15403123/meetingminutes/18432098/paragraph

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F&uuml;r die Grundschule in Sulzdorf besteht seit Mai 2013 eine Schulwegeplan. Der Schulwegeplan sah keine wesentlichen baulichen Ma&szlig;nahmen im Bereich der Gehweg und der Stra&szlig;enquerungen vor. Von den Eltern der Grundschule und auch vom Ortschaftsrat wurde vorgebracht, dass im Bereich der Martin-Luther-Stra&szlig;e keine sichere Fahrbahnquerung vorhanden ist.</p>
 
F&uuml;r die Grundschule in Sulzdorf besteht seit Mai 2013 eine Schulwegeplan. Der Schulwegeplan sah keine wesentlichen baulichen Ma&szlig;nahmen im Bereich der Gehweg und der Stra&szlig;enquerungen vor. Von den Eltern der Grundschule und auch vom Ortschaftsrat wurde vorgebracht, dass im Bereich der Martin-Luther-Stra&szlig;e keine sichere Fahrbahnquerung vorhanden ist.</p>
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Von der Verkehrsbeh&ouml;rde wurden verschiedene Verkehrsz&auml;hlungen angeordnet. Die Verkehrsz&auml;hlung am 11.11.2015 zeigte eine DTV von 1.397 Fahrzeugen/24 Std. Die Geschwindigkeit mit V85 betrug 55 km/Std. und die Geschwindigkeits&uuml;berschreitung lag bei Vexc ca. 30 %. Zus&auml;tzlich wurde noch am 16.11.2015 und am 17.11.2015 h&auml;ndisch die Fu&szlig;g&auml;ngerfrequenz gez&auml;hlt . An den beiden Tagen wurden insgesamt von 06:30 Uhr bis 14:00 auf der Z&auml;hlstrecke Martin-Luther-Stra&szlig;e 69 bzw. 49 Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/Fu&szlig;g&auml;nger gez&auml;hlt.</p>
 
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Von der Verkehrsbeh&ouml;rde wurden verschiedene Verkehrsz&auml;hlungen angeordnet. Die Verkehrsz&auml;hlung am 11.11.2015 zeigte eine DTV von 1.397 Fahrzeugen/24 Std. Die Geschwindigkeit mit V85 betrug 55 km/Std. und die Geschwindigkeits&uuml;berschreitung lag bei Vexc ca. 30 %. Zus&auml;tzlich wurde noch am 16.11.2015 und am 17.11.2015 h&auml;ndisch die Fu&szlig;g&auml;ngerfrequenz gez&auml;hlt . An den beiden Tagen wurden insgesamt von 06:30 Uhr bis 14:00 auf der Z&auml;hlstrecke Martin-Luther-Stra&szlig;e 69 bzw. 49 Fu&szlig;g&auml;nger gez&auml;hlt.</p>
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Aufgrund dieser Z&auml;hlungen sah die Verkehrsbeh&ouml;rde, da die Grenzwerte von 50 Fu&szlig;g&auml;ngern und 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde nicht erreicht wurde, keine M&ouml;glichkeit einen Fu&szlig;g&auml;nger&uuml;berweg einzurichten.<br />
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Weitere Ortsbegehungen folgten. Bei den Verkehrsgespr&auml;chen am 11.01.2016 und am 15.02.2017 wurde das Thema auch behandelt. Bei der Ortsbegehung am 13.01.2017 wurde einvernehmlich besprochen:<br />
Aufgrund dieser Z&auml;hlungen sah die Verkehrsbeh&ouml;rde, da die Grenzwerte von 50 Fu&szlig;g&auml;ngern und 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde nicht erreicht wurde, keine M&ouml;glichkeit einen FG&Uuml; einzurichten.<br />
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- Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit&nbsp; im Ortseingangsbereich<br />
Weitere Ortsbegehungen folgten. Bei den Verkehrsgespr&auml;chen am 11.01.2016 und am 15.02.2017 wurde das Thema auch behandelt. Bei der Ortsbegehung am 13.01.2017 wurde einvernehmlich besprochen:</p>
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- Sichere Querungsm&ouml;glichkeit in der Martin-Luther-Stra&szlig;e / s&uuml;dlich des Nordweg</p>
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Die Abteilung Tiefbau hat folgende zwei Varianten untersucht:<br />
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Ortseingangsbereich</li>
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- Variante I:&nbsp; Fu&szlig;g&auml;nger&uuml;berweg (laut Polizei nur vermeintlich sicher)<br />
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- Variante II:&nbsp; Querungshilfe&nbsp;(lt. Polizei und Besprechung vom 13.01.2017 die sichere Variante)</p>
Sichere Querungsm&ouml;glichkeit in der Martin-Luther-Stra&szlig;e / s&uuml;dlich des Nordweg</li>
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Die Abteilung Tiefbau hat zwei Varianten untersucht diese sind in der Anlage beigef&uuml;gt.</p>
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Variante I : FG&Uuml; (laut Polizei nur vermeintlich sicher)</li>
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Variante II : Querungshilfe (Laut Polizei und Besprechung vom 13.01.2017 die sichere Variante)</li>
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Beim Verkehrsgespr&auml;ch am 15.02.2017 wurden beide Varianten vorgestellt. Es wurde die Variante II als die sichere Variante von den Teilnehmenden betrachtet.</p>
 
