§ 2 - Neugestaltung Tourist Information, Hafenmarkt 3 und Sparkassenplatz 3; hier: Vorstellung der Entwürfe und Kostenberechnung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 29. Juni 2017, 08:18 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Für die Neugestaltung der Tourist Information in der ehemaligen Parfümerie Klein, wurde das Architekturbüro Dittel beauftragt. Wie im VFA am 07.11.2016 und Gemeinderat am 23.11.2016 vorgetragen, hat die erste Grobkostenschätzung Planungs- und Baukosten in Höhe von 580.000 € brutto ergeben.

Inzwischen wurde das Baugesuch eingereicht und eine Kostenberechnung durchgeführt. Auf Grundlage des Brandschutzgutachtens und den damit erforderlichen Ertüchtigungen sowie Anpassungen in der Fassadengestaltung und Kostenerhöhungen  bei der Elektroinstallation, den Malerarbeiten und dem Abbruch, resultieren Mehrkosten in Höhe von 97.000 € brutto.

Einsparmöglichkeiten konnten durch die Anpassungen bei der Materialauswahl in Höhe von 32.000 € brutto erzielt werden.

Somit liegt die momentane Kostenberechnung bei 645.000 € brutto. Nicht berücksichtigt sind Kosten für die gesamte Technik und lose Büromöbelausstattung. Diese werden mit ca. 105.000 € brutto kalkuliert.

Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 750.000 € brutto. Im Haushalt stehen 2017 550.000 Euro zur Verfügung zzgl. nicht verbrauchte Restmittel in Höhe von 10.000 € aus 2016. Vorsteuerabzugsmöglichkeiten sind noch nicht berücksichtigt.

Das Baucontrolling hat anhand von Ansätzen von Vergleichsprojekten diese Summe bestätigt.

Ergänzung der Sitzungsvorlage

Aufgrund der Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss am 03.04.2017 und dem hierzu ergangenen Wunsch auf Integration eines barrierefreien Zugangs der zweiten Ebene, muss nach einer ersten Prüfung mit einem Kostenaufwand in Höhe von 50.000 € gerechnet werden. Gleichzeitig würde sich zudem die bisher großzügig eingeplante Treppe auch als stilisiertes Markensymbol entsprechend reduzieren bzw. unkenntlich machen. Des weiteren würden Warenpräsentationsflächen auf beiden Ebenen verloren gehen.
Die Vorsteuerabzugsmöglichkeiten können nach gegenwärtiger Einschätzung auf ca. 90 % der Bruttoinvestition einkalkuliert werden. Daraus ergeben sich ca. 100.000 € Vorsteuerabzugspotenzial, sodass sich die Investitionskosten um diesen Betrag verringern. 

Anlage: Präsentation

Beschluss:

Der Investitionszuschuss wird um 90.000 € erhöht und überplanmäßig bereitgestellt.
(23 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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