15403123/meetingminutes/18431671/paragraph

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Der Gemeinderat hat am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326733/meetingminutes/13630421/paragraph 05.10.2016] den Auslegungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0142-07 &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;gefasst. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.10.2016 ver&ouml;ffentlicht.</p>
 
Der Gemeinderat hat am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326733/meetingminutes/13630421/paragraph 05.10.2016] den Auslegungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0142-07 &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;gefasst. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.10.2016 ver&ouml;ffentlicht.</p>
 
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Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 26.10.2016 bis einschlie&szlig;lich 28.11.2016 im Baurechtsamt zur &ouml;ffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 13.10.2016.</p>
 
Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 26.10.2016 bis einschlie&szlig;lich 28.11.2016 im Baurechtsamt zur &ouml;ffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 13.10.2016.</p>
 
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Von der &Ouml;ffentlichkeit und von Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abw&auml;gung der Stellungnahmen erfolgt in der Anlage Nr. 4 &quot;Abw&auml;gungsvorschlag&ldquo; mit der Auswertung der Stellungnahmen der &Ouml;ffentlichkeit zur Beteiligung nach &sect; 3 Abs. 2 BauGB sowie der Stellungnahmen der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange zur Beteiligung nach &sect; 4 Abs. 2 BauGB. Die Namen der in der Anlage anonymisierten B&uuml;rger sind in einer gesonderten Namensliste (Anlage 5) zusammengestellt, die den Gemeinder&auml;ten vorliegt.</p>
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Von der &Ouml;ffentlichkeit und von Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abw&auml;gung der Stellungnahmen erfolgt in der Anlage Nr. 4 &quot;Abw&auml;gungsvorschlag&ldquo; mit der Auswertung der Stellungnahmen der &Ouml;ffentlichkeit zur Beteiligung nach &sect; 3 Abs. 2 BauGB sowie der Stellungnahmen der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange zur Beteiligung nach &sect; 4 Abs. 2 BauGB. Die Namen der in der Anlage anonymisierten B&uuml;rger sind in einer gesonderten Namensliste (Anlage 5) zusammengestellt, die dem Gemeinderat vorliegt.</p>
 
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Im Rahmen der Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer &Auml;nderung des Bebauungsplanentwurfs gef&uuml;hrt haben. Die Abteilung Stra&szlig;enwesen und Verkehr des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart hatte zun&auml;chst keine endg&uuml;ltige Stellungnahme abgegeben, da bez&uuml;glich der Hindernisanlayse EDTY noch Kl&auml;rungsbedarf gesehen wurde. Diese Fragen konnten durch erg&auml;nzende Erl&auml;uterungen im Gutachten zur Hindernisanalyse und unter Einbeziehung des Verkehrsministeriums Baden-W&uuml;rttemberg, der Deutschen Flugsicherung sowie des Bundesaufsichtsamts f&uuml;r Flugsicherung gekl&auml;rt werden, so dass zwischenzeitlich eine abschlie&szlig;ende Stellungnahme der Abteilung Stra&szlig;enwesen und Verkehr des Regierungspr&auml;sidiums vorliegt. Die darin enthaltenen Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.</p>
 
Im Rahmen der Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer &Auml;nderung des Bebauungsplanentwurfs gef&uuml;hrt haben. Die Abteilung Stra&szlig;enwesen und Verkehr des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart hatte zun&auml;chst keine endg&uuml;ltige Stellungnahme abgegeben, da bez&uuml;glich der Hindernisanlayse EDTY noch Kl&auml;rungsbedarf gesehen wurde. Diese Fragen konnten durch erg&auml;nzende Erl&auml;uterungen im Gutachten zur Hindernisanalyse und unter Einbeziehung des Verkehrsministeriums Baden-W&uuml;rttemberg, der Deutschen Flugsicherung sowie des Bundesaufsichtsamts f&uuml;r Flugsicherung gekl&auml;rt werden, so dass zwischenzeitlich eine abschlie&szlig;ende Stellungnahme der Abteilung Stra&szlig;enwesen und Verkehr des Regierungspr&auml;sidiums vorliegt. Die darin enthaltenen Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.</p>
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Anlage 10: [[Media:17-48_A10-SpezArtenschutzPr&uuml;fung.pdf{{!}}Spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung zum B-Plan Wolfsb&uuml;hl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)]]<br />
 
