14472/meetingminutes/14477/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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<ol><li>Als Träger öffentlicher Belange hat das <b>Regierungspräsidium Stuttgart, Raumordnungsbehörde</b>, folgenden Hinweis vorgebracht:  
 
<ol><li>Als Träger öffentlicher Belange hat das <b>Regierungspräsidium Stuttgart, Raumordnungsbehörde</b>, folgenden Hinweis vorgebracht:  
 
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Die in der Genehmigungsphase befindliche Fortschreibung des Regionalplans „Heilbronn-Franken-2020“ sieht eine Siedlungsdichte von zumindest 60 Einwohner je ha vor. Dieses Ziel ist zu berücksichtigen.
 
Die in der Genehmigungsphase befindliche Fortschreibung des Regionalplans „Heilbronn-Franken-2020“ sieht eine Siedlungsdichte von zumindest 60 Einwohner je ha vor. Dieses Ziel ist zu berücksichtigen.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Das Gebiet wird mit einer Dichte von ca. 50 Einwohner pro ha überplant; entlang des Ziegeleiweges ist die Verdichtung mit Geschosswohnungsbau (Z = II – III) höher als in den Flächen, die dem Landschaftsschutzgebiet und den angrenzenden Wohngebieten zugewandt sind. Dort sind großzügige Einfamilienhausbauplätze vorgesehen.
 
Das Gebiet wird mit einer Dichte von ca. 50 Einwohner pro ha überplant; entlang des Ziegeleiweges ist die Verdichtung mit Geschosswohnungsbau (Z = II – III) höher als in den Flächen, die dem Landschaftsschutzgebiet und den angrenzenden Wohngebieten zugewandt sind. Dort sind großzügige Einfamilienhausbauplätze vorgesehen.
 
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<li>Das <b>Referat Denkmalpflege des RP Stuttgart</b> bittet zu prüfen, ob die Anlage der Langenfelder Ziegelhütte als erhaltenswertes Gebäude ohne Denkmaleigenschaft bestehen bleiben und sinnvoll in die Planung integriert werden kann.
 
<li>Das <b>Referat Denkmalpflege des RP Stuttgart</b> bittet zu prüfen, ob die Anlage der Langenfelder Ziegelhütte als erhaltenswertes Gebäude ohne Denkmaleigenschaft bestehen bleiben und sinnvoll in die Planung integriert werden kann.
 
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<u>Abwägungsvorschlag</u>
 
<u>Abwägungsvorschlag</u>
 
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Das Gebäude kann im geplanten Erschließungssystem erhalten bleiben. Eine städtebauliche Einbindung ist jedoch nicht gewährleistet.
 
Das Gebäude kann im geplanten Erschließungssystem erhalten bleiben. Eine städtebauliche Einbindung ist jedoch nicht gewährleistet.
 
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<li>Das <b>Bau- und Umweltamt des Landratsamts Schwäbisch Hall</b> äußert folgende Anregungen:
 
<li>Das <b>Bau- und Umweltamt des Landratsamts Schwäbisch Hall</b> äußert folgende Anregungen:
  
 
<ol type='a'><li><i>Immissionsschutz:</i> Für den östlichen Teil des Plangebiets können nach überschlägiger Berechnung Überschreitungen der Lärm-Immissionsrichtwerte nach DIN 18005 durch den Straßenverkehr eintreten. Es wird daher empfohlen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zu überprüfen.
 
<ol type='a'><li><i>Immissionsschutz:</i> Für den östlichen Teil des Plangebiets können nach überschlägiger Berechnung Überschreitungen der Lärm-Immissionsrichtwerte nach DIN 18005 durch den Straßenverkehr eintreten. Es wird daher empfohlen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zu überprüfen.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Nach Aussage des Ingenieurbüros Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, werden die Einflüsse der Crailsheimer Straße die Anforderungen an ein allgemeines Wohngebiet überschreiten. Bis zu einem Abstand von 40 bis 50 m vom Ziegeleiweg sind an den Wohngebäuden Vorkehrungen für ausreichenden Schallschutz gegen Außenlärm zu treffen.  
 
Nach Aussage des Ingenieurbüros Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, werden die Einflüsse der Crailsheimer Straße die Anforderungen an ein allgemeines Wohngebiet überschreiten. Bis zu einem Abstand von 40 bis 50 m vom Ziegeleiweg sind an den Wohngebäuden Vorkehrungen für ausreichenden Schallschutz gegen Außenlärm zu treffen.  
 
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Zur näheren Bestimmung der zu erwartenden Lärmpegelbereiche sowie zur Klärung der Einflüsse des gegenüberliegenden Parkhauses wird ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben.
 
Zur näheren Bestimmung der zu erwartenden Lärmpegelbereiche sowie zur Klärung der Einflüsse des gegenüberliegenden Parkhauses wird ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben.
 
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<li><i>Altlasten:</i> Ein Teilbereich im Westen des Plangebiets, der Mitte der 80er Jahre für Kfz-Betriebe genutzt wurde, ist aus Altlastensicht derzeit zwar unbedenklich, wobei jedoch nicht auszuschließen ist, dass kleinräumige Bodenverunreinigungen vorliegen. Evtl. kann es daher zu einem Entsorgungsproblem beim Aushub kommen. Beim Auffinden von verunreinigtem Aushubmaterial ist deshalb umgehend das Bau- und Umweltamt zu unterrichten.
 
<li><i>Altlasten:</i> Ein Teilbereich im Westen des Plangebiets, der Mitte der 80er Jahre für Kfz-Betriebe genutzt wurde, ist aus Altlastensicht derzeit zwar unbedenklich, wobei jedoch nicht auszuschließen ist, dass kleinräumige Bodenverunreinigungen vorliegen. Evtl. kann es daher zu einem Entsorgungsproblem beim Aushub kommen. Beim Auffinden von verunreinigtem Aushubmaterial ist deshalb umgehend das Bau- und Umweltamt zu unterrichten.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Die Anregung wird als Hinweis in den Textteil aufgenommen.
 
