§ 200 - Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an einem 800 MW-Steinkohlekraftwerk der Trianel und dem gegründeten Unternehmen Trianel Power-Projektgesellschaft Kohlekraftwerk mbH & Co. KG in Lünen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall sehen aus Gründen der Brennstoffdiversifizierung und eines langfristigen Strom-Bezugsportfolios die Notwendigkeit, sich 15 MW an einem geplanten 800 MW Steinkohlekraftwerk in Lünen zu sichern und sich an der gegründeten Firma Trianel Power- Projektgesellschaft Kohlekraftwerk zu beteiligen, die diese Anlage errichten soll. Da inzwischen Interessenbekundungen für insgesamt 1.040 MW vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass die angemeldeten 15 MW anteilig auf ca. 10,5 MW gekürzt werden. Der Aufsichtsrat hat am 18.04.2006 darüber beraten, dem Konsortial- und dem Gesellschaftsvertrag grundsätzlich zugestimmt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, diesen Verträgen ebenfalls zuzustimmen.

Die Verwaltung begrüßt die beabsichtigte Beteiligung der Stadtwerke als Kommanditist in Höhe von 66.028,71 € an dieser Gesellschaft (derzeitiges Gesamtkapital 13.800.000 €). Komplementärin ist die Trianel Kohlekraftwerk Vermögensverwaltung GmbH.

Stadtwerke ohne eigene Erzeugungskapazität sind bei der Beschaffung ihres Stromportfolios von den Marktpreisen, die durch wenige Unternehmen bestimmt werden, abhängig. Die Zugriffsmöglichkeit auf eigene Erzeugungskapazitäten zur Deckung eines Anteils des Bedarfs ist daher eine Absicherung gegen steigende Marktpreise und insbesondere gegen kurzfristige, starke Preisschwankungen. Die beabsichtigte Beteiligung erhöht die Versorgungssicherheit, führt zu einer sicheren Kalkulationsgrundlage für die Strompreise und damit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. All dies kommt der Haller Bevölkerung unmittelbar zugute.

Die Beteiligung an einem oder mehreren Kraftwerken stellt somit für die Stadtwerke fast schon eine Notwendigkeit dar, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Nach Auffassung von Stadtrat Kaiser ist dieses Vorhaben nicht im Sinne einer zukunftsgerichteten Energiepolitik. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall hätten einen guten Ruf – insbesondere hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien – den sie nicht aufs Spiel setzen sollten.

Stadträtin Niemann ist ebenfalls gegen das Vorhaben. Die Stadtwerke Hall sollten den begonnenen guten Weg bezüglich der erneuerbaren Energien weiterhin beschreiten.

Oberbürgermeister Pelgrim geht grundsätzlich auf die voraussichtliche künftige Energieversorgung insgesamt ein und begründet sowie befürwortet in diesem Zusammenhang das Vorhaben der Stadtwerke.

Im Übrigen seien die Stadtwerke Schwäbisch Hall nur ein sehr, sehr kleiner Partner mit einer recht kleinen Beteiligung an dem o. g. Kraftwerk.

Stadtrat Vogt spricht sich in diesem Falle für den Verwaltungsantrag aus.

Stadträtin Parpart gibt zu bedenken, dass die gesamte Kohleförderung in Deutschland bis zum Jahre 2018 auslaufen solle.

Deshalb könne man nicht für diese Investition sein.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass die Grundlage der deutschen Energiepolitik jedoch nicht die Förderung im eigenen Lande sei, was für Kohle, Öl und Gas gelte.

Stadträte Preisendanz und Baumann sprechen sich für den Verwaltungsantrag und für den Einsatz dieses kleinen Betrages aus.

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zur Beteiligung der Stadtwerke als Kommanditist mit einer Einlage in Höhe von 66.028,71 € an der neu gegründeten Trianel Power-Projektgesellschaft Kohlekraftwerk mbH & Co. KG erteilt.

(20 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)

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