§ 15 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

 

1. Rainer Wahl, Bibersfeld

Herr Wahl teilt mit, er ist ehrenamtlicher Mitarbeiter im Förderverein Starkholzbacher See. Er möchte von Oberbürgermeister Pelgrim wissen, warum die Objektgesellschaft mbH & Co. KG Pflegeheim Hessental in einem nichtöffentlichen Bieterverfahren verkauft wurde und keine öffentliche Ausschreibung erfolgte.
- Stadtrat Bay ab 18.30 Uhr anwesend -

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt zunächst Bezug auf den Sachkostenzuschuss für den Förderverein Starkholzbacher See. Die Objektgesellschaft mbH & Co. KG Pflegeheim Hessental ist eine Immobilie der GWG und wurde deshalb in einem nichtöffentlichen Verfahren verkauft.

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