Die Anregung wird als Hinweis in den Textteil aufgenommen.
 
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<li><i>Natur- und Landschaftsschutz:</i> Eine Vorprüfung zur Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung liegt nicht vor. Aufgrund des Umweltberichts wird auf die Bedeutung des Gebiets für die Avifauna und für Fledermäuse hingewiesen.
 
<li><i>Natur- und Landschaftsschutz:</i> Eine Vorprüfung zur Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung liegt nicht vor. Aufgrund des Umweltberichts wird auf die Bedeutung des Gebiets für die Avifauna und für Fledermäuse hingewiesen.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Sowohl für die Avifauna, als auch für  Fledermäuse wurden schon Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Umweltbericht aufgenommen werden.
 
Sowohl für die Avifauna, als auch für  Fledermäuse wurden schon Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Umweltbericht aufgenommen werden.
 
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Im Gebiet wurden bereits Obstbäume eingeschlagen und Biotope teilweise zerstört. Das LRA besteht jedoch auf der Bewertung des Gebiets nach dem Ist-Zustand von 2003 und weist darauf hin, dass die ökologische Vielfalt und die Wertigkeit der Zustands vom Jahr 2003 innerhalb des Planungsgebiets nicht ausgeglichen werden kann.
 
Im Gebiet wurden bereits Obstbäume eingeschlagen und Biotope teilweise zerstört. Das LRA besteht jedoch auf der Bewertung des Gebiets nach dem Ist-Zustand von 2003 und weist darauf hin, dass die ökologische Vielfalt und die Wertigkeit der Zustands vom Jahr 2003 innerhalb des Planungsgebiets nicht ausgeglichen werden kann.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Für die Biotoptypenbewertung wird eine Kartierung von 2003 herangezogen und in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Es ist absehbar, dass trotz planinterner Ausgleichsmaßnahmen auch zusätzliche externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden.
 
Für die Biotoptypenbewertung wird eine Kartierung von 2003 herangezogen und in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Es ist absehbar, dass trotz planinterner Ausgleichsmaßnahmen auch zusätzliche externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden.
 
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Der zu erbringende externe Ausgleich nach Festlegung der Maßnahme(n) soll mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem LRA fixiert werden.
 
Der zu erbringende externe Ausgleich nach Festlegung der Maßnahme(n) soll mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem LRA fixiert werden.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Die planexternen Ausgleichsmaßnahmen werden durch öffentlich-rechtlichen Vertrages abgesichert.
 
Die planexternen Ausgleichsmaßnahmen werden durch öffentlich-rechtlichen Vertrages abgesichert.
 
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Es wird gebeten, die Möglichkeit einer Revitalisierung des verdolten Wasserlaufs untersuchen zu lassen, der innerhalb der künftigen Freifläche im NW verläuft.
 
Es wird gebeten, die Möglichkeit einer Revitalisierung des verdolten Wasserlaufs untersuchen zu lassen, der innerhalb der künftigen Freifläche im NW verläuft.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Der Vorschlag wird untersucht und nach Möglichkeit im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung des Trennsystems mit berücksichtigt.
 
Der Vorschlag wird untersucht und nach Möglichkeit im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung des Trennsystems mit berücksichtigt.
 
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Das im Entwurf überplante Flst. Nr. 598/2 liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebiets „Kochertal zwischen Schwäbisch Hall und Weilersbach mit Nebentälern“. Zur Überplanung ist eine Befreiung gem. § 79 NatSchG erforderlich.
 
Das im Entwurf überplante Flst. Nr. 598/2 liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebiets „Kochertal zwischen Schwäbisch Hall und Weilersbach mit Nebentälern“. Zur Überplanung ist eine Befreiung gem. § 79 NatSchG erforderlich.
 
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Eine Befreiung zu der im Plan dargestellten Zweckbestimmung „Hausgarten“ wird nicht in Aussicht gestellt. Das LRA schlägt vor, den Bereich aus der Planung auszuklammern, da zudem das besonders geschützte Biotop Nr. 6824-127-0284 „Feldgehölz II am Galgenberg“ tangiert wird.
 
Eine Befreiung zu der im Plan dargestellten Zweckbestimmung „Hausgarten“ wird nicht in Aussicht gestellt. Das LRA schlägt vor, den Bereich aus der Planung auszuklammern, da zudem das besonders geschützte Biotop Nr. 6824-127-0284 „Feldgehölz II am Galgenberg“ tangiert wird.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Die vorgesehene Einbeziehung des Teils des Landschaftsschutzgebiets soll beibehalten werden. Eine notwendige Befreiung gem. § 79 NatSchG wird beantragt. Die Verwaltung geht davon aus, dass das LSG nachrichtlich übernommen werden kann. Die Zweckbestimmung „Hausgarten“ soll durch „Ausgleichsfläche“ ersetzt werden. Das o. g. Biotop bleibt in seiner wertgebenden Ausbildung erhalten.
 
Die vorgesehene Einbeziehung des Teils des Landschaftsschutzgebiets soll beibehalten werden. Eine notwendige Befreiung gem. § 79 NatSchG wird beantragt. Die Verwaltung geht davon aus, dass das LSG nachrichtlich übernommen werden kann. Die Zweckbestimmung „Hausgarten“ soll durch „Ausgleichsfläche“ ersetzt werden. Das o. g. Biotop bleibt in seiner wertgebenden Ausbildung erhalten.
 
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Das gem. § 32 NatSchG besonders geschützte Biotop Nr. 6824-127-0283 „Feldhecke am Galgenberg bei Schwäbisch Hall“ verliert durch die Überplanung an ökologischer Wertigkeit und büßt seinen gesetzlichen Schutzstatus ein. Für dieses sowie für das Biotop Nr. 6824-127-0282 ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 32 Abs. 4 NatSchG erforderlich.
 
