkennen können, aber auch Passanten darüber informiert werden, um Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

siehe Grafik

Darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig einige Regeln für die Benutzung vorzugeben. Um die Unterführungen nicht mit weiteren Schildern zu überfrachten wird in Form eines QR-Codes auf die Benutzerregeln (siehe Anlage) hingewiesen, welche künftig auf der städtischen Internetseite zu finden sind und die man sich leicht mittels Smartphone anzeigen lassen kann.

Anlage 1: Übersichtsplan – für Graffiti freigegebene Unterführungen
Anlage 2: Benutzungsregeln

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Anregung von Stadträtin Walter aus dem BPA vom 03.04.2017, ob zusätzlich die Unterführung an der Neuen Reifensteige (zur Ilgenwiesen) aufgenommen werden kann, wird geprüft.
(ohne Abstimmung)

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