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Version vom 20. März 2017, 11:05 Uhr
Sachvortrag:
Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Gegenstand des Vertrages ist das Bauvorhaben Studentenwohnheim mit Tiefgarage (Flurstück745 und Teilfläche Flurstück 746/4, beide Gemarkung Schwäbisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 18.08.2016).
Der zu beschließende Durchführungsvertrag (Stand 03.01.2017) wurde bereits durch den Vorhabenträger unterzeichnet.
Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:
- Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertigstellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
-
Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. §5), insbesondere
- Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen
- Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Planen und Bauen
- Herstellung und Kostentragung Erschließungsanlagen, Geh- und Radwege
- Beweissicherungsverfahren an den Nachbargebäuden - Grünflächen und Pflanzgebote (vgl. § 6)
- Sicherung von Rechten/Pflichten wie Nutzungsbeschränkungen, Stellplatzsicherung (vgl. § 7)
- Kostentragung (vgl. § 8)
- Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 9)
- Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 10)
Anlage: Durchführungsvertrag
Die im Vertrag genannten zusätzlichen Anlagen sind der im BPA vom 19.09.2016 und GR vom 05.10.2016 vorgelegte Lageplan vom 18.08.2016, sowie Textteil und Öffentliche Bauvorschriften vom 18.08.2016 jeweils vom Büro LK&P aus Mutlangen (SV Nr. 235/16, § 188; GR 05.10.2016).
Beschluss:
Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (i-Live Schwäbisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04) wird zugestimmt.
(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)