Das gem. § 32 NatSchG besonders geschützte Biotop Nr. 6824-127-0283 „Feldhecke am Galgenberg bei Schwäbisch Hall“ verliert durch die Überplanung an ökologischer Wertigkeit und büßt seinen gesetzlichen Schutzstatus ein. Für dieses sowie für das Biotop Nr. 6824-127-0282 ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 32 Abs. 4 NatSchG erforderlich.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Für die beiden genannten Biotopbereiche wird eine Ausnahmegenehmigung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen nach § 32 Abs.4 NatSchG beantragt.
 
Für die beiden genannten Biotopbereiche wird eine Ausnahmegenehmigung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen nach § 32 Abs.4 NatSchG beantragt.
 
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<li><i>Forstamt:</i> Für die Überplanung der Flst. Nr. 598/7, 598/2 und 601/1, die im Waldverzeichnis aufgeführt und z. T. bewaldet sind, ist gem. § 9 oder/und § 10 LwaldG die Umwandlungserklärung bzw. Umwandlung der Waldflächen über die untere Forstbehörde bei der Körperschaftsforstdirektion zu beantragen.
 
<li><i>Forstamt:</i> Für die Überplanung der Flst. Nr. 598/7, 598/2 und 601/1, die im Waldverzeichnis aufgeführt und z. T. bewaldet sind, ist gem. § 9 oder/und § 10 LwaldG die Umwandlungserklärung bzw. Umwandlung der Waldflächen über die untere Forstbehörde bei der Körperschaftsforstdirektion zu beantragen.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Für die genannten Waldflächen wird bei der Körperschaftsforstdirektion eine Umwandlungsgenehmigung beantragt.
 
Für die genannten Waldflächen wird bei der Körperschaftsforstdirektion eine Umwandlungsgenehmigung beantragt.
 
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Bei der Planung ist der Waldabstand gem. § 4 Abs. 3 LBO zu beachten.
 
Bei der Planung ist der Waldabstand gem. § 4 Abs. 3 LBO zu beachten.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Der Waldabstand wird beachtet.</ol>
 
Der Waldabstand wird beachtet.</ol>
 
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<li>Das <b>Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e. V.</b> lehnt den Bebauungsplan in dieser Form entschieden ab und weist auf ein überdurchschnittliches Vorkommen von Brutvogelarten, Fledermäuse und Feuersalamandern bzw. auf die bereits erfolgte Beseitigung von Streuobstbestand und der nach § 32 zu schützenden Feldhecke hin. Diese „bauvorbereitenden Maßnahmen“ werden z. T. als rechtswidrig eingestuft. Es wird gefordert, zumindest die Feldhecke in die aktuelle Bewertung mit einzubeziehen.
 
<li>Das <b>Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e. V.</b> lehnt den Bebauungsplan in dieser Form entschieden ab und weist auf ein überdurchschnittliches Vorkommen von Brutvogelarten, Fledermäuse und Feuersalamandern bzw. auf die bereits erfolgte Beseitigung von Streuobstbestand und der nach § 32 zu schützenden Feldhecke hin. Diese „bauvorbereitenden Maßnahmen“ werden z. T. als rechtswidrig eingestuft. Es wird gefordert, zumindest die Feldhecke in die aktuelle Bewertung mit einzubeziehen.
 
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Um eine korrekte Eingriffs-Ausgleichsbilanz zu erstellen, wird ein tierökologisches Gutachten gefordert.
 
Um eine korrekte Eingriffs-Ausgleichsbilanz zu erstellen, wird ein tierökologisches Gutachten gefordert.
 
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Flugbahnen bzw. Nahrungsgebiete sowie Brutmöglichkeiten für Fledermäuse sind zu erhalten bzw. fachkundig auszugleichen.
 
Flugbahnen bzw. Nahrungsgebiete sowie Brutmöglichkeiten für Fledermäuse sind zu erhalten bzw. fachkundig auszugleichen.
 
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Für Feuersalamander sind zwischen jetzigem Bebauungsrand und Wettbach grabenförmige (2 m Breite reicht) Wanderkorridore - inklusive Durchlässen bei den Straßenquerungen - einzurichten.
 
Für Feuersalamander sind zwischen jetzigem Bebauungsrand und Wettbach grabenförmige (2 m Breite reicht) Wanderkorridore - inklusive Durchlässen bei den Straßenquerungen - einzurichten.
 
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Das Umweltzentrum fordert weiter, dass auch für den bereits erfolgten Eingriff an geeigneter Stelle in nicht zu weiter Entfernung ein den betroffenen Arten dienender Ausgleich vorgenommen wird.
 
Das Umweltzentrum fordert weiter, dass auch für den bereits erfolgten Eingriff an geeigneter Stelle in nicht zu weiter Entfernung ein den betroffenen Arten dienender Ausgleich vorgenommen wird.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Sowohl für die Vögel, als auch für  Fledermäuse wurden Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Umweltbericht aufgenommen werden. Der Gehölzbestand von 2003 wird als Grundlage in die Eingriffs-Ausgleichsbewertung aufgenommen. Die geforderten Wanderkorridore für Feuersalamander werden inklusive der notwendigen Straßenquerungen eingerichtet und die erfolgten Eingriffe planextern in nicht zu weiter Entfernung ausgeglichen.
 
Sowohl für die Vögel, als auch für  Fledermäuse wurden Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Umweltbericht aufgenommen werden. Der Gehölzbestand von 2003 wird als Grundlage in die Eingriffs-Ausgleichsbewertung aufgenommen. Die geforderten Wanderkorridore für Feuersalamander werden inklusive der notwendigen Straßenquerungen eingerichtet und die erfolgten Eingriffe planextern in nicht zu weiter Entfernung ausgeglichen.
 
