14554/meetingminutes/14562/paragraph

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Da der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften vermittelt und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, so dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
 
Da der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften vermittelt und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, so dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 19:57 Uhr

Sachvortrag:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG, Stuttgart, hat den Konzernabschluss der Stadtwerke geprüft und bestätigt. Die gesetzlichen Vorschriften für die Konzernrechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sind beachtet worden, insbesondere die Prüfung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, die Abgrenzung des Konsolidierungskreises der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Da der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften vermittelt und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, so dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

B e s c h l u s s:
  1. Vom Bericht des Aufsichtsrats vom 12.10.2006 wird Kenntnis genommen.
  2. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2005 und der geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2005, für die die Wibera die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt hat, wird festgestellt.
  3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung des Konzerns Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zum Konzernabschluss der Stadtwerke zum 31.12.2005 erteilt. Grundlage hierfür sind die Beschlüsse des Aufsichtsrats GmbH vom 12.10.2006.

(einstimmig – 30 -)


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