§ 195 - Interkommunales Gewerbegebiet Stadtheide West; hier: Vereinbarung mit den Nachbargemeinden Michelfeld und Rosengarten über die Umgliederung von Gebietsteilen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verhandlungen zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und den Gemeinden Rosengarten und Michelfeld über eine Erweiterung des Gewerbegebiets Stadtheide sind inzwischen abgeschlossen. Die Verhandlungen und Vertragsgrundlagen sowie die daraus resultierenden Zahlungen wurden unter Federführung der Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg geführt.

In diesen Verträgen wurde Folgendes vereinbart:

  1. Zur Erweiterung des Gewerbegebiets wird von der Gemarkung Michelfeld, angrenzend an das Gewerbegebiet Stadtheide, eine Fläche von 16 ha 88 ar 86 m² nach Schwäbisch Hall umgegliedert. Im Gegenzug erhält Michelfeld eine Fläche in gleicher Größe von der Gemarkung Bibersfeld.
  2. Vom Gebiet der Gemeinde Rosengarten wird eine Fläche von 24 ha 86 ar 30m² nach Schwäbisch Hall umgegliedert. Die Gemeinde Rosengarten erhält ebenfalls eine Fläche in gleichem Umfang auf Markung Bibersfeld.
  3. Mit der Umgemarkung dieser Flächen liegt das gesamte künftige Gewerbegebiet auf Markung Hall. Alle dort anfallenden Gebühren, Steuern und Abgaben erhalten die Stadt bzw. die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH.
  4. Für die Umgemarkung im Zusammenhang mit der künftigen Ausweisung als Gewerbegebiet bezahlt Hall folgende Beträge:
    - An Michelfeld 400 000 €, 200 000 € fällig am 01.07.2007, 200 000 € fällig am
    01.07.2008.
    - An Rosengarten 750 000 €, 375 000 € fällig am 01.07.2007, 375 000 € fällig am
    01.07.2008.
  5. Ab dem 5. bis einschl. des 9. Kalenderjahres nach Beginn der ersten Erschließungsmaßnahme in einem der umgegliederten Gebietsteile bezahlt die Stadt Schwäbisch Hall jährlich 5 350 € an die Gemeinde Michelfeld und 2 200 € an die Gemeinde Rosengarten. Nach Ablauf dieses Zeitraums bezahlt die Stadt an Michelfeld 3,13 % und an Rosengarten 1,30 % der verbleibenden Nettogewerbesteuer aus diesem Gebiet. Dies gilt für 5 Jahre. Danach ist für weitere 5 Jahre ein Betrag zu zahlen, der ebenfalls, wie vorstehend dargestellt, auf neue Werte berechnet wird.
  6. Die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet sich, den für die Erweiterung des Gewerbegebiets notwendigen Bebauungsplan mit den Nachbargemeinden Rosengarten und Michelfeld abzustimmen. Diese verpflichten sich, bis 3 Jahre nach endgültiger Fertigstellung des letzten Erschließungsabschnitts im Gewerbegebiet Stadtheide keine eigenen Bebauungspläne für Gewerbeansiedlungen zu erstellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung ist eine Abrundung des Bebauungsplans Schollenäcker - West in Uttenhofen zur möglichen Erweiterung der Firma ALUCA.
  7. Die beiden bisherigen Gebietsgemeinden werden ihre privaten Grundstücke in den umgegliederten Flächen zum Verkehrswert (landwirtschaftliche Fläche) der Stadt oder einem von ihr bestimmten Erschließungsträger zum Kauf anbieten.
  8. Grundstücksinteressenten mit Sitz in Michelfeld oder Rosengarten erhalten die Möglichkeit, in dem geplanten Gewerbegebiet Grundstücke zu den dort gültigen Grundsätzen zu erwerben. Sie sind bevorzugt gegenüber externen Bewerbern zu behandeln.
  9. Mit Rosengarten und Michelfeld wurde vereinbart, dass ein Beirat „Interkommunales Gewerbegebiet Schwäbisch Hall“ gebildet wird. Dieser hat die Aufgabe, folgende Themen zu erörtern:
    1. Entwicklungsziele des Gewerbegebiets
    2. Bebauungsplanentwürfe und deren Änderungen
    3. Bildung und Rangfolge der Erschließungsabschnitte
    4. Allgemeine Vermarktungsgrundsätze
    5. Grundstücksan- und –verkaufspreise
    6. Verkäufe mit einer Größenordnung von mehr als 5000 m²
    7. Berechnung von Ausgleichsbeträgen.

    Dem Beirat gehören die gesetzlichen Vertreter der 3 Vertragspartner an. Vorsitzender ist der gesetzliche Vertreter der Stadt Schwäbisch Hall. Beschlüsse des Beirats sind Empfehlungen.

