§ 30 - 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie); hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der zweiten erneuten Auslegung (§ 3, 2 BauGB) und Feststellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Zeitraum vom 07.11.2016 bis 07.12.2016 fand die zweite erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel am Verfahren beteiligt, auf Bitte wurde einzelnen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) eine Fristverlängerung bis zum 21.12.2016 gegeben.

Gegenstand der Auslegung waren insgesamt zwei Konzentrationszonen („Michelfeld/ Witzmannsweiler“ und „Östlich Michelbach“). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations­zonen sind im Erläuterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erläuterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltprüfung („Umwelt­bericht“) mit artenschutzfachlichem Beitrag.

Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Anlage 1) auch Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Anlage 2) eingegangen.

Bei den Stellungnahmen der Anlage 1 (Behörden und sonstige TöB) befindet sich eine sehr umfangreiche Stellungnahme des Segelfliegerclub Schwäbisch Hall e. V. mit zahlreichen erläuternden Grafiken. Eine Darstellung dieser Stellungnahme in der sonst gewählten Tabellenform hätte zu einer Unübersichtlichkeit geführt. Diese Stellungnahme die unter Nr. 25 geführt wird, wurde daher vollständig mit allen Grafiken der Anlage 1 als Anhang beigefügt. Der Abwägungsvorschlag ist in der Anlage 1 unter Nr. 25 aufgeführt.

Aus der Öffentlichkeit sind neben einer nach Fristablauf eingegangene Stellungnahme, 18 nahezu identische Stellungnahmen von Ein­wohnern der Gemeinde Michelbach und Gaildorf, bezogen auf die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“, eingegangen. Diese Stellungnahme ist komplett abgedruckt und mit Beschlussvorschlägen versehen in der Anlage 2 dargestellt.

Nach Feststellung des vorliegenden Entwurfes durch den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird der Flächennutzungsplan dem Regierungs­präsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.

Anlage 1: Tabelle 1: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 2: Tabelle 2: Stellungnahmen Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 3: Lageplan Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“
Anlage 4: Lageplan Konzentrationszone „Östlich Michelbach“
Anlage 5: Erläuterungsbericht Stand Vorberatung Feststellungsbeschluss 2017 mit Einarbeitung der vorgeschlagenen Abwägungen
Anlage 6: Umweltbericht Stand 20.01.2017 mit Einarbeitung der vorgeschlagenen Abwägungen

 

- Stadtrat Gehrke ab 20.22 Uhr anwesend -

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert unter Verweis auf die hierzu bereits geführten Vorberatungen, dass vorliegend eine Reduktion aufgrund von naturschutzrechtlichen Anforderungen zu einer erneuten Offenlage geführt hat. Es wird davon ausgegangen, dass auf Basis dieses Planungsstandes ein Feststellungsbeschluss herbeigeführt werden kann.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Klink fasst zusammen, dass im Zeitraum 07.11.2016 bis 07.12.2016 die zweite, erneute Auslegung stattfand. In besagtem Zeitraum gingen 37 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie insgesamt 19 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Unter Verweis auf den zugegangenen Abwägungsvorschlag stellt Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink fest, dass die Abwägung zu keiner Änderung an den Planungsunterlagen führt. Es wird auf die Stellungnahme des Segelfliegerclubs Bezug genommen, welcher sich im Vorverfahren bislang nicht geäußert hatte. Von dortiger Seite wird die Betroffenheit des hangseitigen Segelflugbereichs in der Zone „Michelbach“ zwischen Michelbach und „Einkorn“ thematisiert. Als Abwägungsvorschlag wird den Belangen des Klimaschutzes und der Windkraft Vorrang eingeräumt. Alle übrigen Stellungnahmen sind erklärender Natur, sodass die Verwaltung empfiehlt, den Feststellungsbeschluss zu fassen. Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt aus, dass der Gemeinderat in Michelfeld den Planunterlagen in dieser Form zugestimmt hat. Das Beratungsergebnis aus Rosengarten ist derzeit noch unbekannt, da ebenfalls am heutigen Tage hierüber beraten wird. Die Gemeinde Michelbach hat ferner noch Änderungsanträge, welche im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft entsprechend eingebracht werden.

Stadtrat Sakellariou merkt zum Abwägungsvorschlag der Segelflieger an, dass die Formulierung, wonach man sich „dagegen wehre mit Hindernissen umstellt zu werden“ für einen Flugverband riskant ist. Unter Verweis auf die Frage, welchem Belang man eine höhere Gewichtung einräumt, wird erklärt, dass seine Fraktion zustimmen wird. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
  2. Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und dem Feststellungsbeschluss zuzustimmen.

(einstimmig - 18 -)

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