§ 163 - Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für 2006; hier: Verabschiedung des Entwurfs (öffentlich)

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Sachvortrag:

Dem Gemeinderat liegt der o. g. Entwurf vor.

Der Nachtragshaushaltsplan soll am 27. September 2006 vom Gemeinderat verabschiedet werden.

Die Einbringung und Beratung findet am 18. September 2006 im Hospitalausschuss statt.

Eine Auslegung des Entwurfs ist durch den Wegfall des § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung (alte Fassung) nicht mehr erforderlich.

B e s c h l u s s:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2006 der Hospitalstiftung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

(einstimmig - 33 -)

Anlage: Nachtragssatzung

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