§ 6 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd; hier: Zuschusserhöhung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 30.01.2017

Aus dem Ausschreibungsergebnis sowie den technischen Anforderungen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. ergeben sich Mehrkosten für die zweite Spielstätte der Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd.

In der Summe betragen die neuen Gesamtkosten ca. 7,5 Mio. €; die Mehrkosten im Vergleich zu einer ersten Kostenschätzung von Dezember 2015 betragen somit ca. 2,3 Mio. €.

Von den Mehrkosten entfallen auf:

Allgemeine Infrastrukturausgaben

(Trafostation incl. Versorgung für den Biergarten Unterwöhrd, publikumsverkehrgeeignete Toilettenanlage,
Beleuchtung und Elektroversorgung der Außenanlagen)

350.000 €

Raumakustik, Schallschutz

250.000 €

Technische Ausstattung

(Bühnentechnik, Hubpodium, Verdunkelung)

700.000 €

Konjunkturbedingt höhere Marktpreise durch sehr gute Auslastung der Baufirmen

500.000 €

Zusätzliche Ausgaben Honorare, Baustelleneinrichtung, Bodenbeschaffenheit aufgrund des geologischen Gutachtens
sowie dadurch bedingt höhere Gründungskosten

500.000 €

 

Bisher geplante Finanzierung:

Zuschuss Stadt

4 Mio. €

Investitionszuschuss Land Baden-Württemberg

1 Mio. €

Eigenmittel Verein und Zuschuss Freundeskreis

ca. 500.000 €

Sponsoring

ca. 500.000 €

 

Der fehlende Betrag in Höhe von 1,5 Mio. € soll durch Haushaltsmittel im Haushalt 2018 finanziert werden. Die Auftragserteilung erfolgt im Jahr 2017.

Anlagen:
Präsentation Teil 1
Präsentation Teil 2
Präsentation Teil 3
Präsentation Teil 4
Präsentation Teil 5

 

Ergänzung des Sachvortrags:

Der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. hat in der Sitzungsvorlage Nr. 24/17 die allgemeinen Infrastrukturausgaben in eigener Verantwortung übernommen. Diese Infrastrukturausgaben wie Toiletten, Beleuchtung, Trafostation etc. sind Aufgaben der Stadt und dienen der Erschließung des Unterwöhrds. Sie kommen der Allgemeinheit zugute. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass weitere 500.000 € von der Stadt Schwäbisch Hall übernommen werden. In diesem Betrag sind auch zusätzliche Kosten für einen Flügel und eine entsprechende   Hubanlage enthalten, welche durch die städtische Musikschule genutzt werden.

Die Verwaltung schlägt einen alternativen Beschlussantrag vor.

Beschluss:

Thema vertagt

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