14440/meetingminutes/14443/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 19:30 Uhr

Sachvortrag:

Die Stadtwerke planen auf ihrem Betriebsgelände den Neubau eines Bürogebäudes. Hierzu ist es erforderlich, ein Altgebäude abzubrechen. Die flächenmäßigen Anforderungen an das neue Haus lassen sich mit einem zweigeschossigen Bauwerk nicht erfüllen. Es ist dreigeschossige Bauweise erforderlich. Nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Eine vorgezogene Angrenzerbeteiligung zeigte erheblichen Widerstand gegen die dreigeschossige Bauweise. Aus städtebaulicher Sicht ist an dieser Situation jedoch eine Dreigeschossigkeit denkbar.

Es bleibt nur der Weg, im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanverfahrens den Weg für die Zulässigkeit eines dreigeschossigen Gebäudes vorzubereiten.

Aufgrund des direkten Bezuges des Grundstückseigentümers und der angestrebten Bebauungsplanänderung empfiehlt sich hier das vom Gesetzgeber eingeräumte Verfahren eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes.

Stadträtin Herrmann spricht sich gegen diese Planung aus, da eine Dreigeschossigkeit dort nur schwer vorstellbar sei.

Dies Stadtwerke sollten eine andere Lösung im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans finden.

B e s c h l u s s:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH werden autorisiert, einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan für die Änderung der Geschosszahl auf ihrem Grundstück an der Unterlimpurger Straße auszuarbeiten und vorzulegen.

(22 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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