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Es wird bemängelt, dass die geplante Bebauung direkt in die Lebensräume eingreift bzw. sehr nahe rückt (Südseite der Streuobstwiese und Hecke am Ostrand), so dass deren Wert für den Artenschutz später weitgehend aufgehoben wird. Ferner wird beanstandet, dass die Bebauung im östlichen Sporn in eine für das dortige Mikroklima sehr wichtige Fläche eingreift und die gewünschte landschaftliche Offenheit bis zur Wirkungslosigkeit einengt.
 
Es wird bemängelt, dass die geplante Bebauung direkt in die Lebensräume eingreift bzw. sehr nahe rückt (Südseite der Streuobstwiese und Hecke am Ostrand), so dass deren Wert für den Artenschutz später weitgehend aufgehoben wird. Ferner wird beanstandet, dass die Bebauung im östlichen Sporn in eine für das dortige Mikroklima sehr wichtige Fläche eingreift und die gewünschte landschaftliche Offenheit bis zur Wirkungslosigkeit einengt.
 
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Es wird gefordert, auf die Bebauung des nördlichen Sporns zu verzichten und die südlich geplanten Bauten 20 m vom Rand der Streuobstwiese abzurücken.
 
Es wird gefordert, auf die Bebauung des nördlichen Sporns zu verzichten und die südlich geplanten Bauten 20 m vom Rand der Streuobstwiese abzurücken.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Die genannten Eingriffe in die Schutzgüter Klima und Tiere werden im Umweltbericht benannt, bilanziert und ausgeglichen.
 
Die genannten Eingriffe in die Schutzgüter Klima und Tiere werden im Umweltbericht benannt, bilanziert und ausgeglichen.
 
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Die ausgewiesenen Baufelder nehmen überwiegend keine Rücksicht auf den vorhandenen Bestand an Einzelbäumen. Das Umweltzentrum fordert daher, dass die stattlichen Bäume im Bereich der alten Hofstelle einzumessen, als Pflanzbindung festzusetzen und die Baufelder entsprechend auszurichten sind.
 
Die ausgewiesenen Baufelder nehmen überwiegend keine Rücksicht auf den vorhandenen Bestand an Einzelbäumen. Das Umweltzentrum fordert daher, dass die stattlichen Bäume im Bereich der alten Hofstelle einzumessen, als Pflanzbindung festzusetzen und die Baufelder entsprechend auszurichten sind.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Der genannte Baumbestand wird im Umweltbericht bewertet, auf seine langfristige Erhaltungsfähigkeit überprüft. Planvarianten werden erstellt und eventuell notwendige Eingriffe bilanziert und ausgeglichen.
 
Der genannte Baumbestand wird im Umweltbericht bewertet, auf seine langfristige Erhaltungsfähigkeit überprüft. Planvarianten werden erstellt und eventuell notwendige Eingriffe bilanziert und ausgeglichen.
 
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Die Anlage eines Geh- und Radweges inmitten der Streuobstwiese wird deren Wert für die störungsempfindlichen Arten erheblich mindern. Der Weg sollte daher in den Pufferstreifen an den südlichen Rand der Streuobstwiese verlegt werden.
 
Die Anlage eines Geh- und Radweges inmitten der Streuobstwiese wird deren Wert für die störungsempfindlichen Arten erheblich mindern. Der Weg sollte daher in den Pufferstreifen an den südlichen Rand der Streuobstwiese verlegt werden.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Der vorgeschlagene Gehweg entfällt. „Trampelpfade“ bleiben planungsrechtlich unberücksichtigt.
 
Der vorgeschlagene Gehweg entfällt. „Trampelpfade“ bleiben planungsrechtlich unberücksichtigt.
 
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Biotopflächen werden teilweise den Baugrundstücken zugeschlagen. Das Umweltzentrum ist der Meinung, dass die private Pflege und Unterhaltung der Biotope nicht funktioniert. Daher wird gefordert, dass wertvolle Biotope, die als privates Grün ausgewiesen werden, in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz als weitgehend entwertet einzustufen sind. Gehölzbiotope müssen inklusive eines Pufferstreifens (mind. 10 m) in öffentlichem Besitz bleiben bzw. gebracht werden.
 
Biotopflächen werden teilweise den Baugrundstücken zugeschlagen. Das Umweltzentrum ist der Meinung, dass die private Pflege und Unterhaltung der Biotope nicht funktioniert. Daher wird gefordert, dass wertvolle Biotope, die als privates Grün ausgewiesen werden, in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz als weitgehend entwertet einzustufen sind. Gehölzbiotope müssen inklusive eines Pufferstreifens (mind. 10 m) in öffentlichem Besitz bleiben bzw. gebracht werden.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Die private Pflege und Unterhaltung der Biotope wird inklusive des geforderten Pufferstreifens in die Kaufverträge mit aufgenommen.
 
Die private Pflege und Unterhaltung der Biotope wird inklusive des geforderten Pufferstreifens in die Kaufverträge mit aufgenommen.
 
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<li>Die <b>Polizeidirektion Schwäbisch Hall</b> gibt aus verkehrspolizeilicher Sicht zu bedenken, dass die Erschließungsstraßen mit einer Breite von ca. 5 m einseitiges Parken nur bedingt zulassen. Sie befürchtet Behinderungen (z. B. für Rettungsdienste), wenn der private Parkraum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausreicht und sieht evtl. Probleme bei der Ausweisung öffentlicher Längsparkstreifen im Straßenraum.
 
<li>Die <b>Polizeidirektion Schwäbisch Hall</b> gibt aus verkehrspolizeilicher Sicht zu bedenken, dass die Erschließungsstraßen mit einer Breite von ca. 5 m einseitiges Parken nur bedingt zulassen. Sie befürchtet Behinderungen (z. B. für Rettungsdienste), wenn der private Parkraum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausreicht und sieht evtl. Probleme bei der Ausweisung öffentlicher Längsparkstreifen im Straßenraum.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Aufgrund der großzügigen Einzelgrundstücke wird erwartet, dass die notwendigen Stellplätze auf den Privatflächen entstehen. Die Straßen A, B und C erhalten zusätzliche öffentliche Parkierungsflächen in Längsparkrichtung, so dass insgesamt ca. 20 Besucherplätze zur Verfügung stehen. Damit werden Ausweisungen im Straßenraum hinfällig.
 
