15404285/meetingminutes/18873850/paragraph

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Neben der bereits errichteten Windkraftanlagen an der Kohlenstra&szlig;e (Gemarkung Michelbach/Bilz, Gaildorf, Oberrot) werden durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH weitere Gebiete in der Umgebung auf ihre Tauglichkeit als Windkraftstandorte &uuml;berpr&uuml;ft.</p>
 
Neben der bereits errichteten Windkraftanlagen an der Kohlenstra&szlig;e (Gemarkung Michelbach/Bilz, Gaildorf, Oberrot) werden durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH weitere Gebiete in der Umgebung auf ihre Tauglichkeit als Windkraftstandorte &uuml;berpr&uuml;ft.</p>
 
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Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall hat in seiner Sitzung vom 21.10.2015 der Gr&uuml;ndung einer Projektgesellschaft f&uuml;r dieses Vorhaben grunds&auml;tzlich zugestimmt und der entsprechende Gesellschafterbeschluss der Haller Windenergiebeteiligungen GmbH wurde am 31.05.2016 gefasst. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte daraufhin am 15.06.2016.</p>
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall hat in seiner Sitzung vom 21.10.2015 der Gr&uuml;ndung einer Projektgesellschaft f&uuml;r dieses Vorhaben grunds&auml;tzlich zugestimmt und der entsprechende Gesellschafterbeschluss der Haller Windenergiebeteiligungen GmbH wurde am 31.05.2016 gefasst. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte daraufhin am 15.06.2016.</p>
 
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Dieser Sitzungsvorlage ist der Gesellschaftsvertrag sowie eine &Uuml;bersicht der Projektstruktur - nicht&ouml;ffentlich - beigef&uuml;gt.</p>
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Der Windpark sollte urspr&uuml;nglich aus sechs Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je bis zu 3,45&nbsp;MW bestehen &ndash; je drei auf Gemarkung Michelfeld und Gemarkung Mainhardt. Mit den Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mern der Gemarkung Michelfeld konnte die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH im Vorfeld entsprechende Pachtvertr&auml;ge schlie&szlig;en, um die Nutzung dieser Grundst&uuml;cke f&uuml;r das Projekt zu sichern. Die betreffenden Fl&auml;chen der Gemarkung Mainhardt sind alle im Eigentum der ForstBW, die ein Ausschreibungsverfahren zur Pachtvergabe durchgef&uuml;hrt hat. Hierbei wurde der Zuschlag der Firma Uhl aus Ellwangen erteilt, die in Folge einen Vertrag mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH &uuml;ber die Kostenteilung des bereits durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH erstellten BImSchG-Antrags geschlossen hat. Dieser beinhaltet zudem eine Pr&auml;mienzahlung an die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH im Falle einer Genehmigungserteilung noch im Jahre 2016. Gem&auml;&szlig; dieser Vereinbarung obliegen zudem der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH die technische Betriebsf&uuml;hrung des Windparks auf Gemarkung Mainhardt f&uuml;r f&uuml;nf Jahre.</p>
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Der Windpark sollte urspr&uuml;nglich aus sechs Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je bis zu 3,45&nbsp;MW bestehen &ndash; je drei auf Gemarkung Michelfeld und Gemarkung Mainhardt. Mit den Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mern der Gemarkung Michelfeld konnte die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH im Vorfeld entsprechende Pachtvertr&auml;ge schlie&szlig;en, um die Nutzung dieser&nbsp; Grundst&uuml;cke f&uuml;r das Projekt zu sichern. Die betreffenden Fl&auml;chen der Gemarkung Mainhardt sind alle im Eigentum der ForstBW, die ein Ausschreibungsverfahren zur Pachtvergabe durchgef&uuml;hrt hat. Hierbei wurde der Zuschlag der Firma Uhl aus Ellwangen erteilt, die in Folge einen Vertrag mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH &uuml;ber die Kostenteilung des bereits durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH erstellten BImSchG-Antrags geschlossen hat. Dieser beinhaltet zudem eine Pr&auml;mienzahlung an die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH im Falle einer Genehmigungserteilung noch im Jahre 2016. Gem&auml;&szlig; dieser Vereinbarung obliegen zudem der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH die technische Betriebsf&uuml;hrung des Windparks auf Gemarkung Mainhardt f&uuml;r f&uuml;nf Jahre.</p>
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Dar&uuml;ber hinaus ist die Beteiligung von B&uuml;rgern am Windpark f&uuml;r den Bereich auf Gemarkung Michelfeld vorgesehen. Die Ausgestaltung dessen ist noch nicht endg&uuml;ltig beschlossen; voraussichtlich wird dies durch Beteiligungen in Form von &bdquo;Genussrechten&ldquo; erfolgen. F&uuml;r das Genussrecht wird im Vorfeld eine feste Verzinsung festgesetzt, die vor der Gewinnaussch&uuml;ttung zu realisieren ist. Die Laufzeit der Rechte ist vom entsprechenden Emittenten frei w&auml;hlbar und nach dem Auslaufen erh&auml;lt dieser sein Kapital zur&uuml;ck, sofern das Kapital nicht durch eine zwischenzeitliche Insolvenz aufgebraucht ist.</p>
 
