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Version vom 20. März 2017, 11:40 Uhr

Sachvortrag:

 s. a. BPA vom 05.12.2016

Stadtrat Kaiser spricht das o. g. Thema nochmal an und informiert, dass andere Städte hiergegen vorgehen.

Fachbereichsleiter Baurecht/Denkmalschutz Franz führt nochmals aus, dass ein Vorgehen möglich ist, jedoch nur bei Fremdenverkehrskommunen, die ein Zweckentfremdungsverbot für Ferienwohnungen haben. Bei allen anderen Kommunen muss dies auf privatrechtlichem Wege geregelt werden.

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