§ 4 - Kinder- und Jugendbeteiligung/Umsetzung § 41 a GemO (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regelt der § 41a GemO. Hierin ist in Absatz 1 festgelegt.

„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.“

Am 11.07.2016 wurde im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur dem Beratungsangebot der Kommunalberatung SQUIRREL & NUTS GmbH Köln über die Gestaltung eines Jugendbeteiligungsprozesses in der Stadt Schwäbisch Hall zugestimmt.

Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim lud am 07.12.2016 zur Fachsitzung mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fraktionen des Gemeinderates und der Verwaltung ein.

Erik Flügge, Geschäftsführer der Kommunalberatung SQUIRREL & NUTS GmbH Köln, stellte verschiedene Modelle der Beteiligung von Jugendlichen mit ihren Vor- und Nachteilen vor. Diese wurden intensiv diskutiert und Grundvoraussetzungen sowie Meilensteine für den Start eines erfolgreichen Jugendbeteiligungsprozesses in Schwäbisch Hall festgelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich für ein jährlich stattfindendes Jugendforum aus.

Ein Jugendforum ist ein geeignetes Mittel, um viele Jugendliche unmittelbar am kommunalpolitischen Handeln der Kommune zu beteiligen und geeignet, einen Dialog zwischen Jugendlichen, Politik und Verwaltung herzustellen.

Sächliche und personelle Ressourcen sind hierfür erforderlich.

Die Zusammenfassung der Fachsitzung ist beigefügt.

Die Mitglieder der Fachsitzung haben sich für ein erstes Jugendforum unter Moderation von Herrn Flügge von der Kommunalberatung SQUIRREL & NUTS GmbH Köln im Herbst 2017 ausgesprochen.

Hierfür wird mit Kosten von ca. 5.000 € für Organisation, Umsetzung, externe Moderation, Material, Verpflegung gerechnet, die über das vorhandene Budget finanziert werden können.

Anlage: Jugendbeteiligungsmodell Schwäbisch Hall

Beschluss:

Der GR stimmt zur Umsetzung von § 41a GemO einem jährlichen Jugendforum zu.

(einstimmig - 34 -)

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