§ 89 - Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 "Erweiterung Waschwiesen - 1. Änderung"; hier: Abwägung Öffentliche Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 14.12.2016 die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0213-02/01 "Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 21.11.2016 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.01.2017 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 24.01.2017 bis einschließlich 24.02.2017 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.01.2017.

Von der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4). Einige Hinweise von Trägern öffentlicher Belange wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Für ein bestehendes Gebäude wurde die Zahl der Wohneinheiten korrigiert, um der Bestandssituation angemessen Rechnung zu tragen. Für eine Trafostation der Stadtwerke wurde der Standort festgelegt.

Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches nach Beschluss der Satzung angeordnet werden soll.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 "Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung“ vom 20.03.2017
Anlage 2: Begründung vom 20.03.2017 *
Anlage 3: Textliche Festsetzungen vom 20.03.2017
Anlage 4: Abwägungstabelle vom 20.03.2017

* Die Anlagen zur Begründung (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Geräuschimmissionsprognose, Geotechnischer Bericht) waren Anlage zum Auslegungsbeschluss am 14.12.2016 und wurden nicht mehr verändert. 

 

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Bay nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 4 beschieden.
     
  2. Den redaktionellen Ergänzungen gemäß Sachvortrag wird zugestimmt.
     
  3. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO den Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 „Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung" als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Käser, Schwäbisch Hall im M 1:500 vom 20.03.2017 mit Legende und gleich lautend datierten Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung.

(einstimmig -32)

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