§ 16 - GWG Schwäbisch Hall Objektgesellschaft mbH & Co. KG Pflegeheim Hessental; a) Antrag der CDU-Fraktion vom 18.01.2017; b) Veräußerung der Gesellschaftsanteile und Veräußerung der GWG Schwäbisch Hall Verwaltungs GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Vor Eintritt in den folgenden Tagesordnungspunkt gibt Oberbürgermeister Pelgrim beiliegende persönliche Erklärung ab.

- Oberbürgermeister Pelgrim verlässt den Verhandlungstisch um 18.45 Uhr; Übernahme des Vorsitzes durch Erste Bürgermeisterin Wilhelm -

zu a)

siehe Anlage

 

zu b):

Die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der GWG Schwäbisch Hall Objektgesellschaft mbH & Co. KG Pflegeheim Hessental sowie die Veräußerung der GWG Schwäbisch Hall Verwaltungs GmbH wurde im Gemeinderat am 26.10.2016 einstimmig beschlossen.

Da sich Herr Oberbürgermeister Pelgrim nachträglich für befangen erklärt hat, ist oben genannter Beschluss gemäß § 18 Abs. 6 GemO rechtswidrig.

Da zwischenzeitlich der Verkauf des Objekts an Frau Michaele Schick-Pelgrim rechtswirksam zustande gekommen ist, sind mit einen erneuten Beschluss des Gemeinderats keine rechtlichen Auswirkungen verbunden. Dennoch schlägt die Verwaltung für den Fall einer Rückgabe des Objekts durch Frau Schick-Pelgrim den erneuten Verkauf der Objektgesellschaft vor.
Die in diesem Fall entstehenden Kosten übernimmt durch Beschluss der Gesellschafterin die GWG.

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm erklärt, dass in Absprache mit dem Regierungspräsidium Fragen an Oberbürgermeister Pelgrim zulässig sind. Er wird sich an der Beratung selbst jedoch nicht beteiligen und die Fragen von der Verwaltungsbank aus beantworten.

Stadträtin Koch möchte wissen, wie Oberbürgermeister Pelgrim mit den gegen ihn erhobenen Rücktrittsforderungen umgeht.

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass er vor vier Jahren mit großer Mehrheit gewählt wurde. Er hat sich noch viele Aufgaben vorgenommen und er sieht für einen Rücktritt keine Veranlassung.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm fragt, ob der Fraktionssprecher der CDU-Fraktion, Stadtrat Dr. Graf von Westerholt, zu dem o. g. Antrag Stellung nehmen möchte.

Nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt wurde das 5 Mio. €-Immobiliengeschäft verdeckt abgewickelt. Die Kosten der Rückabwicklung soll s. E. derjenige tragen, der das Geschäft verursacht hat. Er möchte das Geschäft nach der Rückabwicklung bei der GWG belassen. Für die Zukunft sollen Wertgrenzen eingeführt und ein Corporate Governance (Grundsätze der Unternehmensführung) erarbeitet werden.

Stadtrat Kaiser kritisiert Umstände und Ablauf des Verkaufs der Immobilie scharf. Es ist als dilettantisch zu bezeichnen, wenn man die Brisanz dieses Vorgangs nicht erkennt. Schlimmer ist jedoch die mangelnde Mitwirkung des Oberbürgermeisters bei der Aufklärung des Sachverhalts. Die SPD-Fraktion strebt selbstverständlich die Rückabwicklung des gesamten Geschäftsvorgangs an. Da es einen eindeutig benennbaren Verursacher des Schadens gibt, sollte dieser den Schaden übernehmen. Eine Übernahme der Rückabwicklungskosten seitens der GWG lehnt die SPD-Fraktion ab. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, die solche Geschäftsvorgänge künftig verhindern.

Stadträtin Herrmann wirft Oberbürgermeister Pelgrim vor, mit dem Verkauf der Immobilien die ethischen, moralischen und politischen Dimensionen völlig verkannt und missachtet zu haben. Anstatt bei der Aufklärung mitzuwirken, zieht sich Oberbürgermeister Pelgrim auf Formalitäten zurück. Sie kann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen feststellen, dass das Vertrauen erheblich erschüttert ist. Sie erwartet eine radikalen Kurswechsel in Sachen Offenheit und Transparenz. Sie möchte eine Rückabwicklung des Verkaufs, eine Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip und die Erarbeitung von Richtlinien, dass solche Geschäfte künftig nicht mehr gemacht werden dürfen. Stadträtin Herrmann hält es auch nicht für sinnvoll, dieses Objekt nach der Rückabwicklung erneut zum Verkauf anzubieten.