Dar&uuml;ber hinaus ist die Beteiligung von B&uuml;rgern am Windpark f&uuml;r den Bereich auf Gemarkung Michelfeld vorgesehen. Die Ausgestaltung dessen ist noch nicht endg&uuml;ltig beschlossen; voraussichtlich wird dies durch Beteiligungen in Form von &bdquo;Genussrechten&ldquo; erfolgen. F&uuml;r das Genussrecht wird im Vorfeld eine feste Verzinsung festgesetzt, die vor der Gewinnaussch&uuml;ttung zu realisieren ist. Die Laufzeit der Rechte ist vom entsprechenden Emittenten frei w&auml;hlbar und nach dem Auslaufen erh&auml;lt dieser sein Kapital zur&uuml;ck, sofern das Kapital nicht durch eine zwischenzeitliche Insolvenz aufgebraucht ist.</p>
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Anlage 1: [[Media:28-17_PrStruktur.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Projektstruktur]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:28-17_PrStruktur.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Projektstruktur]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:28-17_GVertrag.pdf{{!}}Gesellschaftsvertrag]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:28-17_GVertrag.pdf{{!}}Gesellschaftsvertrag]]</p>
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Der Gemeinderat stimmt nachtr&auml;glich der Gr&uuml;ndung der Projektgesellschaft Windpark Rote Steige GmbH &amp; Co. KG durch die Haller Windenergiebeteiligungen GmbH und die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH zu.</p>
 
 
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<u>Stadtrat Schorpp</u> m&ouml;chte seine Gegenstimme begr&uuml;nden. Inhaltlich unterst&uuml;tzt er das Anliegen. Er ist jedoch nicht bereit, zwei Jahre sp&auml;ter eine Beschlussfassung zu unterst&uuml;tzen. Er bittet darum, dass die st&auml;dtischen Tochterunternehmen k&uuml;nftig rechtzeitig dem Gemeinderat derartige Absichten zur Beratung vorstellen. &nbsp;&nbsp;</p>
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Der Gemeinderat stimmt nachtr&auml;glich der Gr&uuml;ndung der Projektgesellschaft Windpark Rote Steige GmbH &amp; Co. KG durch die Haller Windenergiebeteiligungen GmbH und die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH zu.<br />
 
(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
 
(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 26. April 2017, 08:48 Uhr

Sachvortrag:

Neben der bereits errichteten Windkraftanlagen an der Kohlenstraße (Gemarkung Michelbach/Bilz, Gaildorf, Oberrot) werden durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH weitere Gebiete in der Umgebung auf ihre Tauglichkeit als Windkraftstandorte überprüft.

Insbesondere im Gebiet der Roten Steige auf der Gemarkung Mainhardt / Michelfeld wurden die Planungen für einen weiteren Windpark detaillierter, sodass hierfür frühzeitig zur Vereinfachung des weiteren Projektverfahrens die Gesellschaft „Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG“ unter Beteiligung der Haller Windenergiebeteiligungen GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage sowie der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in der Rolle als Kommanditistin mit einer Hafteinlage von 100.000,00 € gegründet wurde. Das Eigenkapital der Gesellschaft wird ebenfalls durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in Höhe von 25 % der Investitionssumme, somit voraussichtlich ca. 3,2 Mio. €, mittels weiterer Einlagen erbracht.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung vom 21.10.2015 der Gründung einer Projektgesellschaft für dieses Vorhaben grundsätzlich zugestimmt und der entsprechende Gesellschafterbeschluss der Haller Windenergiebeteiligungen GmbH wurde am 31.05.2016 gefasst. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte daraufhin am 15.06.2016.

Der Windpark sollte ursprünglich aus sechs Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je bis zu 3,45 MW bestehen – je drei auf Gemarkung Michelfeld und Gemarkung Mainhardt. Mit den Grundstückseigentümern der Gemarkung Michelfeld konnte die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH im Vorfeld entsprechende Pachtverträge schließen, um die Nutzung dieser Grundstücke für das Projekt zu sichern. Die betreffenden Flächen der Gemarkung Mainhardt sind alle im Eigentum der ForstBW, die ein Ausschreibungsverfahren zur Pachtvergabe durchgeführt hat. Hierbei wurde der Zuschlag der Firma Uhl aus Ellwangen erteilt, die in Folge einen Vertrag mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH über die Kostenteilung des bereits durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erstellten BImSchG-Antrags geschlossen hat. Dieser beinhaltet zudem eine Prämienzahlung an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH im Falle einer Genehmigungserteilung noch im Jahre 2016. Gemäß dieser Vereinbarung obliegen zudem der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die technische Betriebsführung des Windparks auf Gemarkung Mainhardt für fünf Jahre.

Darüber hinaus ist die Beteiligung von Bürgern am Windpark für den Bereich auf Gemarkung Michelfeld vorgesehen. Die Ausgestaltung dessen ist noch nicht endgültig beschlossen; voraussichtlich wird dies durch Beteiligungen in Form von „Genussrechten“ erfolgen. Für das Genussrecht wird im Vorfeld eine feste Verzinsung festgesetzt, die vor der Gewinnausschüttung zu realisieren ist. Die Laufzeit der Rechte ist vom entsprechenden Emittenten frei wählbar und nach dem Auslaufen erhält dieser sein Kapital zurück, sofern das Kapital nicht durch eine zwischenzeitliche Insolvenz aufgebraucht ist.

Die Genehmigung gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetzes wurde am 15.12.2016 für alle sechs geplanten Windenergieanlagen erteilt. Auf Gemarkung Michelfeld werden durch die Projektgesellschaft im Jahr 2017 zwei der drei hier genehmigten Anlagen errichtet und bis zum Jahresende in Betrieb gehen.

Anlage 1: Übersicht Projektstruktur
Anlage 2: Gesellschaftsvertrag

 

Stadtrat Schorpp möchte seine Gegenstimme begründen. Inhaltlich unterstützt er das Anliegen. Er ist jedoch nicht bereit, zwei Jahre später eine Beschlussfassung zu unterstützen. Er bittet darum, dass die städtischen Tochterunternehmen künftig rechtzeitig dem Gemeinderat derartige Absichten zur Beratung vorstellen.   

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Gründung der Projektgesellschaft Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG durch die Haller Windenergiebeteiligungen GmbH und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zu.
(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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