§ 5/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe von Eilentscheidungen; hier: Baumaßnahme Sanierung Schulzentrum West, Bauabschnitt 11 - Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Wie in den vorausgegangenen Abschnitten 8 bis 10 werden auch hier die technischen Gebäudekomponenten zum größten Teil ersetzt sowie der Brandschutz auf den neuesten Stand gebracht. Die hierfür notwendigen Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten wurden öffentlich mit folgendem Ergebnis ausgeschrieben:

A) Lüftungsinstallationsarbeiten

1. Fa. WSH Wurzinger, Schnelldorf

137.990,02 €

(Kostenberechnung Ing.-Büro Pfähler + Rühl,

140.155,11 €)

 

B) Elektroinstallationsarbeiten

1. Fa. Hornung, Rothenburg

130.760,46 €

(Kostenberechnung Ing.-Büro Göggerle,

132.590,93 €)

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 23.12.2016 folgende Eilentscheidung:

  1. Die Vergabe der Lüftungsinstallationsarbeiten erfolgt an den günstigsten Bieter, die Fa. WSH Wurzinger, Schnelldorf, zu einem Gesamtpreis von 137.990,02 €.
  2. Die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten erfolgt an den günstigsten Bieter, die Fa. Hornung, Rothenburg, zu einem Gesamtpreis von 130.760,46 €.

Haushaltsmittel stehen im Finanzhaushalt 2017 unter Produkt 21100620, Maßnahme 14004, Sachkonto 78710000 zur Verfügung. 

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

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