§ 36 - Ablösevereinbarung zwischen Bund und Stadt Schwäbisch Hall zum Bau des Kreisverkehrsplatzes Diak/ B19; hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zum Bau des Kreisverkehrsplatzes (KVP Diak / B19) wurde am 30.11.2011 / 24.10.2012 eine Vereinbarung (Nr. 47.2-39.9/10.1604/10-SHA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund) und der Stadt Schwäbisch Hall abgeschlossen. Geregelt war hier der Bau, die Zuschussabwicklung und die Ablöse der Mehrflächen der Bundesstraße.

Nachdem die Maßnahme gebaut und abgerechnet wurde hat jetzt die Abteilung Tiefbau die notwendigen Grundlagenermittlungen (Flächen, Abrechnungskosten) zusammengestellt. Die Unterlagen gingen am 11.01.2017 an das Regierungspräsidium. Auf dieser Grundlage wurde vom RP Stuttgart entsprechend der o. g. Vereinbarung die Ablöseberechnung durchgeführt. Der Ablösebetrag beträgt 52.443,12 €.

Finanzierung:
Die Maßnahme wurde im Jahr 2011 (§ 147 BPA 26.09.2011 / § 157 GR 28.09.2011) an die Fa. Wolf & Müller, Waldenburg vergeben. Die Maßnahme wurde 2011 kammeral gebucht und ab 2012 in die Doppik übergeleitet. Haushaltsplan 2012 standen unter dem Produkt 54100100 bei der Maßnahme 11007 und dem Sachkonto 78720000 die Mittel zur Verfügung. Die Maßnahme wurde abgerechnet; heute stehen auf dem Sachkonto keine Mittel mehr zur Verfügung.
Die fehlenden HH-Mittel zur Abrechnung der Ablösevereinbarung in Höhe von 52.443,12 € müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass zu diesem Punkt kein Aussprachewunsch besteht und stellt die nachfolgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung:

Beschluss:

Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 52.443,12 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.
(17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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