15402903/meetingminutes/17359304/paragraph

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Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker &ndash;&nbsp;2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; Nr. 0143-01/04 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabentr&auml;ger ein Durchf&uuml;hrungsvertrag abzuschlie&szlig;en (vgl &sect; 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).</p>
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<strong><u>zu a)</u></strong></p>
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Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker &ndash; 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; Nr. 0143-01/04 ist <strong>vor</strong> Satzungsbeschluss mit dem Vorhabentr&auml;ger ein Durchf&uuml;hrungsvertrag abzuschlie&szlig;en (vgl &sect; 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).</p>
 
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Gegenstand des Vertrages ist das Bauvorhaben Studentenwohnheim mit Tiefgarage (Flurst&uuml;ck745 und Teilfl&auml;che Flurst&uuml;ck 746/4, beide Gemarkung Schw&auml;bisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan (Stand 18.08.2016).<br />
 
Gegenstand des Vertrages ist das Bauvorhaben Studentenwohnheim mit Tiefgarage (Flurst&uuml;ck745 und Teilfl&auml;che Flurst&uuml;ck 746/4, beide Gemarkung Schw&auml;bisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan (Stand 18.08.2016).<br />
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Verpflichtung zur Durchf&uuml;hrung des Vorhabens und Fristenregelung &uuml;ber die&nbsp;&nbsp; Fertig&shy;stellung des Vorhabens (vgl. &sect; 4 des Vertrages)</li>
+
Verpflichtung zur Durchf&uuml;hrung des Vorhabens und Fristenregelung &uuml;ber die Fertig&shy;stellung des Vorhabens (vgl. &sect; 4 des Vertrages)</li>
 
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Vorbereitungs- und Ordnungsma&szlig;nahmen (vgl. &sect;5), insbesondere<br />
 
Vorbereitungs- und Ordnungsma&szlig;nahmen (vgl. &sect;5), insbesondere<br />
-&nbsp; Ausarbeitung und Erstellung aller f&uuml;r das Vorhaben erforderlichen Planungen<br />
+
- Ausarbeitung und Erstellung aller f&uuml;r das Vorhaben erforderlichen Planungen<br />
-&nbsp; Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Planen&nbsp; und Bauen<br />
+
- Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Planen und Bauen<br />
-&nbsp; Herstellung und Kostentragung Erschlie&szlig;ungsanlagen, Geh- und Radwege<br />
+
- Herstellung und Kostentragung Erschlie&szlig;ungsanlagen, Geh- und Radwege<br />
-&nbsp; Beweissicherungsverfahren an den Nachbargeb&auml;uden</li>
+
- Beweissicherungsverfahren an den Nachbargeb&auml;uden</li>
 
<li>
 
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Gr&uuml;nfl&auml;chen und Pflanzgebote (vgl. &sect; 6)</li>
 
Gr&uuml;nfl&auml;chen und Pflanzgebote (vgl. &sect; 6)</li>
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Anlage:&nbsp;[[Media:235-16_1-Vertrag.pdf{{!}}Durchf&uuml;hrungsvertrag]]</p>
 
