§ 20 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd; hier: Zuschusserhöhung und Kostenfortschreibung (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 30.01.2017 nö

Aus dem Ausschreibungsergebnis sowie den technischen Anforderungen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. ergeben sich Mehrkosten für die zweite Spielstätte der Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd.
In der Summe betragen die neuen Gesamtkosten ca. 7,5 Mio. €; die Mehrkosten im Vergleich zu einer ersten Kostenschätzung von Dezember 2015 betragen somit ca. 2,3 Mio. €.

Von den Mehrkosten entfallen auf:

Allgemeine Infrastrukturausgaben
(Trafostation incl. Versorgung für den Biergarten Unterwöhrd, publikumsverkehrgeeignete Toilettenanlage,
Beleuchtung und Elektroversorgung der Außenanlagen)

350.000 €

Raumakustik, Schallschutz

250.000 €

Technische Ausstattung

(Bühnentechnik, Hubpodium, Verdunkelung)

700.000 €

Konjunkturbedingt höhere Marktpreise durch sehr gute Auslastung der Baufirmen

500.000 €

Zusätzliche Ausgaben Honorare, Baustelleneinrichtung, Bodenbeschaffenheit aufgrund des geologischen Gutachtens
sowie dadurch bedingt höhere Gründungskosten

500.000 €

 

Bisher geplante Finanzierung:

Zuschuss Stadt

4 Mio. €

Investitionszuschuss Land Baden-Württemberg

1 Mio. €

Eigenmittel Verein und Zuschuss Freundeskreis

ca. 500.000 €

Sponsoring

ca. 500.000 €

Der fehlende Betrag in Höhe von 1,5 Mio. € soll durch Haushaltsmittel im Haushalt 2018 finanziert werden. Die Auftragserteilung erfolgt im Jahr 2017.

 

Ergänzung des Sachvortrags:
Der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. hat in der o. g. Sitzungsvorlage Nr. 24/17 die allgemeinen Infrastrukturausgaben in eigener Verantwortung übernommen. Diese Infrastrukturausgaben wie Toiletten, Beleuchtung, Trafostation etc. sind Aufgaben der Stadt und dienen der Erschließung des Unterwöhrds. Sie kommen der Allgemeinheit zugute. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass weitere 500.000 € von der Stadt Schwäbisch Hall übernommen werden. In diesem Betrag sind auch zusätzliche Kosten für einen Flügel und eine entsprechende Hubanlage enthalten, welche durch die städtische Musikschule genutzt werden.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet von der Weiterentwicklung des Projekts: Innenräume, Zugang, Synergie-Effekte, Hubelement, Verdunklung. Er erinnert daran, dass sowohl im Stadtleitbild als auch im Markenleitbildprozess die Kultur eine zentrale Rolle spielt. Das jetzt ausgearbeitete Globe-Theater ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Region.

Oberbürgermeister Pelgrim beziffert die ursprüngliche Kostenschätzung auf 5,2 Mio. €. Durch die Weiterentwicklung des Projekts beliefen sich die Kosten Mitte Oktober 2017 auf 5,8 Mio. €; nach der ersten Ausschreibung am 17. Januar 2017 war eine weitere Kostensteigerung absehbar. Alle weiteren Gewerke wurden entsprechend des Ergebnisses dieser Ausschreibung hochgerechnet, hieraus entstanden ist der vorliegende Sachvortrag mit dem Vorschlag, den Zuschuss der Stadt auf 1,5 Mio. € zu erhöhen. Aufgrund der Reaktionen im BPA vom 30.01.17 nö wurde dieser Beschlussantrag nochmals modifiziert - hiernach soll der Zuschuss der Stadt um 500.000 € erhöht werden, der Restbetrag von 1 Mio. € wird über die Freilichtspiele Schwäbisch Hall mit Bürgschaft der Stadt finanziert.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist nochmals auf den Stellenwert der Kultur; auch der Ministerpräsident hat mit seiner Aussage, „Kultur ist ebenso wichtig wie Industrie 4.0“ den Stellenwert der Kultur unterstrichen.

Freilichtspiel-Intendant Doll berichtet von seinen Bemühungen, die Ausgaben für die Technik zu reduzieren. Er bietet an, zusammen mit Frau Geschäftsführerin Parpart in die Fraktionen zu gehen und zu erläutern.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fordert ein aktualisiertes Konzept, eine detaillierte Planung, Ausschreibungsergebnisse und letztendlich das Benennen von Gesamtkosten.

Für Stadtrat Kaiser waren eine Vielzahl der Mehrkosten vorhersehbar. Man muss über eine Reduzierung nachdenken. Auch er fordert eine aktualisierte Kostenkonzeption. Er möchte sich in seiner Entscheidung nicht drängen lassen und schlägt eine Entscheidung in der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2017 vor.

Stadtrat Härtig hält die bei der Abstimmung 2016 genannten Kosten für einen politischen Preis. Die damals angesetzten 5,1 Mio. € Gesamtkosten waren nicht redlich. Alles was heute als Mehrkosten deklariert wird, war bekannt. Er ist der Meinung, dass Schwäbisch Hall ein ganzjährig bespielbares Theater nicht braucht.

Auch Stadtrat Baumann hält eine Kostensteigerung in Höhe von 43 % für zu hoch. So etwas kann nur dort erfolgen, wo Architekten sich verwirklichen. Auch er fordert dazu auf, nachzuarbeiten und vor allem die Kosten abzuspecken.

Stadtrat Neidhardt vergleicht die Herstellungskosten des Globes mit der Anschaffung eines Kleinwagens. Auch ein Privatmann muss sich ab einer gewissen Summe überlegen, ob dies für ihn alles noch finanzierbar ist oder ob Abstriche gemacht werden müssen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink rechtfertigt die Kostensteigerungen, so war z. B. die schwache elektrische Ausgestaltung des Unterwöhrds nicht vorhersehbar. Zwischenzeitlich sind ca. 80 % der Kosten berechnet. Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink weist darauf hin, dass eine schnelle Entscheidung für den weiteren Fortgang notwendig ist.

Sämtliche Arbeiten auszuschreiben, um dann die Gesamtkosten zu ermitteln ist reine Lehre, führt Abteilungsleiter Hochbau Koch aus. Er erläutert, dass nun in der Detailplanung bereits 80 % enthalten sind. Er bezeichnet das Bauwerk nach wie vor als ein einfaches Theater, Luxusausführungen hat es nirgends gegeben.

Stadträtin Koch verweist auf § 20 GemO: In einer wichtigen Angelegenheit soll die Bürgerschaft beteiligt werden und Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass „die Kultur in Schwäbisch Hall so wichtig ist, dass der Geschäftskreis der Kulturbürgermeisterin zugunsten von Planen und Bauen verändert wird!“.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass

1. niemand - trotz der neuen Entwicklung - die 2. Spielstätte in Frage stellt;
2. über die Beauftragung der Vorinvestition (Bau der Baustellenfurt) Einvernehmen herrscht;
3. konzeptionelle Inhalte, Wirtschaftlichkeitsberechnung etc. vorgelegt werden;
4. die Freilichtspiele und die Abteilung Hochbau bei Bedarf den Fraktionen weitere Erörterungen liefern werden;
5. über die Bindungsfrist des bereits ausgeschriebenen Gewerks von der Abteilung Hochbau verhandelt wird;
6. eine Öffentlichkeitsveranstaltung in KW 8/17 angesetzt wird;
7. bei einem eventuell kritischen Zeitfenster eine Sondersitzung des Gemeinderats einberufen werden kann.

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