Aufgrund der großzügigen Einzelgrundstücke wird erwartet, dass die notwendigen Stellplätze auf den Privatflächen entstehen. Die Straßen A, B und C erhalten zusätzliche öffentliche Parkierungsflächen in Längsparkrichtung, so dass insgesamt ca. 20 Besucherplätze zur Verfügung stehen. Damit werden Ausweisungen im Straßenraum hinfällig.
 
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Aus kriminalpräventiver Sichtweise ist der Bebauungsplan nicht zu beanstanden. Es sollte jedoch ein Ersatz für den wegfallenden Spielplatz am Ziegeleiweg gefunden werden. Wünschenswert wäre auch ein offener, überdachter Jugendtreff.
 
Aus kriminalpräventiver Sichtweise ist der Bebauungsplan nicht zu beanstanden. Es sollte jedoch ein Ersatz für den wegfallenden Spielplatz am Ziegeleiweg gefunden werden. Wünschenswert wäre auch ein offener, überdachter Jugendtreff.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Der wegfallende Spielplatz wird ersetzt durch zwei Spielplatzbereiche für Kinder in unterschiedlichem Alter im nördlichen „grünen Keil“ zwischen den Straßen A und B.
 
Der wegfallende Spielplatz wird ersetzt durch zwei Spielplatzbereiche für Kinder in unterschiedlichem Alter im nördlichen „grünen Keil“ zwischen den Straßen A und B.
 
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Ein seniorengerechtes Wohnen erfordert, dass bei der Schaffung von öffentlichen Plätzen und Wegen Kommunikationspunkte entstehen.
 
Ein seniorengerechtes Wohnen erfordert, dass bei der Schaffung von öffentlichen Plätzen und Wegen Kommunikationspunkte entstehen.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Diese Anregung kann im Rahmen der Bauleitplanung nicht umgesetzt werden.
 
Diese Anregung kann im Rahmen der Bauleitplanung nicht umgesetzt werden.
 
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Durch die Stadtrandlage mit angrenzendem Waldgebiet sollte die vorgesehene Beleuchtung so ausgelegt werden, dass keine Angsträume entstehen. Dies gilt auch für geplante sowie bestehende, zum Stadtgebiet führende Fußwege, bei denen eine evtl. Nachrüstung berücksichtigt werden muss.
 
Durch die Stadtrandlage mit angrenzendem Waldgebiet sollte die vorgesehene Beleuchtung so ausgelegt werden, dass keine Angsträume entstehen. Dies gilt auch für geplante sowie bestehende, zum Stadtgebiet führende Fußwege, bei denen eine evtl. Nachrüstung berücksichtigt werden muss.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Die Beleuchtung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
 
Die Beleuchtung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
 
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<li>Aus der Bevölkerung gingen folgende Anregungen und Bedenken ein:
 
<li>Aus der Bevölkerung gingen folgende Anregungen und Bedenken ein:
 
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Die <b>Initiative zum Schutz der Talwiese an der Langenfelder Ziegelhütte</b> fordert, die geplante Bebauung auf die Fläche des ehemaligen Hühnerhofs zu beschränken und die Parzellen 598/2 und 598/7 dem Landschaftsschutzgebiet zuzuschlagen. Dafür gibt sie folgende Gründe an: Zum Erhalt der Naturlandschaft, dem wohnortnahen Erholungsraum, zum Schutz und Erhalt von Pflanzen, Tieren sowie deren Lebensraum, zum Schutz des Stadtklimas und zur Erhaltung wertvoller Grünzonen.
 
Die <b>Initiative zum Schutz der Talwiese an der Langenfelder Ziegelhütte</b> fordert, die geplante Bebauung auf die Fläche des ehemaligen Hühnerhofs zu beschränken und die Parzellen 598/2 und 598/7 dem Landschaftsschutzgebiet zuzuschlagen. Dafür gibt sie folgende Gründe an: Zum Erhalt der Naturlandschaft, dem wohnortnahen Erholungsraum, zum Schutz und Erhalt von Pflanzen, Tieren sowie deren Lebensraum, zum Schutz des Stadtklimas und zur Erhaltung wertvoller Grünzonen.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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An der Einbeziehung der Flursstücke 598/2 und 598/7 wird festgehalten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden ermittelt, bilanziert und ausgeglichen.
 
An der Einbeziehung der Flursstücke 598/2 und 598/7 wird festgehalten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden ermittelt, bilanziert und ausgeglichen.
 
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Weiter besteht der Wunsch, dass der Kinderspielplatz auf Parzelle 599/17 erhalten bleibt.
 
Weiter besteht der Wunsch, dass der Kinderspielplatz auf Parzelle 599/17 erhalten bleibt.
 
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<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
<u>Abwägungsvorschlag:</u>
 
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Dieser Spielplatz wird mit Bebauung überplant. Im Baugebiet ist jedoch ein neuer Kinderspielplatz ausgewiesen und soll im Zuge der Erschließungsmaßnahme erstellt werden.
 
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Der Anwohner <b>Stefan Lahres</b> lehnt die Bebauung an der Stelle des vorhandenen Kinderspielplatzes ab.
 
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Die vorgesehene Bebauung in Richtung Wettbach lehnt er ebenfalls ab und schlägt vor, diesen Bereich dem Landschaftsschutzgebiet zuzuordnen.
 