Anlage:&nbsp;[[Media:235-16_1-Vertrag.pdf{{!}}Durchf&uuml;hrungsvertrag]]</p>
 
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Die im Vertrag genannten <strong>zus&auml;tz&shy;lichen Anlagen</strong> sind der im BPA vom&nbsp; 19.09.2016 und GR vom 05.10.2016 vorgelegte [[Media:16-235_A2_LageplanA3.PDF{{!}}Lageplan]]&nbsp;vom 18.08.2016,&nbsp; sowie [[Media:16-235_A4_Textteil.PDF{{!}}Textteil und &Ouml;ffentliche Bauvorschriften]] vom 18.08.2016 jeweils vom B&uuml;ro&nbsp; LK&amp;P aus Mutlangen (SV Nr. 235/16, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326733/meetingminutes/13630403/paragraph &sect; 188]; GR 05.10.2016).</p>
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|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
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Dem Durchf&uuml;hrungsvertrag zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger (i-Live Schw&auml;bisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan &bdquo;Herren&auml;cker &ndash; 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker &ndash; 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; Nr. 0143-01/04) wird zugestimmt.</p>
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<u><strong>zu b)</strong></u></p>
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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Schw&auml;bisch Hall GmbH eine Wohnanlage f&uuml;r Studenten, Sch&uuml;ler, Auszubildende und Lehrkr&auml;fte. Im Bau- und Planungsausschuss am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326446/meetingminutes/11744623/paragraph 13.06.2016] und im Gemeinderat am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/11895628/meetingminutes/11895746/paragraph 22.06.2016] wurde das Projekt&nbsp; vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich den Investor i&nbsp;live Holding GmbH, Aalen zur Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erm&auml;chtigt. Am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326733/meetingminutes/13630403/paragraph 05.10.2016] hat der Gemeinderat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach &sect; 13 a BauGB gefasst.</p>
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Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung am 19.10.2016 ver&ouml;ffentlicht.</p>
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Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lag im Zeitraum vom 27.10.2016 bis einschlie&szlig;lich 28.11.2016 zur &ouml;ffentlichen Einsichtnahme aus. Innerhalb dieses Zeitraums wurden im Rahmen der &Ouml;ffentlichkeitsbeteiligung nach &sect; 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgegeben.</p>
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Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.10.2016 im Zeitraum vom 27.10.2016 bis einschlie&szlig;lich 28.11.2016.</p>
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Im Rahmen der Beh&ouml;rdenbeteiligung nach &sect; 4 Abs. 2 BauGB wurden von den Beh&ouml;rden und von den sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben.</p>
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Die Abw&auml;gung der Stellungnahmen erfolgt in der Tabelle &bdquo;Abw&auml;gungsvorschlag zu den&nbsp;Stellungnahmen der Beh&ouml;rden&ldquo; (Anlage 1)</p>
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<u>Redaktionelle &Auml;nderung:</u><br />
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In der zur &ouml;ffentlichen Auslegung vorgelegten Begr&uuml;ndung war bei der Beschreibung des Plangebietes unter Pkt.1.2 irrt&uuml;mliche eine falsche Flurst&uuml;cksnummer genannt worden.&nbsp;Richtig muss der Satz hei&szlig;en: <em>&bdquo;Das Plangebiet betrifft das Flurst&uuml;ck 745 und eine Teilfl&auml;che des Flurst&uuml;ckes 746/4 an der Ellwanger Stra&szlig;e...&ldquo;</em>. Dieser Satz wird entsprechend in der&nbsp;Begr&uuml;ndung korrigiert.</p>
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:235-16_2_A1.PDF{{!}}Tabelle &bdquo;Abw&auml;gungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Beh&ouml;rden&ldquo;]]<br />
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Anlage 2: [[Media:235-16_2-A2.PDF{{!}}Begr&uuml;ndung vom 18.08.2016/11.01.2017 (B&uuml;ro LK&amp;P, Mutlangen)]]<br />
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Anlage 3: [[Media:235-16_2-A3.PDF{{!}}Textteil vom 18.08.2016 (B&uuml;ro LK&amp;P, Mutlangen)]]<br />
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Anlage 4: [[Media:235-16_2-A4.PDF{{!}}Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan vom 18.08.2016 (B&uuml;ro LK&amp;P, Mutlangen)]]</p>
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Alle <strong>anderen Anlagen</strong> [[Media:16-235_A4_Textteil.PDF{{!}}&Ouml;rtliche Bauvorschriften]] vom 18.08.2016 (B&uuml;ro LK&amp;P, Mutlangen), [[Media:16-235_A6_Geraeuschimmissionsprognose.PDF{{!}}Ger&auml;uschimmissionsprognose]] vom 18.08.2016 (rw bauphysik, Schw&auml;bisch Hall), [[Media:16-235_A2_LageplanA3.PDF{{!}}Planteil]] des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 18.08.2016 (B&uuml;ro LK&amp;P, Mutlangen), [[Media:16-235_A7_Artenschutz.pdf{{!}}Artenschutzgutachten]] 30.08.2016 (Visual &Ouml;kologie, Esslingen) und [[Media:16-235_A8_Baugrundgutachten_n.pdf{{!}}Baugrund- und Gr&uuml;ndungsgutachten]] 19.08.2016 (Geotechnik Aalen, Stuttgart) liegen dem Gemeinderat bereits vor (SV Nr. 235/16, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326733/meetingminutes/13630403/paragraph &sect; 188]; GR 05.10.2016), gelten unver&auml;ndert weiter und werden daher hier nicht erneut vorgelegt.</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt mit, dass der Wunsch des Gemeinderats nach einer Fernw&auml;rmeversorgung umgesetzt wurde. Er m&ouml;chte jedoch die umliegenden Fl&auml;chen, die sich ebenfalls im Umbruch befinden, auch in das Vorranggebiet der Fernw&auml;rmeversorgung aufnehmen.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> erl&auml;utert die Verfahrensschritte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Aus der &Ouml;ffentlichkeit gingen keine Anregungen ein. Auf den Durchf&uuml;hrungsvertrag wird verwiesen. Baubeginn wird innerhalb der n&auml;chsten acht Wochen sein.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> m&ouml;chte N&auml;heres &uuml;ber die Umsetzung des Fernw&auml;rmeanschlusses sowie der Anzahl von Stellpl&auml;tzen wissen.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> verweist auf den Durchf&uuml;hrungsvertrag; mit dem Vorhabenstr&auml;ger ist hier ein Fernw&auml;rmeanschluss festgeschrieben. Dar&uuml;ber hinaus ist f&uuml;r dieses Gebiet eine Fernw&auml;rmeversorgungssatzung in Arbeit. In diesem Objekt sind 43 Stellpl&auml;tze vorgesehen; die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl betr&auml;gt 27 Stellpl&auml;tze.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass die Internetversorgung in diesem Gebiet hervorragend ist. Leider hat die Stadt keine eigenen M&ouml;glichkeiten, die Versorgung mit Glasfaserkabeln voranzutreiben. Probleme in der Glasfaserversorgung gibt es in Schw&auml;bisch Hall nicht im Kernbereich sondern eher in den Teilorten.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
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Dem Durchf&uuml;hrungsvertrag zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger (i-Live Schw&auml;bisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan &bdquo;Herren&auml;cker &ndash; 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker &ndash; 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; Nr. 0143-01/04) wird zugestimmt.<br />
 
