§ 46 - Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln; hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden. Ansätze im Ergebnishaushalt können für übertragbar erklärt werden. Dies ist in der städtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.

Die EÜT's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge: Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2017 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln: Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2016 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 29.814.701,69 EUR gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Übertrag
Verfügungsmittel

Gesamt:

Ergebnishaushalt

2.814.085,47

1.872.084,46

4.686.169,93

Finanzhaushalt

5.398.673,76

19.729.858,00

25.128.531,76

Gesamt:

8.212.759,23

21.601.942,46

29.814.701,69

Eine Detaildarstellung der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen beigefügt.

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Ergebnishaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen Finanzhaushalt

 

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber führt aus, dass vorgeschlagen wird, ca. 29,8 Mio. € als Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2017 zu übernehmen. Auf offene Aufträge entfallen ca. 8,2 Mio. €. Diese Haushaltsmittel sind schon bewirtschaftet. D. h. Aufträge an Firmen bzw. Dienstleistungsunternehmen sind erteilt, wodurch kraft Gesetzes eine Ermächtigungsübertragung zu bilden ist. Verfügungsmittel in Höhe von ca. 21,6 Mio. € wurden noch nicht bewirtschaftet. Die Verwaltung empfiehlt, diese in 2017 vorzutragen, um eine Bewirtschaftung im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen. Im Ergebnishaushalt ergeben sich hierdurch ca. 4,68 Mio. € an Ermächtigungsübertragungen. Auf den Finanzhaushalt entfallen ca. 25,1 Mio. €. Die Anlagen 1 und 2 zur Sitzungsvorlage werden hierzu im Detail vorgestellt.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich nach den Gründen für die Ermächtigungsübertragungen in dieser Größenordnung.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass unter Verweis auf die Budgetierung z. B. in der Vergangenheit bei den Ortsteilbudgets mit 140.000 € eine Übertragung erfolgte. Bei den Investitionen handelt es sich um einzelne bereits beschlossene Projekte, die sich verzögerten oder noch nicht voll umgesetzt werden konnten. Der größte Einzelposten bildet z. B. das Karl-Kurz-Areal mit 3,5 Mio. €. Eine eindeutige Beschlusslage ist gegeben. Mit den Arbeiten für den Teilabriss konnte jedoch erst vor wenigen Tagen begonnen werden. Das zweite große Thema im Hochbaubereich stellt die Hochschulerweiterung dar. Eine Ermächtigungsübertragung ist in diesem Zusammenhang als Beitrag für den Ausbau zu verstehen. Eine abschließende Rückmeldung seitens des Landes steht hierzu noch aus.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber führt aus, dass im Bereich der Straßenbaumaßnahmen die Planstraße 2 im Industriegebiet West mit ca.1,5 Mio. € ein größerer Posten darstellt. Das Regierungspräsidium signalisierte hierzu, dass eine entsprechende Förderung demnächst in Aussicht gestellt wird. Die Haushaltsmittel für die Gestaltung "Scharfes Eck"/Hirschgraben sind ebenfalls enthalten. Eine Umsetzung ist jedoch in Zusammenhang mit dem priorisierten Projekt "Weilertunnel" zu sehen. Es wird empfohlen, die Mittel für das "Scharfe Eck"/Hirschgraben zu erhalten, damit direkt im Anschluss mit den Arbeiten für die Neugestaltung begonnen werden kann. Als weitere größere Projekte werden der Umbau des Bahnhofs-Areals mit ca. 600.000 € und die Hirtengasse - Teil 1 (ab Haller Straße) genannt. Letzteres Projekt wurde bereits begonnen. Die Revitalisierung des Kocherufers im Bereich der Weilerwiese stellt eine weitere bedeutende Tiefbaumaßnahme dar, deren weiterer überplanmäßiger Mittelbedarf auch heute noch auf der Tagesordnung steht. Unter Verweis auf die Ausführungen von Fachbereichsleiter Planen und & Bauen Klink in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ist hierfür mit einer Förderung des Landes von bis zu 80 % zu rechnen.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass bei Co-Finanzierungsmaßnahmen mit dem Land im Haushalt Mittel im Zuge der Antragstellung als Nachweis anzusetzen sind. Solange die Zuschussgewährung des Landes noch nicht erteilt ist, kann ein Projekt noch nicht begonnen werden. Die entsprechenden Mittel sind jedoch bereit zu stellen. Dies ist z.B. bei der Planstraße 2 der Fall.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, in welcher Größenordnung der Bedarf auf die Co-Finanzierung zurückzuführen ist und in welcher Größenordnung eine planerische Umsetzung ausblieb bzw. die Gründe im Bereich der Baufirmen als Auftragnehmer liegen.

Oberbürgermeister Pelgrim führt summarisch aus, dass die größte Rückstellung im Hochbau das "Karl-Kurz-Areal" betrifft. Hier wurden zunächst durch die GWG Verträge mit den Nutzern - vor allem dem Landkreis - abgeschlossen, bevor investive Maßnahmen angegangen werden konnten. Seitens des Landkreises wurden erst im Sommer letzten Jahres die entscheidenden Beschlüsse gefasst und die Mittel für das Jahr 2017 im dortigen Haushalt vorgesehen. Eine weiterer großer Posten bildet die geplante Hochschulerweiterung, welche von der Entscheidung des Landes abhängt. Auch die Anschaffung von Fahrzeugen für den "Brandschutz" hängt von der Bezuschussung des Landes ab. Die geplante Tiefbaumaßnahme zur Revitalisierung des Kocherufers stellt wiederum eine Co-Finanzierung mit dem Land dar. Die Verschiebung des Umbaus des "Scharfen Eck" ist bedingt durch die räumliche Nähe zur Maßnahme am Weilertunnel.

Stadträtin Herrmann erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der liquiden Mittel.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber führt aus, dass derzeit ca. 56 Mio. € als liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Stadträtin Herrmann fragt ergänzend nach, ob die ca. 29 Mio. € Ermächtigungsübertragungen von den genannten 56 Mio. € abzuziehen sind.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber bejaht die Anfrage.

Stadtrat Baumann bekräftigt die Intention eines Doppelhaushaltes. Letztlich handelt es sich seines Erachtens lediglich um eine Verschiebung von 2016 auf das Haushaltsjahr 2017. Interessant wäre seiner Meinung nach eine Vorschau auf die absehbaren Ermächtigungsübertragungen auf das Haushaltsjahr 2018. Hierdurch könnte beurteilt werden, ob der ein oder andere Fachbereich einen unrealistischen Mittelbedarf angemeldet hat.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht in der heutigen Betrachtung ein Positivum, da durch den Doppelhaushalt das sog. "Dezemberfieber" eingedämmt wurde. Einigkeit besteht darin, dass keine im Betrag ansteigende "Welle" aufgebaut werden sollte. Sollte sich dies abzeichnen, müsste man sich in der Tat Gedanken zur Steuerung machen. Die jetzt in Rede stehende Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen liegt im Rahmen der letzten Jahre. Der Schwerpunkt liegt aktuell nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim im Bereich der Co-Finanzierung.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber bekräftigt, dass sich die Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen im Rahmen der letzten Jahre bewegt. 

Beschluss:

Der Bildung der in Anlage 1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 2 (Finanzhaushalt) aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
(einstimmig - 31)

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