14440/meetingminutes/14452/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 19:32 Uhr

Sachvortrag:

Am 12.06.2006 hatte der VFA beschlossen, dass zwei Teilflächen der Straße „Im Stöckle“ verkauft werden. Sie sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das notwendige Rechtsverfahren zur Entwidmung dieser Flächen einzuleiten.

Im Bereich Blendstatt sind an den Gebäuden Blendstatt 2 und 4 ebenfalls Teilflächen für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und können entwidmet und an die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verkauft werden.

Die beabsichtigte Entwidmung gem. § 5 Abs. 5 Straßengesetz von Baden-Württemberg wurde am 26.06.2006 im Haller Tagblatt veröffentlicht. Betroffenen wurde Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen gegeben.

Innerhalb der 4-Wochen-Frist wurden keine Einwendungen und Anregungen vorgebracht, sodass der Gemeinderat nun endgültig entscheiden kann.

B e s c h l u s s:

Die im Lageplan gekennzeichneten Flächen der Straßen „Im Stöckle“ und „Blendstatt“ werden entwidmet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Allgemeinverfügung zur Entwidmung dieser Flächen zu erlassen.

(einstimmig - 33 -)

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