15402903/meetingminutes/17359484/paragraph

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Im Rahmen der Bauarbeiten zum Weilertunnel und f&uuml;r die Vorfeldarbeiten sind vor Beginn der Bauarbeiten und bei der Planung so genannte Sicherheits- und Gesundheitskoordination-Leistungen gem. Baustellenverordnung&nbsp; und RAB 30-33 (Sigeko) durchzuf&uuml;hren.</p>
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Im Rahmen der Bauarbeiten zum Weilertunnel und f&uuml;r die Vorfeldarbeiten sind vor Beginn der Bauarbeiten und bei der Planung so genannte Sicherheits- und Gesundheitskoordination-Leistungen gem. Baustellenverordnung und RAB 30-33 (Sigeko) durchzuf&uuml;hren.</p>
 
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Das Bauprojekt gliedert sich in mehrere Teilma&szlig;nahmen: Zun&auml;chst werden im Januar 2017 die Rodungsarbeiten an den beiden Tunnelportalen durchgef&uuml;hrt. Ab Februar 2017 starten die Bauarbeiten mit der Verlegung des Heimbachs und dessen Verdolung. Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 wird der so genannte L&ouml;wenkeller abgebrochen und der dahinter liegende Hang gesichert. Zu den Bauarbeiten geh&ouml;rt auch der Abbruch das Geb&auml;ude der ehem. Wildbadquelle. Die Bauarbeiten f&uuml;r den Tunnel beginnen voraussichtlich im Fr&uuml;hjahr 2018.</p>
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Das Bauprojekt gliedert sich in mehrere Teilma&szlig;nahmen: Zun&auml;chst werden im Januar 2017 die Rodungsarbeiten an den beiden Tunnelportalen durchgef&uuml;hrt. Ab Februar 2017 starten die Bauarbeiten mit der Verlegung des Heimbachs und dessen Verdolung. Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 wird der so genannte L&ouml;wenkeller abgebrochen und der dahinter liegende Hang gesichert. Zu den Bauarbeiten geh&ouml;rt auch der Abbruch des Geb&auml;udes der ehem. Wildbadquelle. Die Bauarbeiten f&uuml;r den Tunnel beginnen voraussichtlich im Fr&uuml;hjahr 2018.</p>
 
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Diese Bauarbeiten m&uuml;ssen entsprechend der Baustellenverordnung und der RAB 30-33 sicherheitstechnisch begleitet werden.<br />
 
Diese Bauarbeiten m&uuml;ssen entsprechend der Baustellenverordnung und der RAB 30-33 sicherheitstechnisch begleitet werden.<br />
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Vertraglich ist die Stadt Schw&auml;bisch Hall verpflichtet, die Planungsleistung f&uuml;r die Gesamtma&szlig;nahme zu erbringen. Der Bund &uuml;bernimmt die Kostentr&auml;gerschaft.</p>
 
Vertraglich ist die Stadt Schw&auml;bisch Hall verpflichtet, die Planungsleistung f&uuml;r die Gesamtma&szlig;nahme zu erbringen. Der Bund &uuml;bernimmt die Kostentr&auml;gerschaft.</p>
 
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<u>Finanzierung:</u><br />
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<u>Finanzierung</u><br />
Kostentr&auml;ger f&uuml;r die Leistungen ist&nbsp; der Bund, vertreten durch das RP Stuttgart.<br />
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Kostentr&auml;ger f&uuml;r die Leistungen ist der Bund, vertreten durch das RP Stuttgart.<br />
 
Die Rechnung wird durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall gepr&uuml;ft und zur Zahlung an das RP in Stuttgart weitergeleitet. Der Stadt Schw&auml;bisch Hall entstehen keine Kosten.</p>
 
Die Rechnung wird durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall gepr&uuml;ft und zur Zahlung an das RP in Stuttgart weitergeleitet. Der Stadt Schw&auml;bisch Hall entstehen keine Kosten.</p>
 
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Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Dem Vergabevorschlag an die DEKRA aus 70565 Stuttgart wird zugestimmt.<br />
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Aktuelle Version vom 20. März 2017, 11:58 Uhr

Sachvortrag:

Im Rahmen der Bauarbeiten zum Weilertunnel und für die Vorfeldarbeiten sind vor Beginn der Bauarbeiten und bei der Planung so genannte Sicherheits- und Gesundheitskoordination-Leistungen gem. Baustellenverordnung und RAB 30-33 (Sigeko) durchzuführen.

Das Bauprojekt gliedert sich in mehrere Teilmaßnahmen: Zunächst werden im Januar 2017 die Rodungsarbeiten an den beiden Tunnelportalen durchgeführt. Ab Februar 2017 starten die Bauarbeiten mit der Verlegung des Heimbachs und dessen Verdolung. Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 wird der so genannte Löwenkeller abgebrochen und der dahinter liegende Hang gesichert. Zu den Bauarbeiten gehört auch der Abbruch des Gebäudes der ehem. Wildbadquelle. Die Bauarbeiten für den Tunnel beginnen voraussichtlich im Frühjahr 2018.

Diese Bauarbeiten müssen entsprechend der Baustellenverordnung und der RAB 30-33 sicherheitstechnisch begleitet werden.
Die Leistungsbeschreibung wurde von der Abteilung Tiefbau in Absprache und Abstimmung mit dem RP Stuttgart erstellt. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wurden die Dienstleitungen beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Sachverständige zur Angebotsabgabe aufgefordert. Am Eröffnungstermin gingen zwei Angebote ein. Ein Angebot wurde verspätet bei der Zentralen Vergabestelle vorgelegt und konnte deshalb nicht gewertet werden. Die beiden anderen Angebote wurden geprüft.
Das wirtschaftlichste Angebot legte die DEKRA aus 70565 Stuttgart vor. Da es sich um eine Ausschreibung nach VOL handelt, darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Angebotspreis nur nichtöffentlich bekanntgegeben werden.

Vertragsgrundlage:
Vertraglich ist die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet, die Planungsleistung für die Gesamtmaßnahme zu erbringen. Der Bund übernimmt die Kostenträgerschaft.

Finanzierung
Kostenträger für die Leistungen ist der Bund, vertreten durch das RP Stuttgart.
Die Rechnung wird durch die Stadt Schwäbisch Hall geprüft und zur Zahlung an das RP in Stuttgart weitergeleitet. Der Stadt Schwäbisch Hall entstehen keine Kosten.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Dem Vergabevorschlag an die DEKRA aus 70565 Stuttgart wird zugestimmt.
(einstimmig - 17 -)

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