§ 1/1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04, „Herrenäcker, 2. Änderung – Studentenwohnheim“; a) Beschluss über den Durchführungsvertrag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Bauvorhaben Studentenwohnheim mit Tiefgarage (Flurstück745 und Teilfläche Flurstück 746/4, beide Gemarkung Schwäbisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 18.08.2016).
Der zu beschließende Durchführungsvertrag (Stand 03.01.2017) wurde bereits durch den Vorhabenträger unterzeichnet.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die   Fertig­stellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
  • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. §5), insbesondere
    -  Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen
    -  Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Planen  und Bauen
    -  Herstellung und Kostentragung Erschließungsanlagen, Geh- und Radwege
    -  Beweissicherungsverfahren an den Nachbargebäuden
  • Grünflächen und Pflanzgebote (vgl. § 6)
  • Sicherung von Rechten/Pflichten wie Nutzungsbeschränkungen, Stellplatzsicherung (vgl. § 7)
  • Kostentragung (vgl. § 8)
  • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 9)
  • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 10)

Anlage: Durchführungsvertrag

Die im Vertrag genannten zusätz­lichen Anlagen sind der im BPA vom  19.09.2016 und GR vom 05.10.2016 vorgelegte Lageplan vom 18.08.2016,  sowie Textteil und Öffentliche Bauvorschriften vom 18.08.2016 jeweils vom Büro  LK&P aus Mutlangen (SV Nr. 235/16, § 188; GR 05.10.2016).

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (i-Live Schwäbisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04) wird zugestimmt.

(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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