Beim Verkehrsgespr&auml;ch am 15.02.2017 wurden beide Varianten vorgestellt. Es wurde die Variante II als die sichere Variante von den Teilnehmenden betrachtet.</p>
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<u>Kostensch&auml;tzung:</u></p>
 
<u>Kostensch&auml;tzung:</u></p>
 
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Bei den Kosten der Variante II werden noch Kosten f&uuml;r den Baumschutz ber&uuml;cksichtigt. Der Fahrbahnbereich muss wegen den Anforderungen an den Winterdienst um ca. 2 m nach Westen in die Gr&uuml;nfl&auml;che verbreitert werden.</p>
 
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Bei den Kosten der Variante II werden noch Kosten f&uuml;r den Baumschutz ber&uuml;cksichtigt. Der Fahrbahnbereich muss wegen den Anforderungen an den Winterdienst um ca. 2,00 m nach Westen in die Gr&uuml;nfl&auml;che verbreitert werden.<br />
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In der B&ouml;schung westlich des Gehweges steht die 1884 gepflanzte &bdquo;Martin-Luther-Eiche&ldquo;. Es handelt sich um ein historisches Kulturgut. Die Eiche steht nicht unter Naturschutz. Mit der Abteilung Stadtplanung wurden Baumschutzma&szlig;nahmen besprochen. Der Abstand zum neuen Fahrbahnrand betr&auml;gt&nbsp; ca. 5,00 m. Diese Baumschutzkosten sind bei der Kostensch&auml;tzung ber&uuml;cksichtigt.</p>
In der B&ouml;schung westlich des Gehweges steht die 1884 gepflanzte &bdquo;Martin-Luther-Eiche&ldquo;. Es handelt sich um ein historisches Kulturgut. Die Eiche steht nicht unter Naturschutz. Mit der Abteilung Stadtplanung wurden Baumschutzma&szlig;nahmen besprochen. Der Abstand zum neuen Fahrbahnrand betr&auml;gt ca. 5,00 m. Diese Baumschutzkosten sind bei der Kostensch&auml;tzung ber&uuml;cksichtigt.</p>
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<u>Finanzierung:</u><br />
 
<u>Finanzierung:</u><br />
 
Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2017 unter Produkt 54100100, Sachkonto 42120000 der Stadt Schw&auml;bisch Hall zur Verf&uuml;gung.</p>
 
Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2017 unter Produkt 54100100, Sachkonto 42120000 der Stadt Schw&auml;bisch Hall zur Verf&uuml;gung.</p>
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Anlage 1: [[Media:17-57_V1.pdf{{!}}Lageplan Variante I]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:17-57_V1.pdf{{!}}Lageplan Variante I]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:17-57_V2.pdf{{!}}Lageplan Variante II]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:17-57_V2.pdf{{!}}Lageplan Variante II]]</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> erkundigt sich, ob auch der Ortschaftsrat in Sulzdorf eingebunden ist.</p>
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<u>Abteilungsleiter </u><u>Tiefbau </u><u>Goisser</u> f&uuml;hrt aus, dass der Ortsvorsteher in die Planung eingebunden wurde. Der Ortschaftsrat selbst entscheidet &uuml;ber das Vorhaben am 07.03.2017.</p>
 
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Die Planung und der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - beauftragt die Ma&szlig;nahme nach der Variante II zu realisieren.<br />
 