(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
 
(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
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[[Category:Startdate|2017-01-30]]
 
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Version vom 20. März 2017, 10:10 Uhr

Sachvortrag:

zu a)

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Bauvorhaben Studentenwohnheim mit Tiefgarage (Flurstück745 und Teilfläche Flurstück 746/4, beide Gemarkung Schwäbisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 18.08.2016).
Der zu beschließende Durchführungsvertrag (Stand 03.01.2017) wurde bereits durch den Vorhabenträger unterzeichnet.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig­stellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
  • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. §5), insbesondere
    - Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen
    - Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Planen und Bauen
    - Herstellung und Kostentragung Erschließungsanlagen, Geh- und Radwege
    - Beweissicherungsverfahren an den Nachbargebäuden
  • Grünflächen und Pflanzgebote (vgl. § 6)
  • Sicherung von Rechten/Pflichten wie Nutzungsbeschränkungen, Stellplatzsicherung (vgl. § 7)
  • Kostentragung (vgl. § 8)
  • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 9)
  • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 10)

Anlage: Durchführungsvertrag

 

zu b)

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Schwäbisch Hall GmbH eine Wohnanlage für Studenten, Schüler, Auszubildende und Lehrkräfte. Im Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2016 und im Gemeinderat am 22.06.2016 wurde das Projekt  vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich den Investor i live Holding GmbH, Aalen zur Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermächtigt. Am 05.10.2016 hat der Gemeinderat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 13 a BauGB gefasst.

Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung am 19.10.2016 veröffentlicht.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lag im Zeitraum vom 27.10.2016 bis einschließlich 28.11.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Innerhalb dieses Zeitraums wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.10.2016 im Zeitraum vom 27.10.2016 bis einschließlich 28.11.2016.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden von den Behörden und von den sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben.

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der Tabelle „Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behörden“ (Anlage 1)

Redaktionelle Änderung:
In der zur öffentlichen Auslegung vorgelegten Begründung war bei der Beschreibung des Plangebietes unter Pkt.1.2 irrtümliche eine falsche Flurstücksnummer genannt worden. Richtig muss der Satz heißen: „Das Plangebiet betrifft das Flurstück 745 und eine Teilfläche des Flurstückes 746/4 an der Ellwanger Straße...“. Dieser Satz wird entsprechend in der Begründung korrigiert.

Anlage 1: Tabelle „Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behörden“
Anlage 2: Begründung vom 18.08.2016/11.01.2017 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 3: Textteil vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 4: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)

Alle anderen Anlagen Örtliche Bauvorschriften vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen), Geräuschimmissionsprognose vom 18.08.2016 (rw bauphysik, Schwäbisch Hall), Planteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen), Artenschutzgutachten 30.08.2016 (Visual Ökologie, Esslingen) und Baugrund- und Gründungsgutachten 19.08.2016 (Geotechnik Aalen, Stuttgart) liegen dem Gemeinderat bereits vor (SV Nr. 235/16, § 188; GR 05.10.2016), gelten unverändert weiter und werden daher hier nicht erneut vorgelegt.

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass der Wunsch des Gemeinderats nach einer Fernwärmeversorgung umgesetzt wurde. Er möchte jedoch die umliegenden Flächen, die sich ebenfalls im Umbruch befinden, auch in das Vorranggebiet der Fernwärmeversorgung aufnehmen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert die Verfahrensschritte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen ein. Auf den Durchführungsvertrag wird verwiesen. Baubeginn wird innerhalb der nächsten acht Wochen sein.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte Näheres über die Umsetzung des Fernwärmeanschlusses sowie der Anzahl von Stellplätzen wissen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink verweist auf den Durchführungsvertrag; mit dem Vorhabensträger ist hier ein Fernwärmeanschluss festgeschrieben. Darüber hinaus ist für dieses Gebiet eine Fernwärmeversorgungssatzung in Arbeit. In diesem Objekt sind 43 Stellplätze vorgesehen; die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl beträgt 27 Stellplätze.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass die Internetversorgung in diesem Gebiet hervorragend ist. Leider hat die Stadt keine eigenen Möglichkeiten, die Versorgung mit Glasfaserkabeln voranzutreiben. Probleme in der Glasfaserversorgung gibt es in Schwäbisch Hall nicht im Kernbereich sondern eher in den Teilorten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (i-Live Schwäbisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04) wird zugestimmt.
(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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