§ 218 - Bebauungsplan "Obere Äcker - 1. Änderung" in Bibersfeld; hier: Aufhebungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan hat entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Zugleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planungsänderungen informiert.

Zwischenzeitlich hat sich die Gesamtsituation allerdings grundlegend verändert. Ein unmittelbar angrenzender Eigentümer hat sich mit dem Anliegen direkt an die Verwaltungsspitze gewandt, das Grundstück inkl. Scheunengebäude zu erwerben - und zwar ohne die Option einer Bebauungsmöglichkeit. Aus diesem Grund ist eine Fortführung des begonnenen Planverfahrens nicht mehr notwendig.

Die vorgesehene Änderung wurde von der Mehrheit des Ortschaftsrates ohnehin bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans nicht mitgetragen. Grund hierfür war der notwendige Verzicht auf den vorhandenen Fußweg, der über das Grundstück führt. Auch aus der Bevölkerung wurden im Rahmen einer Unterschriftenaktion Bedenken gegenüber der Planänderung geäußert, die sich u. a. gegen den Wegfall des Weges richteten.

Der nun anstehende Verkauf ohne die Absicht, ein neues Wohngebäude auf dieser Fläche zu realisieren, ermöglicht den von der Bevölkerung und dem Ortschaftsrat gewünschten Erhalt dieses Fußweges. Dieser wird nicht mit verkauft und bleibt der Allgemeinheit in seiner derzeitigen Funktion als öffentlicher Weg erhalten.

Aufgrund dieser Entwicklung kann nun vollständig auf die geplante Bebauungsplanänderung verzichtet werden. Aus formellen Gründen muss das bereits begonnene Verfahren durch Beschluss aufgehoben werden. Der vorhandene rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0913-05 „Ober Äcker“ ist somit für diesen Bereich weiterhin gültig.

Der Ortschaftsrat wurde am 21.09.2006 über die neue Situation informiert.

B e s c h l u s s :

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB werden die Beschlüsse vom 22.05.2006 (BPA) und 24.05.2006 (GR) zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes Nr. 0913-05/01 aufgehoben.

(einstimmig - 32 -)

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