§ 1 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

Bettina Maas, Michelbach
Hinsichtlich des Karl-Kurz-Areals wird angefragt, wie der verkehrliche Zu- und Abfahrtstrom gesteuert werden soll. Es wird zudem erfragt, ob die Errichtung eines Wohnquartiers mit Geschosswohnungsbau hinter der Tagungsstätte realisiert werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass es sich bei dem Karl-Kurz-Areal um eine Industriebrache handelt. Im Zuge einer städtebaulichen Entwicklung soll der Gewerbeteil soweit wie möglich von störendem Gewerbe entlastet werden. Ziel der Entwicklung ist insofern kein klassisches Gewerbegebiet. Vorliegend soll eine stärkere Dienstleistungsorientierung zum Tragen kommen. Vorliegend ist es gelungen, das Landratsamt als Ankermieter zu gewinnen.  Darüber hinaus gibt es Überlegungen Räumlichkeiten für kleinere Veranstaltungen, Messen oder Tagungen im Areal anzubieten. In verkehrlicher Hinsicht ist mit der Landesstraße eine gute Anbindung gegeben. Durch die Nähe zum Bahnhof Hessental ist eine Anbindung an den Regionalverkehr und den Stadtbusverkehr bestmöglichst gewährleistet. Der LKW-Anteil wird sich durch die Dienstleistungsorientierung auf den Anlieferverkehr reduzieren und erscheint im Vergleich zur Logistikbranche oder dem produzierenden Gewerbe als untergeordnet.
Eine Wohnnutzung in Reinform ist aufgrund der Vorbelastung durch eine bestehende Gewerbenutzung nicht möglich. Es gibt Überlegungen in Teilen dort ggf. ein Mischgebiet zu entwickeln. 

 

Judit Baki, Hessental
Zur geplanten Querungshilfe in der Salinenstraße wird angemerkt, dass die Breite der Wartefläche die geltenden Anforderungen um wenige Zentimenter unterschreitet. Aufgrund der geplanten Inselbreite sei die Querungshilfe nur für Fußgängerinnen/Fußgänger und nicht für Radfahrerinnen/Radfahrer und Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer geeignet. Hinsichtlich einer befürchteten Sichtbehinderung wird angefragt, in welcher Höhe die Verkehrszeichen im Bereich der Querungshilfe angebracht werden.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass eine barrierefreie Querungsmöglichkeit im Bereich der Ampel an der Johanniterstraße besteht. D.h. eine Notwendigkeit zur Herstellung einer weiteren Querungsmöglichkeit besteht nicht. Es gibt jedoch einen politischen Willen, im Bereich der Salinenstraße eine zusätzliche Querungshilfe anzubieten. Die beschlossene Ausführungsvariante ist ein verkehrsrechtlich sinnvoller und geeigneter Kompromiss, dessen rechtlicher Rahmen mit allen zu beteiligenden Stellen abgestimmt wurde.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass eine Verbreiterung der Mittelfurt aufgrund der schmalen Gesamtfahrbahnbreite nicht möglich ist. Die Verkehrszeichen werden entsprechend den geltenden Vorschriften in ca. 1 m Höhe angebracht.

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