§ 208 - Ostumfahrung; hier: Sachstandsbericht (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit dem Bau der Ostumfahrung wurde entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats im Juni diesen Jahres begonnen. Als erster Bauabschnitt wurde das Teilstück von der L2218 (ehemalige B14) bis zur „Otto-Hahn-Straße“ am Solpark in Angriff genommen. Der Sachstandsbericht beinhaltet folgende Themen: Kosten, Termine, Qualität und weiteres Vorgehen.

1. Kosten

Aufgrund eines außergewöhnlich guten Ausschreibungsergebnisses bewegen sich die Baukosten weit unter den Schätzungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist mit einem Kostenrahmen in Höhe von 7,3 Mio. Euro zu rechnen. Die Schätzung belief sich auf 9,8 Mio. €. Mehrkosten gegenüber dem Ausschreibungsergebnis traten in folgenden Bereichen auf:

Tieferlegung einer Gasleitung25.000,00 €
Witterungsschutz für Brückenbauwerk im Zuge der Bauwerksabdichtungenca. 10.000,00 €
Zukauf von Fremdmaterial zur Geländeverfüllung19.000,00 €

Diese Mehrkosten sind in Anbetracht der Größe des Projekts als sehr niedrig anzusehen und vor dem Hintergrund ebenfalls realisierter Minderkosten in Höhe von ca. 45.000,00 € für die Gesamtbilanz unerheblich.

Die Baumaßnahme wird ständig durch intensives Baucontrolling begleitet.

2. Termine

Die ursprünglich vorgesehene Fertigstellung des 1. Bauabschnittes, die für Ende November vorgesehen war, konnte aufgrund eines verspäteten Baubeginns an der Brücke durch ein Vergabenachprüfverfahren und wegen der schlechten Witterungsverhältnisse im August nicht eingehalten werden. Dennoch wird das gesamte Projekt im 1. BA Mitte Dezember fertig gestellt und dem Verkehr übergeben.

3. Qualität

Die mit der Ausführung beauftragten Firmen (Kirchhoff und Backer-Bau) arbeiten außerordentlich zuverlässig und qualitätsorientiert. Das Arbeitsergebnis, das die Firmen abliefern, ist hervorragend und handwerklich einwandfrei. Dies ist insbesondere in Bezug auf das Brückenbauwerk erfreulich.

Die baubetriebliche Abwicklung der Baustelle läuft reibungsarm und konfliktfrei.

4. Weiteres Vorgehen

Aufgrund der günstigen Kostensituation des Gesamtprojektes hat die Verwaltung den ursprünglich im Bebauungsplanverfahren verankerten Gedanken aufgegriffen, den Anschluss an die L1060 ebenfalls als Kreisverkehr herzustellen. Diese Planung war von der GVFG-Zuschussstelle und vom Regierungspräsidium abgelehnt worden.

Die Verwaltung hat nochmals mit dem Regierungspräsidium - dem Herrn Regierungspräsidenten selbst - Kontakt aufgenommen und um Genehmigung dieser Bauausführung ersucht. Zwischenzeitlich liegt eine im Grundsatz positive Stellungnahme des RP vor.

Für die Realisierung des Kreisverkehrsbauwerks ist es erforderlich, dass die Stadt die Straßenbaulast der L1060 von der Molkerei bis zum Anschluss an die Ostumfahrung übernimmt. Sie kann dieses Bauwerk dann in eigener Regie, mit Unterstützung aus GVFG-Mitteln, realisieren. Somit entspricht die gesamte Bauausführung der Ostumfahrung der Beschlusslage des Gemeinderats.

Der Bau des Kreisverkehrs soll von der Firma Kirchhoff übernommen werden. Sie wird die im Ausschreibungsverfahren ermittelten Preise auf diesen Abschnitt der Bauausführung übertragen. Somit ist auch für die Stadt gewährleistet, dass der ergänzende Anschlusspunkt zu günstigen Konditionen entsteht. Sowohl das Controlling als auch die GVFG-Förderstelle sind mit dieser Lösung einverstanden.

B e s c h l u s s :
  1. Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

    (einstimmig - 18 - ; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

  2. Die Verwaltung wird autorisiert, den Straßenabschnitt L1060 von der Hohenloher Molkerei bis einschließlich des Anschlusses der Ostumfahrung in die städtische Straßenbaulast zu übernehmen.
(einstimmig - 19 -)
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