Anlage 10: [[Media:17-48_A10-SpezArtenschutzPr&uuml;fung.pdf{{!}}Spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung zum B-Plan Wolfsb&uuml;hl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)]]<br />
 
Anlage 11: [[Media:17-48_A11-Umweltbericht.pdf{{!}}Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Gr&uuml;nordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schw&auml;bisch Hall)]]</p>
 
Anlage 11: [[Media:17-48_A11-Umweltbericht.pdf{{!}}Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Gr&uuml;nordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schw&auml;bisch Hall)]]</p>
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<u>Fachbereichsleiter Bauen &amp; Planen Klink</u> f&uuml;hrt zusammenfassend aus, dass der Bebauungsplanentwurf im Zeitraum Oktober bis November letzten Jahres f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auslag. Die eingegangene Stellungnahmen von Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange sowie der &Ouml;ffentlichkeit f&uuml;hrten zu keinen &Auml;nderungen an den Planunterlagen. Mit dem Regierungspr&auml;sidium wurden noch Details zur Hindernisanalyse (siehe Punkt 2 in der Abw&auml;gungstabelle) gekl&auml;rt. Dort war unklar, ob die Planfeststellungsunterlagen ausreichend ber&uuml;cksichtigt sind. Dies wurde in einer &Uuml;berarbeitung des Gutachtens klargestellt. Ferner bestand der Wunsch, dass die Bauherren auf die N&auml;he zum Flughafen hingewiesen werden. Dies wurde entsprechend im Bebauungsplan aufgenommen und in den Kaufvertr&auml;gen entsprechend verankert. Aus der &Ouml;ffentlichkeit kamen Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Erschlie&szlig;ung. Entsprechend dem vorliegenden Gutachten sind die Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;en jedoch ausreichend dimensioniert. Es wird die M&ouml;glichkeit einer Baustra&szlig;e von au&szlig;erhalb gepr&uuml;ft. Hierdurch k&ouml;nnte der Baustellenverkehr von au&szlig;en angedient werden, um das Quartier nicht zus&auml;tzlich zu belasten. Die Bebauungsstruktur wurde aus der benachbarten Kreuz&auml;ckersiedlung im Wesentlichen fortgef&uuml;hrt. Dies sowohl in der Kubatur als auch bei den Dachformen. Dem Gremium wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass zu diesem Punkt kein Aussprachewunsch besteht und stellt die nachfolgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung:</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
 
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Die im Rahmen der &ouml;ffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abw&auml;gung der &ouml;ffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gem&auml;&szlig; Anlage Nr. 4 beschieden.<br />
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Die im Rahmen der &ouml;ffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abw&auml;gung der &ouml;ffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gem&auml;&szlig; Anlage Nr. 4 beschieden.</li>
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Der Gemeinderat beschlie&szlig;t gem&auml;&szlig; &sect; 10 BauGB i. V. m. &sect; 74 LBO den Bebauungsplan 0142-07 &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll im M 1:500 vom 16.01.2017 mit gleich lautend datiertem Textteil und &ouml;rtlichen Bauvorschriften. Es gilt die Begr&uuml;ndung vom 16.01.2017 mit Umweltbericht vom 06.09.2016.</li>
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Der Gemeinderat beschlie&szlig;t gem&auml;&szlig; &sect; 10 BauGB i. V. m. &sect; 74 LBO den Bebauungsplan 0142-07 &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll im M 1:500 vom 16.01.2017 mit gleich lautend da tiertem Textteil und &ouml;rtlichen Bauvorschriften. Es gilt die Begr&uuml;ndung vom 16.01.2017 mit Umweltbericht vom 06.09.2016.</li>
 
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(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)</p>
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(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 25. April 2017, 14:05 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“gefasst. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.10.2016 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 26.10.2016 bis einschließlich 28.11.2016 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 13.10.2016.