Stadtrat Waller führt aus, dass der Verkauf unter festgelegten Regeln zustande gekommen ist. Es gab deshalb für alle Beteiligten im Aufsichtsrat völlige Klarheit und Transparenz. Durch den Verkauf an die Investorin Frau Schick-Pelgrim wurde ein höherer Verkaufspreis als der Mindestpreis erzielt, auch hat sie den weiteren Verwaltungsauftrag erteilt. Beides stellt eine Einnahmequelle für die GWG dar und ist somit ein Beitrag für das Gemeinwohl der Stadt. Stadtrat Waller stellt fest, dass auch Frau Schick-Pelgrim einen Anspruch auf faire Behandlung hat - dies war in der zurückliegenden Zeit nicht immer der Fall. Die Geschäftsführung der GWG hatte keine Möglichkeit, anders zu handeln. Ihnen kann absolut nichts vorgeworfen werden. Er wundert sich über das angebliche Nichtwissen der Mitglieder des Gemeinderats. Er ist bisher davon ausgegangen, dass es zwischen den gemeinderätlichen Mitgliedern im GWG-Aufsichtsrat und den anderen Kolleginnen/Kollegen zu einem Informationsaustausch kommt. Der GWG-Aufsichtsrat ist für die Ausarbeitung von Corporate Governance-Regeln offen, jedoch ist festzuhalten, dass solche Regeln auch für die Geschäftspartner der GWG gelten - z. B. Namen der Bieter, Gebote etc. Die Fraktion der FWV spricht sich gegen eine Rückabwicklung aus. Eine eventuelle Rückabwicklung bringt keinen Mehrwert für das Gemeinwohl bzw. die GWG und bisher ist kein Schaden entstanden. Sollte es doch zu einer Rückabwicklung kommen, sollte diese Kosten nicht der Oberbürgermeister tragen, da die bisher vorgelegten rechtlichen Beurteilungen nicht dafür sprechen.

Stadtrat Preisendanz stellt fest, dass das Immobiliengeschäft rechtlich einwandfrei abgewickelt wurde. Dies ist für ihn maßgeblich, Fragen zu Ethik und Moral haben gegenüber rechtlichen Beurteilungen zurückzustehen. Die Frau des Oberbürgermeisters darf nicht allein wegen dieses Umstands von einer Investitionsmöglichkeit ausgeschlossen werden, wenn dem Oberbürgermeister durch die Investition kein Vorteil erwächst. Frau Schick-Pelgrim hat das Recht als Investorin genau so behandelt zu werden, wie jeder andere Bieter auch. Ein Ausschluss käme aus diesem Gesichtspunkt nicht in Frage. Weder Oberbürgermeister Pelgrim noch die Geschäftsleitung der GWG haben sich Unregelmäßigkeiten oder gar Bereicherungsabsichten vorzuwerfen. Eine Rückabwicklung des Verkaufs hält Stadtrat Preisendanz schon wegen der daraus entstehenden erheblichen Kosten für nicht angezeigt.

Stellvertretender GWG-Aufsichtsratsvorsitzender und SPD-Stadtrat Schorpp hat in 30 Jahren Gemeinderatstätigkeit noch nie eine solch geballte Empörung und Häme zu spüren bekommen. Aufklärungsversuche über den rechtlich einwandfreien Verkauf fruchten nichts. Die Rechtsauskunft des Regierungspräsidiums, die die Befangenheit für Oberbürgermeister Pelgrim feststellt, gilt wohl auch für seine Aufsichtsratstätigkeit; ob er allerdings im Juli 2016 über die Kaufabsichten seiner Ehefrau informiert war, weiß nur er selbst. Fakt ist, dass die Investorin Frau Schick-Pelgrim nicht schlechter gestellt werden darf, wie jeder andere Investor auch. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der GWG haben sich nichts vorzuwerfen. Ihr Handeln war rechtmäßig. Es ist nun zu entscheiden, wie künftig solche Vorfälle vermieden werden können. Stadtrat und Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Schorpp möchte seinen Blick in die Zukunft richten und bessere Aufsichtskontrollen ermöglichen; er schlägt vor, dass über Geschäfte ab einer bestimmten Größe die Aufsichtsratsmitglieder in vollem Umgang zu informieren sind. Er appelliert auch an die Presse, nun durch sachliche Berichterstattung (die es bisher durch bestimmte Bilder sowie der nicht vollständig wiedergegebene Wortlaut der Stellungnahme des Aufsichtsrats nicht war) die Angelegenheit zu einem Ende zu bringen.

Stadträtin Koch führt aus, dass sie als fraktionsloses Mitglied des Gemeinderats keine Möglichkeit hat, sich über die Geschäfte der GWG zu informieren - in Folge dessen ist auch ihre Kontrollmöglichkeit sehr eingeschränkt. Sie ging davon aus, dass der Sitzungsvorlage vom 26.10.2016 weitere Informationen folgen. Darüber hinaus hat sie vorausgesetzt, dass Oberbürgermeister Pelgrim in seiner dritten Amtszeit über die Befangenheitsvorschriften Kenntnis hat.

