§ 62/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Neuigkeiten zum Kartellverfahren des Landes Baden-Württemberg; hier: Anfrage von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt zur Änderung der Tagesordnung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Graf v. Westerholt fragt an, ob der in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehene Tagesordnungspunkt "Neuigkeiten zum Kartellverfahren des Landes Baden-Württemberg" in öffentlicher Sitzung beraten werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass gegen eine Beratung in öffentlicher Sitzung keine Einwände bestehen. Unter Bezugnahme auf das als Tischvorlage ausliegende Urteil des OLG Düsseldorf (Anlage zum Protokoll) wird ausgeführt, dass das Land Baden-Württemberg künftig kein Holz mehr aus kommunalen und privaten Wäldern vermarkten darf. Es stellt sich nach dem ergangenen Urteil die Frage, ob man sich auf den Standpunkt stellt, dass die Vereinbarungen mit dem Land noch zählen oder man direkt agieren muss. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Forstminister Hauk die Einlegung eines Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil angekündigt hat.

Leitender Forstdirektor Dr. Wickel führt aus, dass dies das Ende des Einheitsforstamtes bedeutet. Gleichzeitig wird erläutert, dass man sich in der Koalitionsvereinbarung bereits darauf verständigt hatte, eine Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald zu bilden. Es bleibt abzuwarten, ob der Ministerrat die Einlegung eines Rechtsmittels gegen das am 15.03.17 verkündete Urteil beschließt. Leitender Forstdirektor Dr. Wickel sieht Substanz in den kartellrechtlichen Bedenken, was zu einer Veränderungen in den Organisationsstrukturen der Staatlichen Forstverwaltung führen wird. Seines Erachtens sind die Chancen für eine Beibehaltung des Einheitsforstamtes gering. Es ist davon auszugehen, dass die Betreuung größerer Betriebe durch den Staat mittels subventionierter Kosten eingestellt werden und diese künftig als Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen angeboten werden. Leitender Forstdirektor Dr. Wickel informiert ferner darüber, dass über den Landkreistag eine Resolution eingebracht werden soll, mit dem Ziel, das Einheitsforstamt zu erhalten.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bezieht sich auf ein Zitat von Forstminister Hauk auf der Homepage der Forstkammer Baden-Württemberg, wonach bereits Abstimmungen im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur künftigen Forstorganisation stattgefunden haben. Auch habe sich das Ministerium durch den Landesforstwirtschaftsrat beraten lassen. Zusätzlich wurden vier Regionalkonferenzen mit forstlichen Betriebsgemeinschaften durchgeführt. Er plädiert dafür, die Sache gelassen zu sehen. Man hat einen guten Hospitalförster. Es gehe letztlich darum, dass die Kosten für den übergeordneten Forstmeister kostendeckend verrechnet werden. Das ist vertretbar.

Leitender Forstdirektor Dr. Wickel pflichtet bei, verweist jedoch darauf, dass die Organisationsstruktur der Forstverwaltung anders aufgebaut sein wird. Es wird betont, dass letztlich künftig eine Wahlmöglichkeit dahingehend besteht, ob eine Dienstleistung gegen Verrechnung gebucht wird oder die Aufgabe durch eigenes Personal abgedeckt wird.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Entscheidung "make or buy"Gegenstand der Haushaltsberatungen sein wird.

Stadtrat Preisendanz erkundigt sich, warum das OLG Düsseldorf in der Sache entschieden hat.

Leitender Forstdirektor Dr. Wickel erklärt, dass das Bundeskartellamt in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn angesiedelt ist. Das zuständige Oberlandesgericht mit Kartellkammer ist das OLG Düsseldorf. 

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