Von der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der Anlage Nr. 4 "Abwägungsvorschlag“ mit der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Namen der in der Anlage anonymisierten Bürger sind in einer gesonderten Namensliste (Anlage 5) zusammengestellt, die dem Gemeinderat vorliegt.

Im Rahmen der Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs geführt haben. Die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart hatte zunächst keine endgültige Stellungnahme abgegeben, da bezüglich der Hindernisanlayse EDTY noch Klärungsbedarf gesehen wurde. Diese Fragen konnten durch ergänzende Erläuterungen im Gutachten zur Hindernisanalyse und unter Einbeziehung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, der Deutschen Flugsicherung sowie des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung geklärt werden, so dass zwischenzeitlich eine abschließende Stellungnahme der Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums vorliegt. Die darin enthaltenen Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.

Anlage 1: Lageplan B-Plan vom 16.01.2017 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 2: Begründung vom 16.01.2017 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 3: Textteil und Örtliche Bauvorschriften 16.01.2017 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 4: Tabelle „Abwägungsvorschlag“ zu den Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Anlage 5: Namensliste der Bürger, die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen abgegeben haben (nur für die Fraktionen)
Anlage 6: Verkehrsgutachten vom 22.02.2016 (BrennerPlan GmbH, Stuttgart)
Anlage 7: Hindernisanalyse ausgewiesener Baugebiete im Bereich des Flugplatzes SHA-Hessental vom 14.01.2017 (GfL Gesellschaft für Luftverkehrsforschung, Dresden)
Anlage 8: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Wolfsbühl vom 25.09.2015 (Kurz und Fischer, Winnenden)
Anlage 9: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum B-Plan Wolfsbühl vom 11.02.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 10: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Wolfsbühl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 11: Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schwäbisch Hall)

 

Fachbereichsleiter Bauen & Planen Klink führt zusammenfassend aus, dass der Bebauungsplanentwurf im Zeitraum Oktober bis November letzten Jahres für die Dauer eines Monats öffentlich auslag. Die eingegangene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit führten zu keinen Änderungen an den Planunterlagen. Mit dem Regierungspräsidium wurden noch Details zur Hindernisanalyse (siehe Punkt 2 in der Abwägungstabelle) geklärt. Dort war unklar, ob die Planfeststellungsunterlagen ausreichend berücksichtigt sind. Dies wurde in einer Überarbeitung des Gutachtens klargestellt. Ferner bestand der Wunsch, dass die Bauherren auf die Nähe zum Flughafen hingewiesen werden. Dies wurde entsprechend im Bebauungsplan aufgenommen und in den Kaufverträgen entsprechend verankert. Aus der Öffentlichkeit kamen Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung. Entsprechend dem vorliegenden Gutachten sind die Erschließungsstraßen jedoch ausreichend dimensioniert. Es wird die Möglichkeit einer Baustraße von außerhalb geprüft. Hierdurch könnte der Baustellenverkehr von außen angedient werden, um das Quartier nicht zusätzlich zu belasten. Die Bebauungsstruktur wurde aus der benachbarten Kreuzäckersiedlung im Wesentlichen fortgeführt. Dies sowohl in der Kubatur als auch bei den Dachformen. Dem Gremium wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass zu diesem Punkt kein Aussprachewunsch besteht und stellt die nachfolgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung:

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage Nr. 4 beschieden.
  2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO den Bebauungsplan 0142-07 „Wolfsbühl“als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro mquadrat, Bad Boll im M 1:500 vom 16.01.2017 mit gleich lautend da tiertem Textteil und örtlichen Bauvorschriften. Es gilt die Begründung vom 16.01.2017 mit Umweltbericht vom 06.09.2016.

(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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