§ 204 - Beteiligungsbericht der Stadt für das Jahr 2005 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind die Kommunen verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen. Dieser dient dem Gemeinderat und den Einwohnerinnen/Einwohnern zur Information.

Es wurde jetzt der sechste Beteiligungsbericht für die Stadt Schwäbisch Hall aufgestellt. Der Bericht für das Jahr 2005 enthält unter anderem Angaben zum Gegenstand der Unternehmen, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Organe und zu den Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Zudem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund der vorliegenden Geschäftsberichte und den darin angegebenen Zahlen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Andere Beteiligungen sind in verkürzter Form dargestellt.

Der Bericht wird im Dezember 2006 öffentlich ausgelegt.

Oberbürgermeister Pelgrim weist auf den heute vorgelegten Beteiligungsbericht der Stadt hin und teilt auf entsprechender Frage von Stadträtin Herrmann mit, dass er heute eingebracht und in der nächsten VFA-Sitzung vorberaten werden solle, um dann in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres verabschiedet werden zu können.

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