14482/meetingminutes/14487/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 18:40 Uhr

Sachvortrag:

Der o. g. Bebauungsplan hat entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Zugleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planungsänderungen informiert.

Aus der Bürgerschaft gingen keine Anregungen zur Planung ein.

Auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken oder Anregungen geltend gemacht.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat die Planung am 28.09.2006 einstimmig zustimmend vorberaten.

B e s c h l u s s:

Der oben genannte Bebauungsplan Nr. 2013-02/04 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 12.05.2006 mit Legende und gleich lautend datierter Begründung.

(einstimmig - 33 -)


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