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An der Einbeziehung der Flurstücke 598/2 und 598/7 wird festgehalten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden ermittelt, bilanziert und ausgeglichen.</ol>
 
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 18:37 Uhr

Sachvortrag:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0145-05 wurde am 26.04.2006 im Entwurf aufgestellt. Zwischenzeitlich erfolgte die erste Information der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange. Die im Rahmen dieser Anhörungsrunde eingegangenen Anregungen sind im Folgenden mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlägen dargestellt:

  1. Als Träger öffentlicher Belange hat das Regierungspräsidium Stuttgart, Raumordnungsbehörde, folgenden Hinweis vorgebracht:

    Die in der Genehmigungsphase befindliche Fortschreibung des Regionalplans „Heilbronn-Franken-2020“ sieht eine Siedlungsdichte von zumindest 60 Einwohner je ha vor. Dieses Ziel ist zu berücksichtigen.

    Abwägungsvorschlag:
    Das Gebiet wird mit einer Dichte von ca. 50 Einwohner pro ha überplant; entlang des Ziegeleiweges ist die Verdichtung mit Geschosswohnungsbau (Z = II – III) höher als in den Flächen, die dem Landschaftsschutzgebiet und den angrenzenden Wohngebieten zugewandt sind. Dort sind großzügige Einfamilienhausbauplätze vorgesehen.

  2. Das Referat Denkmalpflege des RP Stuttgart bittet zu prüfen, ob die Anlage der Langenfelder Ziegelhütte als erhaltenswertes Gebäude ohne Denkmaleigenschaft bestehen bleiben und sinnvoll in die Planung integriert werden kann.

    Abwägungsvorschlag
    Das Gebäude kann im geplanten Erschließungssystem erhalten bleiben. Eine städtebauliche Einbindung ist jedoch nicht gewährleistet.

  3. Das Bau- und Umweltamt des Landratsamts Schwäbisch Hall äußert folgende Anregungen:
    1. Immissionsschutz: Für den östlichen Teil des Plangebiets können nach überschlägiger Berechnung Überschreitungen der Lärm-Immissionsrichtwerte nach DIN 18005 durch den Straßenverkehr eintreten. Es wird daher empfohlen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zu überprüfen.

      Abwägungsvorschlag:
      Nach Aussage des Ingenieurbüros Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, werden die Einflüsse der Crailsheimer Straße die Anforderungen an ein allgemeines Wohngebiet überschreiten. Bis zu einem Abstand von 40 bis 50 m vom Ziegeleiweg sind an den Wohngebäuden Vorkehrungen für ausreichenden Schallschutz gegen Außenlärm zu treffen.
      Zur näheren Bestimmung der zu erwartenden Lärmpegelbereiche sowie zur Klärung der Einflüsse des gegenüberliegenden Parkhauses wird ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben.

    2. Altlasten: Ein Teilbereich im Westen des Plangebiets, der Mitte der 80er Jahre für Kfz-Betriebe genutzt wurde, ist aus Altlastensicht derzeit zwar unbedenklich, wobei jedoch nicht auszuschließen ist, dass kleinräumige Bodenverunreinigungen vorliegen. Evtl. kann es daher zu einem Entsorgungsproblem beim Aushub kommen. Beim Auffinden von verunreinigtem Aushubmaterial ist deshalb umgehend das Bau- und Umweltamt zu unterrichten.

      Abwägungsvorschlag:
      Die Anregung wird als Hinweis in den Textteil aufgenommen.

    3. Natur- und Landschaftsschutz: Eine Vorprüfung zur Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung liegt nicht vor. Aufgrund des Umweltberichts wird auf die Bedeutung des Gebiets für die Avifauna und für Fledermäuse hingewiesen.

      Abwägungsvorschlag:
      Sowohl für die Avifauna, als auch für Fledermäuse wurden schon Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Umweltbericht aufgenommen werden.

      Im Gebiet wurden bereits Obstbäume eingeschlagen und Biotope teilweise zerstört. Das LRA besteht jedoch auf der Bewertung des Gebiets nach dem Ist-Zustand von 2003 und weist darauf hin, dass die ökologische Vielfalt und die Wertigkeit der Zustands vom Jahr 2003 innerhalb des Planungsgebiets nicht ausgeglichen werden kann.

      Abwägungsvorschlag:
      Für die Biotoptypenbewertung wird eine Kartierung von 2003 herangezogen und in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Es ist absehbar, dass trotz planinterner Ausgleichsmaßnahmen auch zusätzliche externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden.

      Der zu erbringende externe Ausgleich nach Festlegung der Maßnahme(n) soll mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem LRA fixiert werden.

      Abwägungsvorschlag:
      Die planexternen Ausgleichsmaßnahmen werden durch öffentlich-rechtlichen Vertrages abgesichert.

      Es wird gebeten, die Möglichkeit einer Revitalisierung des verdolten Wasserlaufs untersuchen zu lassen, der innerhalb der künftigen Freifläche im NW verläuft.

      Abwägungsvorschlag:
      Der Vorschlag wird untersucht und nach Möglichkeit im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung des Trennsystems mit berücksichtigt.

      Das im Entwurf überplante Flst. Nr. 598/2 liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebiets „Kochertal zwischen Schwäbisch Hall und Weilersbach mit Nebentälern“. Zur Überplanung ist eine Befreiung gem. § 79 NatSchG erforderlich.
      Eine Befreiung zu der im Plan dargestellten Zweckbestimmung „Hausgarten“ wird nicht in Aussicht gestellt. Das LRA schlägt vor, den Bereich aus der Planung auszuklammern, da zudem das besonders geschützte Biotop Nr. 6824-127-0284 „Feldgehölz II am Galgenberg“ tangiert wird.

      Abwägungsvorschlag:
      Die vorgesehene Einbeziehung des Teils des Landschaftsschutzgebiets soll beibehalten werden. Eine notwendige Befreiung gem. § 79 NatSchG wird beantragt. Die Verwaltung geht davon aus, dass das LSG nachrichtlich übernommen werden kann. Die Zweckbestimmung „Hausgarten“ soll durch „Ausgleichsfläche“ ersetzt werden. Das o. g. Biotop bleibt in seiner wertgebenden Ausbildung erhalten.

