§ 59/6 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadträtin Niemann erkundigt sich nach dem Stand der Angelegenheit bzgl. der Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung und Persönlicher Referent Hauck führt aus, das die Sitzungsunterlagen gemäß Geschäftsordnung und in dieser im Einklang mit den aktuellen Regelungen der Gemeindeordnung am Tag der Sitzung für die Öffentlichkeit freigeschaltet werden. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung kann eine Freischaltung für die Öffentlichkeit erfolgen, nachdem die Mitglieder des Gemeinderats diese erhalten haben.
Es wird erläutert, dass der Wortlaut "nachdem" für den Praxisvollzug auslegungsbedürftig ist. Da es sich um eine neue gesetzliche Normierung handelt, liegt hierzu noch keine Kommentierung vor. Insofern liegt dies derzeit im Entscheidungsermessen der jeweiligen Gemeinde. Im derzeitigen Vollzug erfolgt eine Freischaltung am Tag der Sitzung und nicht bereits einige Tage zuvor. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sind den Stadträtinnen und Stadträte die Unterlagen sieben volle Werktage vor der Sitzung zuzuleiten. Verwaltungsseitig tendiert man dazu, den Mitgliedern des Gemeinderats eine unbeeinflusste Beratung zu ermöglichen. Dies wirft in der Konsequenz die Frage nach dem Zeitpunkt der Freischaltung der Sitzungsunterlagen auf.

Oberbürgermeister Pelgrim bietet an, über die Frage des Zeitpunktes der Freischaltung nochmals gesondert zu beraten. Zusammenfassend wird erläutert, dass der Wortlaut "nachdem" so zu verstehen ist, dass ein Zugang zunächst bei den Mitgliedern des Gemeinderats zu gewährleisten ist. Der Zeitraum ab dem Zugang bei den Mitgliedern des Gemeinderats bis zur Sitzung steht letztlich zur Diskussion.

Stadträtin Jörg-Unfried vertritt die Ansicht, dass "unbeeinflusst" nicht gleichgesetzt werden kann mit "unbeeinflusst von Bürgerinnen und Bürgern". Sie sieht es als ihren originären Auftrag als Stadträtin an, die Meinung von Bürgerinnen und Bürgern im Gremium kund zu tun.

Oberbürgermeister Pelgrim bekräftigt hierzu den Grundsatz der öffentlichen Vorberatung. Die Zeitphase von der Vorberatung bis zur finalen Beschlussfassung im Gemeinderat kann zur Einbeziehung aller sonstigen Akteure genutzt werden. Hierdurch ergibt sich ein beachtlicher Vorlauf zwischen öffentlicher Kenntnisnahme und letztlicher Entscheidung.

Stadträtin Niemann ist der Auffassung, dass aus dem neu eingefügten Paragraphen in der Gemeindeordnung nicht abgeleitet werden kann, dass eine unbeeinflusste Beratung erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Frage nach dem Zeitpunkt der Freischaltung der Sitzungsunterlagen auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu nehmen.

Stadtrat Sakellariou erläutert, dass mangels gesetzlicher Festlegung die Entscheidung wann die Sitzungsunterlagen öffentlich zugänglich werden, der Gemeinderat trifft. Er unterstützt es, dass zunächst die ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträte die Chance haben müssen, sich mit den Sitzungsunterlagen befassen zu können. Eine gleichzeitiger Zugang der Informationen wird daher kritisch gesehen.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt hierzu eine Abstimmung mit den Fraktionen an.

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