Auf Nachfrage von Erste Bürgermeisterin Wilhelm stehen keine weiteren Wortmeldungen an.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm führt aus, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 26.10.2016 aufgrund der nun vom RP festgestellten Befangenheit des Oberbürgermeisters gemäß § 18, Abs. 6 GemO rechtswidrig ist. Dennoch ist der zwischenzeitliche Verkauf der Immobilie rechtswirksam zustande gekommen. Eine erneute - ggf. veränderte - Beschlussfassung des Gemeinderats ändert hieran nichts. Der rechtswirksam zustandegekommene privat-rechtliche Vertrag wird durch den Verstoß gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung nicht tangiert. Dennoch schlägt Erste Bürgermeisterin Wilhelm vor, mit der Investorin Frau Schick-Pelgrim über die Rückabwicklung zu verhandeln (vgl. Beschlussantrag Nr. 1). Die für die Rückabwicklung entstehenden Kosten sollen von der GWG übernommen werden - hierfür ist ein Beschluss des Gemeinderats als Gesellschafterin der GWG notwendig (vgl. Beschlussantrag Nr. 2). Ferner soll die GWG ermächtigt werden, den erneuten Verkauf der Objektgesellschaft einzuleiten; dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der GWG (vgl. Beschlussantrag Nr. 3).

Die beiden Geschäftsführer der GWG, Herren Gieseke und Gruber, beziehen aus ihrer Sicht Stellung zum Immobiliengeschäft (s. Anlage).

Stadtrat Sakellariou stellt zunächst fest, dass beide GWG-Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gemeinderats vom 26.10.2016 Kenntnis darüber hatten, dass sich die Ehefrau des Oberbürgermeisters, Frau Michaele Schick-Pelgrim, im Bieterkreis befand. Er fragt sich, ob es nicht ihre Pflicht gewesen wäre, auf die Befangenheit des Oberbürgermeisters gem. § 18 GemO hinzuweisen, um den rechtswidrigen Beschluss zu verhindern.

GWG-Geschäftsführer Gruber führt aus, dass die Geschäftsführung ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, den Vorsitzenden darüber zu informieren, dass sich die GWG in Vertragsverhandlungen mit seiner Ehefrau befindet. Er hat sich die Frage der Befangenheit des Oberbürgermeister in der Abstimmung am 26.10.2016 nicht gestellt.

Stadträtin Jörg-Unfried wirft der Geschäftsführung vor, dass sie trotz Kenntnisses des Angebots von Frau Schick-Pelgrim eine Mitwirkung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat zugelassen haben - dieses Verhalten verstößt gegen § 3, Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Sie warnt die Geschäftsleitung des Aufsichtsrats ausdrücklich vor der Übernahme der Kosten der Rückabwicklung durch die GWG. Überschreitet die Geschäftsführung im Rahmen des rechtlichen Könnens das rechtliche Dürfen und übernimmt Ansprüche, zu denen sie eigentlich nicht verpflichtet ist, könnte dies strafrechtlich als Untreue gem. § 266 Strafgesetzbuch ausgelegt werden.

GWG-Geschäftsführer Gruber bekräftigt, dass die Rückabwicklung keinesfalls im Interesse der GWG liegt, da eventuell Rückabwicklungskosten von der GWG übernommen werden müssen - das möchte die GWG-Geschäftsführung auf keinen Fall.

Stadtrat Preisendanz regt an, die Frage der Kostenübernahme für eine evtl. Rückabwicklung dann zu klären, wenn die Investorin Frau Schick-Pelgrim sich zur Rückabwicklung geäußert hat.

Auf Nachfrage von Erste Bürgermeisterin Wilhelm stehen keine weiteren Wortmeldungen an.

Stadträtin Koch stellt den Geschäftsordnungsantrag: Die Sitzung soll für 3 - 5 Minuten unterbrochen werden.

Stadtrat Baumann erhebt gegen den Geschäftsordnungsantrag von Stadträtin Koch auf Sitzungsunterbrechung Gegenrede.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm stellt den Antrag von Stadträtin Koch zur Abstimmung: 2 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen.  Somit ist dieser Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

Beschluss:

  1. Die Geschäftsführung der GWG wird mit der Rückabwicklung des Objektverkaufs an Frau Schick-Pelgrim beauftragt.
    (25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
     
  2. Die GWG übernimmt die für die Rückabwicklung entstehenden Kosten.
    (32 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Stadtrat Kaiser möchte Beschlussantrag Nr. 3 heute nicht abstimmen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Somit ist dem Vertagungsantrag von Nr. 3 zugestimmt.

Stadträtin Herrmann stellt den Antrag, dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats Beteiligungsrichtlinien vorgestellt werden; Ziel ist es, Steuerungs- und Regelungssysteme für die städtischen Tochterunternehmen aufzustellen. Geschäfte solcher Art sollen in Zukunft unterbunden werden.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm stellt den o. g. Antrag, Steuerungs- und Regelungssysteme für die städtischen Tochterunternehmen aufzustellen, zur Abstimmung:
einstimmig - 33 -. Somit ist diesem Antrag zugestimmt.

- Sitzungsunterbrechung von 20.40 Uhr bis 20.45 Uhr -

- Oberbürgermeister Pelgrim übernimmt wieder den Vorsitz um 20.45 Uhr -

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