      Das gem. § 32 NatSchG besonders geschützte Biotop Nr. 6824-127-0283 „Feldhecke am Galgenberg bei Schwäbisch Hall“ verliert durch die Überplanung an ökologischer Wertigkeit und büßt seinen gesetzlichen Schutzstatus ein. Für dieses sowie für das Biotop Nr. 6824-127-0282 ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 32 Abs. 4 NatSchG erforderlich.

      Abwägungsvorschlag:
      Für die beiden genannten Biotopbereiche wird eine Ausnahmegenehmigung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen nach § 32 Abs.4 NatSchG beantragt.

    4. Forstamt: Für die Überplanung der Flst. Nr. 598/7, 598/2 und 601/1, die im Waldverzeichnis aufgeführt und z. T. bewaldet sind, ist gem. § 9 oder/und § 10 LwaldG die Umwandlungserklärung bzw. Umwandlung der Waldflächen über die untere Forstbehörde bei der Körperschaftsforstdirektion zu beantragen.

      Abwägungsvorschlag:
      Für die genannten Waldflächen wird bei der Körperschaftsforstdirektion eine Umwandlungsgenehmigung beantragt.

      Bei der Planung ist der Waldabstand gem. § 4 Abs. 3 LBO zu beachten.

      Abwägungsvorschlag:
      Der Waldabstand wird beachtet.



  4. Das Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e. V. lehnt den Bebauungsplan in dieser Form entschieden ab und weist auf ein überdurchschnittliches Vorkommen von Brutvogelarten, Fledermäuse und Feuersalamandern bzw. auf die bereits erfolgte Beseitigung von Streuobstbestand und der nach § 32 zu schützenden Feldhecke hin. Diese „bauvorbereitenden Maßnahmen“ werden z. T. als rechtswidrig eingestuft. Es wird gefordert, zumindest die Feldhecke in die aktuelle Bewertung mit einzubeziehen.
    Um eine korrekte Eingriffs-Ausgleichsbilanz zu erstellen, wird ein tierökologisches Gutachten gefordert.
    Flugbahnen bzw. Nahrungsgebiete sowie Brutmöglichkeiten für Fledermäuse sind zu erhalten bzw. fachkundig auszugleichen.
    Für Feuersalamander sind zwischen jetzigem Bebauungsrand und Wettbach grabenförmige (2 m Breite reicht) Wanderkorridore - inklusive Durchlässen bei den Straßenquerungen - einzurichten.
    Das Umweltzentrum fordert weiter, dass auch für den bereits erfolgten Eingriff an geeigneter Stelle in nicht zu weiter Entfernung ein den betroffenen Arten dienender Ausgleich vorgenommen wird.

    Abwägungsvorschlag:
    Sowohl für die Vögel, als auch für Fledermäuse wurden Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Umweltbericht aufgenommen werden. Der Gehölzbestand von 2003 wird als Grundlage in die Eingriffs-Ausgleichsbewertung aufgenommen. Die geforderten Wanderkorridore für Feuersalamander werden inklusive der notwendigen Straßenquerungen eingerichtet und die erfolgten Eingriffe planextern in nicht zu weiter Entfernung ausgeglichen.

    Es wird bemängelt, dass die geplante Bebauung direkt in die Lebensräume eingreift bzw. sehr nahe rückt (Südseite der Streuobstwiese und Hecke am Ostrand), so dass deren Wert für den Artenschutz später weitgehend aufgehoben wird. Ferner wird beanstandet, dass die Bebauung im östlichen Sporn in eine für das dortige Mikroklima sehr wichtige Fläche eingreift und die gewünschte landschaftliche Offenheit bis zur Wirkungslosigkeit einengt.
    Es wird gefordert, auf die Bebauung des nördlichen Sporns zu verzichten und die südlich geplanten Bauten 20 m vom Rand der Streuobstwiese abzurücken.

    Abwägungsvorschlag:
    Die genannten Eingriffe in die Schutzgüter Klima und Tiere werden im Umweltbericht benannt, bilanziert und ausgeglichen.

    Die ausgewiesenen Baufelder nehmen überwiegend keine Rücksicht auf den vorhandenen Bestand an Einzelbäumen. Das Umweltzentrum fordert daher, dass die stattlichen Bäume im Bereich der alten Hofstelle einzumessen, als Pflanzbindung festzusetzen und die Baufelder entsprechend auszurichten sind.

    Abwägungsvorschlag:
    Der genannte Baumbestand wird im Umweltbericht bewertet, auf seine langfristige Erhaltungsfähigkeit überprüft. Planvarianten werden erstellt und eventuell notwendige Eingriffe bilanziert und ausgeglichen.

    Die Anlage eines Geh- und Radweges inmitten der Streuobstwiese wird deren Wert für die störungsempfindlichen Arten erheblich mindern. Der Weg sollte daher in den Pufferstreifen an den südlichen Rand der Streuobstwiese verlegt werden.

    Abwägungsvorschlag:
    Der vorgeschlagene Gehweg entfällt. „Trampelpfade“ bleiben planungsrechtlich unberücksichtigt.

    Biotopflächen werden teilweise den Baugrundstücken zugeschlagen. Das Umweltzentrum ist der Meinung, dass die private Pflege und Unterhaltung der Biotope nicht funktioniert. Daher wird gefordert, dass wertvolle Biotope, die als privates Grün ausgewiesen werden, in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz als weitgehend entwertet einzustufen sind. Gehölzbiotope müssen inklusive eines Pufferstreifens (mind. 10 m) in öffentlichem Besitz bleiben bzw. gebracht werden.

    Abwägungsvorschlag:
    Die private Pflege und Unterhaltung der Biotope wird inklusive des geforderten Pufferstreifens in die Kaufverträge mit aufgenommen.

