§ 186/1 - Fragestunde: Frauenförderung bei der Stadt Schwäbisch Hall - Anfrage von Stadträtin D. Müller vom 29.07.06 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Wie bekannt, wird in naher Zukunft die Stelle des Leiters/ der Leiterin des Fachbereichs Finanzen der Stadtverwaltung neu zu besetzen sein. Bisher wurden/werden alle Fachbereiche von Männern geleitet. Was Führungspositionen anbelangt, sind Frauen - trotz Einführung eines Frauenförderplanes im Jahr 1995 - in der Haller Verwaltung stark unterrepräsentiert.

Dies muss sich ändern. Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine kommunale Aufgabe. Ich bin deshalb der Auffassung, dass bei der Neubesetzung der o. g. Leitungsfunktion gemäß dem „Leitprinzip der Chancengleichheit“ (vergl. § 23 Chancengleichheitsgesetz) zu verfahren ist, um Frauen vermehrt Bewerbungschancen zu eröffnen. Das würde bspw. bedeuten, dass die zu besetzende Stelle auch in Teilzeit angeboten wird. Flexible Arbeitsmodelle ermöglichen es bekanntlich, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche grundsätzlichen Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um Frauen vermehrt Bewerbungschancen auch in Bezug auf Leitungspositionen zu eröffnen?
  2. Welche speziellen Maßnahmen wurden bzw. sollen ergriffen werden, um gemäß dem „Leitprinzip der Chancengleichheit“ eine geeignete Nachfolgerin für den bisherigen Leiter des Fachbereichs Finanzen zu finden?

- Antwort der Verwaltung -

In der Tat sind Frauen in Führungspositionen bei der Stadtverwaltung unterrepräsentiert, obwohl diese bei der Kernverwaltung einen Anteil von 57 % der Vollbeschäftigten und 88 % der Teilzeitbeschäftigten stellen. Dies hat sicherlich historische, persönlich-familiäre und zum Teil auch arbeitsplatzspezifische Ursachen. Allerdings ist festzuhalten, dass seit Inkrafttreten des Frauenförderplanes im Jahr 1995 aufgrund der Altersstrukturen sowie der Umstrukturierung der Verwaltung infolge der Finanzkrise nur wenige Führungspositionen zu besetzen waren. In diesem Zeitraum wurden lediglich die Leitungen im Fachbereich Hauptverwaltung, dem Eigenbetrieb Werkhof sowie die Amtsleitungen des Rechnungsprüfungsamtes und des Baurechtsamtes neu besetzt. In den letztgenannten drei Bereichen gab es leider keine Bewerbungen von Frauen. Erlauben Sie bitte in diesem Zusammenhang auch den Hinweis, dass die Besetzung von Führungspositionen (Fachbereichs- und Amtsleitungen) von der Verwaltung nur sehr eingeschränkt mitbestimmt werden kann, da Leitungsfunktionen grundsätzlich durch Wahl im Gemeinderat besetzt werden.

Bei den in jüngster Zeit durch die Verwaltung/POA vorgenommenen Stellenbesetzungen unterhalb der Fachbereichsleitung (Abteilungsleitungen sowie Fachbereichsstellvertretungen) wurden fast ausschließlich weibliche Bewerberinnen berücksichtigt. So sind die stellvertretende Leitung im Rechnungsprüfungsamt mit Frau Schwenger, die Nachfolge von Herrn Wittenbrock im Fachbereich Hauptverwaltung mit Frau Fischer, die stellvertretende Position im Fachbereich Finanzen mit Frau Scholl (derzeit in Elternzeit), die Stellvertretung des Fachbereichs Städtische Kultureinrichtungen mit Frau Berger und die Leitung des Kaufmännischen Teils in den Eigenbetrieben mit Frau Erlenbusch besetzt worden. Allein diese Stellenbesetzungen und die damit verbundenen Möglichkeiten weitere Qualifikationen zu erwerben, sollten künftig zu verstärkten Bewerbungen von Frauen auf Fachbereichs- bzw. Amtsleitungsstellen führen.

Um für die in Zukunft zu besetzenden Stellen geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden, hat die Verwaltung bereits im Jahr 2002 in Zusammenarbeit mit der Schwäbisch Hall Training (SHT) ein so genanntes Führungsnachwuchskräfteprogramm entwickelt und durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern umfangreiche sog. soziale Kompetenzen wie Kommunikation, Führung, Moderation, Projektmanagement etc. vermittelt. In reduzierter Form wurde diese Fortbildung auch für die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter durchgeführt. In diesem Rahmen wurde insbesondere auch den weiblichen Führungsnachwuchskräften die Möglichkeit eingeräumt, sich entsprechende Qualifikationen für künftige Führungsaufgaben zu erwerben.

