§ 98/3 - Fragestunde: Sitzordnung bei Ausschusssitzungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadträtin Koch fragt an, ob Stadträtinnen und Stadträte als Zuhörerinnen/Zuhörer bei Ausschusssitzungen ebenfalls einen Sitzplatz am Ratstisch einnehmen dürfen, da es sich mit Laptop oder Ordner ohne Tisch schwierig gestaltet. Es wird zudem angefragt, ob man sich anmelden muss, um die im jeweiligen Ausschuss ausliegende Tischvorlage ebenfalls zu erhalten.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert hierzu, dass man sich als Zuhörerin/Zuhörer nicht anmelden muss. Die Beratung im Ausschusses ist für dessen Mitglieder vorgesehen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat, ist somit der Platz am Ratstisch den Mitgliedern des jeweiligen Gremiums vorbehalten. 

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