  5. Die Polizeidirektion Schwäbisch Hall gibt aus verkehrspolizeilicher Sicht zu bedenken, dass die Erschließungsstraßen mit einer Breite von ca. 5 m einseitiges Parken nur bedingt zulassen. Sie befürchtet Behinderungen (z. B. für Rettungsdienste), wenn der private Parkraum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausreicht und sieht evtl. Probleme bei der Ausweisung öffentlicher Längsparkstreifen im Straßenraum.

    Abwägungsvorschlag:
    Aufgrund der großzügigen Einzelgrundstücke wird erwartet, dass die notwendigen Stellplätze auf den Privatflächen entstehen. Die Straßen A, B und C erhalten zusätzliche öffentliche Parkierungsflächen in Längsparkrichtung, so dass insgesamt ca. 20 Besucherplätze zur Verfügung stehen. Damit werden Ausweisungen im Straßenraum hinfällig.

    Aus kriminalpräventiver Sichtweise ist der Bebauungsplan nicht zu beanstanden. Es sollte jedoch ein Ersatz für den wegfallenden Spielplatz am Ziegeleiweg gefunden werden. Wünschenswert wäre auch ein offener, überdachter Jugendtreff.

    Abwägungsvorschlag:
    Der wegfallende Spielplatz wird ersetzt durch zwei Spielplatzbereiche für Kinder in unterschiedlichem Alter im nördlichen „grünen Keil“ zwischen den Straßen A und B.

    Ein seniorengerechtes Wohnen erfordert, dass bei der Schaffung von öffentlichen Plätzen und Wegen Kommunikationspunkte entstehen.

    Abwägungsvorschlag:
    Diese Anregung kann im Rahmen der Bauleitplanung nicht umgesetzt werden.

    Durch die Stadtrandlage mit angrenzendem Waldgebiet sollte die vorgesehene Beleuchtung so ausgelegt werden, dass keine Angsträume entstehen. Dies gilt auch für geplante sowie bestehende, zum Stadtgebiet führende Fußwege, bei denen eine evtl. Nachrüstung berücksichtigt werden muss.

    Abwägungsvorschlag:
    Die Beleuchtung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

  6. Aus der Bevölkerung gingen folgende Anregungen und Bedenken ein:

    Die Initiative zum Schutz der Talwiese an der Langenfelder Ziegelhütte fordert, die geplante Bebauung auf die Fläche des ehemaligen Hühnerhofs zu beschränken und die Parzellen 598/2 und 598/7 dem Landschaftsschutzgebiet zuzuschlagen. Dafür gibt sie folgende Gründe an: Zum Erhalt der Naturlandschaft, dem wohnortnahen Erholungsraum, zum Schutz und Erhalt von Pflanzen, Tieren sowie deren Lebensraum, zum Schutz des Stadtklimas und zur Erhaltung wertvoller Grünzonen.

    Abwägungsvorschlag:
    An der Einbeziehung der Flursstücke 598/2 und 598/7 wird festgehalten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden ermittelt, bilanziert und ausgeglichen.

    Weiter besteht der Wunsch, dass der Kinderspielplatz auf Parzelle 599/17 erhalten bleibt.

    Abwägungsvorschlag:
    Dieser Spielplatz wird mit Bebauung überplant. Im Baugebiet ist jedoch ein neuer Kinderspielplatz ausgewiesen und soll im Zuge der Erschließungsmaßnahme erstellt werden.

    Der Anwohner Stefan Lahres lehnt die Bebauung an der Stelle des vorhandenen Kinderspielplatzes ab.

    Abwägungsvorschlag:
    s. o.

    Die vorgesehene Bebauung in Richtung Wettbach lehnt er ebenfalls ab und schlägt vor, diesen Bereich dem Landschaftsschutzgebiet zuzuordnen.

    Abwägungsvorschlag:
    An der Einbeziehung der Flurstücke 598/2 und 598/7 wird festgehalten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden ermittelt, bilanziert und ausgeglichen.


- Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ab 18.30 Uhr anwesend -

Stadtrat Unser äußert erhebliche Zweifel, ob eine soweit herunter gezogene Bebauung (in Richtung Wettbach-Klinge) sinnvoll ist.

In soweit könne er die Einwände des Landratsamts und der Anwohner nachvollziehen.

Stadtplaner Neumann und Bürgermeister Stadel erläutern, dass hier schon ein großer Bereich von möglicher Bebauung freigehalten worden sei.

Stadtrat Dr. Pfisterer sieht ebenfalls keine Notwendigkeit, die fraglichen drei Bauplätze auszuweisen, da derzeit in Schwäbisch Hall kein Mangel an Baugrundstücken bestehe.

Stadtrat Baumann bittet die Verwaltung, bis zur Gemeinderatssitzung eine Skizze mit dem Gebäudequerschnitt einer eingeschossigen Bebauung vorzulegen, damit man sich die Situation besser vorstellen könne.

Stadträtin Niemann plädiert dafür, die Belange des Naturschutzes und der Tierwelt soweit wie möglich zu berücksichtigen bzw. deren Refugien zu erhalten.

- Stadtrat Kaiser ab 19.00 Uhr anwesend -

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt schlägt vor, evtl. eine Alternative zu dem Verwaltungsvorschlag mit der vorgesehenen Bebauung vorzulegen, in dem der nördliche Bereich ohne bzw. mit geringerer Bebauung geplant wird.

Stadtrat Sakellariou bittet zum Vergleich nochmals den ursprünglichen Bebauungsplan zu zeigen, um die bis heute vorgenommenen Änderungen besser einordnen zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert kurz die Vorgeschichte und die verschiedenen Planungsvarianten für dieses Areal in den letzten Jahren bis zum heute vorliegenden Vorschlag.

Stadtrat Baumann regt zudem an, evtl. die Dachformen für das nördliche Gebiet differenziert vorzugeben, um Probleme und Sichtbeeinträchtigungen etc. zu vermeiden.

Nach weiterer kurzer Aussprache wird der Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung des BPA zur weiteren Beratung und zur Beschlussfassung in den Gemeinderat verwiesen.

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