Des Weiteren wird ab November 2006 ein Kompaktkurs für diejenigen Beschäftigten angeboten, die aufgrund persönlicher Umstände am ersten Trainingsprogramm nicht teilnehmen konnten. Hier handelt es ich zum überwiegenden Teil um junge Frauen (von 14 Teilnehmern sind 9 weiblich, hiervon wiederum 4 teilzeitbeschäftigt) die aufgrund ihrer persönlichen Situation - im Regelfall Mutterschutz, Elternzeit oder Sonderurlaub - nicht am damaligen Führungsnachwuchskräfteprogramm teilnehmen konnten.

Mit Abschluss dieses Kurses hat die Verwaltung im Hinblick auf die zukünftige Besetzung von Führungsstellen sämtlichen, aufgrund ihrer Ausbildung bzw. ihrer bisherigen Leistungen für Führungsaufgaben in Betracht kommenden Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, sich durch den Erwerb von entsprechenden Zusatzkompetenzen für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Da auch Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme an diesen Fortbildungsmaßnahmen ermöglicht wurde bzw. wird, hatten und haben auch die weiblichen Kräfte, die den Hauptanteil der Teilzeitbeschäftigten stellen, die Möglichkeit, sich die Kompetenzen für die Besetzung von Leitungspositionen zu erwerben.

Die Stadtverwaltung hat bereits in der Vergangenheit großzügig Teilzeitbeschäftigungen in allen möglichen Variationen ermöglicht. Allerdings dürften solche Arbeitsverhältnisse im Bereich der obersten Leitungspositionen nicht unproblematisch sein, da dies immer voraussetzt, dass zwei gleichqualifizierte, geeignete und miteinander harmonisierende Beschäftigte vorhanden sind, die sich diese Stelle auch in zeitlicher Hinsicht teilen können. Insbesondere bei den Fachbereichs- und Amtsleitungen dürfte aufgrund der derzeitigen internen Personalsituation die Aufteilung solcher Stellen derzeit schwierig sein. Wie die praktischen Erfahrungen der Vergangenheit zudem zeigen, sind geteilte Stellen i. d. R. auch wesentlich teurer, da die Büroausstattung doppelt vorgehalten werden muss. Ferner entstehen durch Teilungen immer Informationsdefizite bzw. erhöhter Arbeitszeitbedarf in Form von Kommunikation und Information, da die jeweiligen Stelleninhaberinnen und -inhaber sich gegenseitig über die aktuellen Entwicklungen informieren müssen. Problematisch wären bei einer gleichberechtigten Doppelspitze aufgrund der unterschiedlichen Charaktere, Interessen und Vorstellungen auch die Bereiche interne Organisation und Personalführung.

Abgesehen von den oben angeführten sowohl im zeitlichen als auch im inhaltlichen Umfang beträchtlichen Qualifizierungsmaßnahmen hat die Verwaltung keine speziellen Maßnahmen zur Regelung der Nachfolge des bisherigen Leiters des Fachbereiches Finanzen ergriffen, da der Leiter dieses Fachbereichs, Herr Schmid, frühestens im März 2008 aus dem Amt scheiden wird. Weil er jedoch noch keinen Antrag auf vorzeitige Pensionierung gestellt hat und auch die Auswirkungen der politischen Bemühungen für eine Erhöhung des Renten- bzw. Pensionsalters derzeit noch nicht absehbar sind, kann aus heutiger Sicht noch nicht fest davon ausgegangen werden, dass diese Stelle im Frühjahr 2008 neu zu besetzen ist. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, sobald das Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers tatsächlich absehbar ist, rechtzeitig, d. h. frühestens im Sommer 2007, die Modalitäten der Wiederbesetzung im Rahmen des Personal- und Organisationsausschusses zu besprechen. Im Einklang mit dem Chancengleichheitsgesetz sowie dem Frauenförderplan und unter Beachtung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen wird die Verwaltung jedoch nicht ausschließlich eine geeignete Nachfolgerin, sondern insgesamt eine geeignete Nachfolge suchen. Bei gleicher Qualifikation sollte dann gemäß dem Frauenförderplan eine weibliche Kandidatin bevorzugt eingestellt werden. Die Entscheidung darüber, wer die Nachfolge von Herrn Schmid antreten wird, hat jedoch letztendlich der Gemeinderat.

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