Die Planung und der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - beauftragt die Ma&szlig;nahme nach der Variante II zu realisieren.<br />
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Aktuelle Version vom 25. April 2017, 15:30 Uhr

Sachvortrag:

Für die Grundschule in Sulzdorf besteht seit Mai 2013 eine Schulwegeplan. Der Schulwegeplan sah keine wesentlichen baulichen Maßnahmen im Bereich der Gehweg und der Straßenquerungen vor. Von den Eltern der Grundschule und auch vom Ortschaftsrat wurde vorgebracht, dass im Bereich der Martin-Luther-Straße keine sichere Fahrbahnquerung vorhanden ist.

Von der Verkehrsbehörde wurden verschiedene Verkehrszählungen angeordnet. Die Verkehrszählung am 11.11.2015 zeigte eine DTV von 1.397 Fahrzeugen/24 Std. Die Geschwindigkeit mit V85 betrug 55 km/Std. und die Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei Vexc ca. 30 %. Zusätzlich wurde noch am 16.11.2015 und am 17.11.2015 händisch die Fußgängerfrequenz gezählt . An den beiden Tagen wurden insgesamt von 06:30 Uhr bis 14:00 auf der Zählstrecke Martin-Luther-Straße 69 bzw. 49 Fußgängerinnen/Fußgänger gezählt.

Aufgrund dieser Zählungen sah die Verkehrsbehörde, da die Grenzwerte von 50 Fußgängern und 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde nicht erreicht wurde, keine Möglichkeit einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Weitere Ortsbegehungen folgten. Bei den Verkehrsgesprächen am 11.01.2016 und am 15.02.2017 wurde das Thema auch behandelt. Bei der Ortsbegehung am 13.01.2017 wurde einvernehmlich besprochen:
- Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit  im Ortseingangsbereich
- Sichere Querungsmöglichkeit in der Martin-Luther-Straße / südlich des Nordweg

Die Abteilung Tiefbau hat folgende zwei Varianten untersucht:
- Variante I:  Fußgängerüberweg (laut Polizei nur vermeintlich sicher)
- Variante II:  Querungshilfe (lt. Polizei und Besprechung vom 13.01.2017 die sichere Variante)

Beim Verkehrsgespräch am 15.02.2017 wurden beide Varianten vorgestellt. Es wurde die Variante II als die sichere Variante von den Teilnehmenden betrachtet.

Kostenschätzung:

Kosten- Variante I Variante II
Gruppe FGÜ Querungsinsel
KG 300 Bauwerk 2.500,00 € 23.000,00 €
KG 400 Technik, Beleuchtung 8.500,00 € 2.000,00 €
KG 500 Verkehrsgrün   13.000,00 €
KG 600 Ausstattung 950,00 € 600,00 €
KG 700 Baunebenksoten 1.800,00 € 6.400,00 €
Gesamtkosten 13.750,00 € 45.000,00 €

Bei den Kosten der Variante II werden noch Kosten für den Baumschutz berücksichtigt. Der Fahrbahnbereich muss wegen den Anforderungen an den Winterdienst um ca. 2 m nach Westen in die Grünfläche verbreitert werden.

In der Böschung westlich des Gehweges steht die 1884 gepflanzte „Martin-Luther-Eiche“. Es handelt sich um ein historisches Kulturgut. Die Eiche steht nicht unter Naturschutz. Mit der Abteilung Stadtplanung wurden Baumschutzmaßnahmen besprochen. Der Abstand zum neuen Fahrbahnrand beträgt  ca. 5,00 m. Diese Baumschutzkosten sind bei der Kostenschätzung berücksichtigt.

Finanzierung:
Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2017 unter Produkt 54100100, Sachkonto 42120000 der Stadt Schwäbisch Hall zur Verfügung.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 07.03.2017.

Anlage 1: Lageplan Variante I
Anlage 2: Lageplan Variante II

 

Stadträtin Niemann erkundigt sich, ob auch der Ortschaftsrat in Sulzdorf eingebunden ist.

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser führt aus, dass der Ortsvorsteher in die Planung eingebunden wurde. Der Ortschaftsrat selbst entscheidet über das Vorhaben am 07.03.2017.

Beschluss:

Die Planung und der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - beauftragt die Maßnahme nach der Variante II zu realisieren.
(einstimmig - 19)

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