§ 59/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Schwäbisch Hall 2008 bis 2012 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 10.03.2017, nach der Erledigung der Beanstandungen der GPA durch die Stadt Schwäbisch Hall, die uneingeschränkte Bestätigung nach §114 Abs.5 Satz 2 GemO hinsichtlich der Prüfung der Bauausgaben für die Jahre 2008 bis 2012 erteilt. 

Das Gremium nimmt von den Ausführungen Kenntnis. 

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