§ 18 - Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften 2015; hier: Nr. 16, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen/Umsetzung § 41 a GemO (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regelt der § 41a GemO. Hierin ist in Absatz 1 festgelegt:
„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.“

Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim lud am 07.12.2016 zur Fachsitzung mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fraktionen des Gemeinderates und der Verwaltung ein.

Erik Flügge, Geschäftsführer der Kommunalberatung SQUIRREL & NUTS GmbH Köln, stellte verschiedene Modelle der Beteiligung von Jugendlichen mit ihren Vor- und Nachteilen vor. Diese wurden intensiv diskutiert und Grundvoraussetzungen sowie Meilensteine für den Start eines erfolgreichen Jugendbeteiligungsprozesses in Schwäbisch Hall festgelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich für ein jährlich stattfindendes Jugendforum aus.

Ein Jugendforum ist ein geeignetes Mittel, um viele Jugendliche unmittelbar am kommunalpolitischen Handeln der Kommune zu beteiligen und geeignet, einen Dialog zwischen Jugendlichen, Politik und Verwaltung herzustellen.

Sächliche und personelle Ressourcen sind hierfür erforderlich.

Die Zusammenfassung der Fachsitzung ist als Anlage beigefügt.

Die Mitglieder der Fachsitzung haben sich für ein erstes Jugendforum unter Moderation von Herrn Flügge von der Kommunalberatung SQUIRREL & NUTS GmbH Köln im Herbst 2017 ausgesprochen.

Hierfür wird mit Kosten von ca. 5.000 € für Organisation, Umsetzung, externe Moderation, Material, Verpflegung gerechnet, die über das vorhandene Budget finanziert werden können.

Anlage: Jugendbeteiligungsmodell Schwäbisch Hall

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Änderung der GemO: In § 41 a ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Die Stadt hat sich in einem Workshop am 7. Dezember 2016 unter externer Moderation mit diesem Thema beschäftigt. Teilgenommen haben auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Fraktionen. Man hat sich für die Durchführung eines Jugendforums entschieden. Es werden aus allen Haller Schulen der Klassen 8 bis 12 eine Schülerin und ein Schüler an diesem Jugendforum teilnehmen. Insgesamt handelt es sich um ca. 180 Teilnehmende. Als erster Termin ist Ende Oktober 2017 vorgesehen.

Stadträtin Härterich hält ein Jugendforum für das richtige Mittel.

Stadtrat Nestl bittet, das Jugendforum von der Bürgerbeteiligung zu unterscheiden. Er weist auf die Schaffung von personellen Ressourcen hin.

Stadträtin Bergmann und Stadtrat Baumann halten ein Jugendforum für einen guten ersten Schritt.

Stadtrat Baumann bittet, die Schulen aktiv mit einzubeziehen.

Stadtrat Preisendanz hätte einen Schülerrat bevorzugt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zur Umsetzung des § 41 a GemO einem jährlichen Jugendforum zu. Die personelle Ausstattung wird geprüft und dem Gemeinderat nochmals vorgestellt. Ebenfalls geprüft wird die Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft und der Berufsschulen.
(einstimmig - 34 - )

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