  10. Ist eine bauliche oder gewerbliche Nutzung, gleich welcher Art, der nach Hall umgegliederten Flächen nicht möglich, weil ein Bebauungsplan nicht zustandekommt oder die Nutzung aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage nicht möglich ist, ist der Einmalbetrag in Höhe von 70 % anteilig zurückzuerstatten. Dies gilt nicht, wenn die Stadt Schwäbisch Hall die Gründe zu vertreten hat.
  11. Gleichzeitig wurde mit der Gemeinde Michelfeld eine Vereinbarung zu Weiterentwicklung der Gewerbegebiete Kerz und Stadtheide abgeschlossen. Darin hat sich die Stadt verpflichtet, die künftige Erweiterung des Gewerbegebiets Stadtheide über eine neu zu planende Straße auf dem Gebiet der Gemeinde Michelfeld zu erschließen. Diese Erschließungsstraße soll im Anschluss an das jetzige Gewerbegebiet Kerz auf Kosten der Stadt gebaut werden. Mit ihr will man eine zusätzliche Belastung des Bereichs Kerz vermeiden. Michelfeld verpflichtet sich, den Kreuzungsbereich Daimlerstraße im Buchhorn auf seinem Gemeindegebiet dem Verkehrsbedarf entsprechend als Kreisverkehr auszubauen.
  12. Die Stadt Hall verpflichtet sich, von ihrem Flurstück 435/1 im Gewerbegebiet Kerz die notwendigen Grundstücksflächen zur Anlegung von ca 25 öffentlichen Stellplätzen an die Gemeinde Michelfeld zu veräußern.
  13. Weiter verpflichtet sie sich, dieses Flurstück in absehbarer Zeit einer Vermarktung zuzuführen. Die Stadt wird darauf achten, dass dabei eine gebietsunterstützende Nutzung gewählt wird, die auch die Belange von Michelfeld berücksichtigt.
  14. Schwäbisch Hall erhält von Michelfeld eine jährlich nachträglich zu zahlende Ausgleichsleistung in Höhe von 70 % der Nettogewerbesteuereinnahmen der auf dem Grundstück der Stadt angesiedelten Firmen. Sollte sich das Gewerbesteuerrecht oder der kommunale Finanzausgleich in Baden-Württemberg ändern, ist diese Berechnungsmethode entsprechend anzupassen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Gemeinde nur die anteiligen Beträge zu zahlen hat, die netto bei ihr verbleiben.
  15. Mit der Rechtskraft dieser Verträge erhält Hall die Möglichkeit, das bereits vorhandene Gewerbegebiet Stadtheide im Westen der Stadt um ca. 54 ha zu erweitern. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, die landwirtschaftlichen Flächen auf den Gemarkungen Michelfeld und Rosengarten mit einem Gesamtmeßgehalt von 20 ha 11 ar 00 m² als Baugebiet auszuweisen und zu veräußern.
  16. Es ist vorgesehen, dass Schwäbisch Hall die städtische Erschließungsgesellschaft HGE mit der Realisierung und Erschließung dieses künftigen Gewerbegebiets beauftragt. Der damit verbundene Grunderwerb soll ebenfalls von der HGE durchgeführt werden. Im Hinblick auf dieses künftige Geschäftsfeld verpflichtet sich die Gesellschaft, im Zusammenhang mit der Umgemarkung und der Ausweisung des neuen Gewerbegebiets eine Zahlung in Höhe von 700 000 € an die Stadt zu leisten. Hierüber ist zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der HGE eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen, in der sich letztere verpflichtet, diesen Betrag zum 31.12.2006 an die Stadt zu bezahlen.

In diesem Zusammenhang spricht sich Stadträtin Rabe für den raschest möglichen Ausbau der K 2576 (sog. „Kleine Westumgehung“) aus.

Stadtrat Kaiser ist ebenfalls für das Interkommunale Gewerbegebiet und die damit zusammenhängenden Umgemarkungen, da die Lage für dieses Gebiet im Westen der Stadt die Beste sei. Er ist allerdings nicht für den baldigen Ausbau der Westumgehung, was nicht notwendig und auch für das jetzt diskutierte Gewerbegebiet nicht zwingend sei.

Stadträtin Herrmann ist der Meinung, dass man sich mehr Zeit zur Vorberatung dieses Themas hätte nehmen sollen. Zum Teil handele es sich um ökologisch hochwertige Bereiche, weshalb vor einer Bebauung genau geprüft werden sollte, ob dies möglich sei, ohne zu viel Flora und Fauna zu zerstören.

B e s c h l u s s:
  1. Der Umgemarkung der oben genannten Flächen von Rosengarten und Michelfeld wird zugestimmt.
  2. Im Gegenzug wird der Umgemarkung entsprechender Flächen der Gemarkung Schwäbisch Hall-Bibersfeld auf die Gemeinden Michelfeld und Rosengarten ebenfalls zugestimmt. Die genauen Flächen sind noch im Benehmen mit der Ortschaft Bibersfeld festzulegen.
  3. Die Einmalzahlung an Michelfeld und Rosengarten wird, wie im Sachvortrag dargelegt, genehmigt.
  4. Den weiteren laufenden Zahlungen an die beiden Gemeinden wird ebenfalls zugestimmt.
  5. Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit Michelfeld über die Vermarktung des städtischen Grundstücks 435/1 wird genehmigt.
  6. Dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der HGE zur Entwicklung und Erschließung des Erweiterungsgebiets Stadtheide wird grundsätzlich zugestimmt. Die HGE verpflichtet sich, als Gegenleistung für diesen Auftrag zum 31.12.2006 einen Betrag von 700.000 € an die Stadt Schwäbisch Hall zu bezahlen.
(25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
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