§ 138 - Interkommunales Gewerbegebiet; hier: Vereinbarung über die Umgliederung von Gebietsteilen im Bereich Stadtheide (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:


In den letzten Monaten haben intensive Gespräche über ein Interkommunales Gewerbegebiet im Bereich Stadtheide mit den Gemeinden Rosengarten und Michelfeld stattgefunden.

In Abstimmung mit den Gemeinden wurde die Kommunalentwicklung beauftragt, mit den drei Vertragsparteien Lösungsansätze zu erarbeiten.

Der Fachbereich Planen und Bauen hat für den Bereich Stadtheide einen Bebauungsplan-Entwurf bezüglich des Interkommunalen Gewerbegebiets erarbeitet. Danach umfasst das vorgesehene Gewerbegebiet auf den Markungen Schwäbisch Hall, Rosengarten und Michelfeld eine Gesamtfläche von rd. 54,38 ha.

Davon entfallen auf die Gemarkung Schwäbisch Hall rd. 12,63 ha, Rosengarten rd. 24,86 ha, Michelfeld rd. 16,89 ha.

Auf die Eigentumsverhältnisse wird hingewiesen.

In den ursprünglichen Verhandlungen mit den Nachbargemeinden war zunächst angedacht, einen Zweckverband bzw. eine privatrechtliche GmbH zu gründen, die den vorgesehenen Bebauungsplan, den Grunderwerb und die Erschließung durchführt. Die anfallenden Finanzierungskosten sollten von den einzelnen Beteiligten entsprechend ihrer Markungsgröße getragen werden, ebenso die Zwischenfinanzierung. Mögliche Erlöse aus dem Verkauf der Gewerbegrundstücke sowie die daraus anfallende Grund- und Gewerbesteuer sollten entsprechend den Markungsflächen aufgeteilt werden.

Alternativ wurde ein Zweckverbandsmodell diskutiert, dem folgende Anteile zugrundelagen: Schwäbisch Hall 75 %, Rosengarten 15 %, Michelfeld 10 %.

Die Kommunalentwicklung hat einen entsprechenden Finanzplan erstellt. Bei der Diskussion darüber und die daraus resultierenden Finanzierungsverpflichtungen zeigte sich, dass sowohl Rosengarten als auch Michelfeld außer Stande sind, die notwendigen Investitionsmittel für den Grunderwerb und die Erschließung bereitzustellen bzw. die Kosten für eine Fremdfinanzierung zu übernehmen.

Im Rahmen der weiteren Diskussion wurde von der Kommunalentwicklung die Untersuchung angeregt, ob eine Umgemarkung der vom Bebauungsplan betroffenen Flächen von Rosengarten und Michelfeld auf die Stadt Schwäbisch Hall möglich ist. Die betroffenen Gemeinden erhalten dafür an anderer Stelle landwirtschaftliche Flächen der Stadt. In diesem Fall könnte Hall bzw. die städtische Tochter HGE den Grunderwerb und die Erschließung des Gesamtgeländes auf eigene Kosten und in eigener Regie durchführen, wobei auch dann eine Erschließung in Etappen vorgesehen ist. Für die Aufstellung der Bebauungspläne und die Durchführung der Erschließung wäre wirtschaftlich allein die Stadt Schwäbisch Hall verantwortlich.

Oberbürgermeister Pelgrim hat die Einbindung der Nachbargemeinden in das neue Interkommunale Gewerbegebiet begrüßt. Auch wenn die einzelnen Grundstücke umgemarkt werden, sollte eine gemeinsame Vermarktung der Gewerbebauflächen bzw. eine Absprache dabei erfolgen. Rosengarten und Michelfeld legen Wert darauf, dass, soweit Anfragen von Betrieben aus ihren Gemeinden für einen Gewerbebauplatz vorliegen, diese Interessenten auch die Möglichkeit erhalten, dort einen Bauplatz zu den dann dort üblichen Grundstückspreisen zu erwerben.

In Absprache mit den einzelnen Gemeinden und der Kommunalentwicklung wurde ermittelt, welche Gewerbesteuereinnahmen künftig aus dem neuen Gebiet anfallen könnten (mit allen Unsicherheiten, die sich z. B. aus dem künftigen Schicksal der Gewerbesteuer, den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebe sowie der Art und Ertragskraft der Betriebe ergeben können). Diese Beträge würden in wesentlichen Teilen kapitalisiert und sollen entsprechend ihres Gebietsanteils (Flächenanteil) an die einzelnen Gemeinden ausbezahlt werden.

Als einmaliger Ausgleichsbetrag wurden mit Michelfeld 400.000 € und mit Rosengarten 750.000 € vereinbart.

Ab dem 5. Kalenderjahr nach dem Beginn der ersten Erschließungsmaßnahmen, Baubeginn der Entwässerungsanlagen in den umgegliederten Gebietsteilen bis einschl. dem 9. Jahr, bezahlt die Stadt Schwäbisch Hall jährlich an die Gemeinde Michelfeld einen Betrag von 5.350 €, an Rosengarten von 2.200 €. Danach sollen aus dem tatsächlichen Aufkommen an Grundsteuer B und an Gewerbesteuer aus dem umgegliederten Gebiet Michelfeld ca 3,13 % und Rosengarten ca 1,30 % erhalten.

In der noch abzuschließenden Vereinbarung verpflichtet sich Schwäbisch Hall, die Aufstellung der Bebauungspläne und mögliche Änderungen auf den umgegliederten Flächen mit den bisherigen Gebietsgemeinden abzustimmen. Dies gilt auch für evtl. nachträgliche Änderungen.

Gleichzeitig verpflichten sich die Gemeinden Michelfeld und Rosengarten, auf ihren Markungsgebieten grundsätzlich keine über den Status vom 01.07.2006 hinausgehenden Gewerbe-, Kern-, Misch- oder Industriegebiete auszuweisen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Stadt.

Für die weitere Erschließung und die Vermarktung der Flächen soll ein Beirat „Interkommunales Gewerbegebiet“ gegründet werden. Er hat die Aufgabe, zu folgenden Themen Empfehlungen abzugeben:

  1. Entwicklungsziele des Gewerbeparks
  2. Bebauungsplanentwurf und Änderungen
  3. Bildung und Rangfolge der Erschließungsabschnitte
  4. Allgemeine Vermarktungsgrundsätze
  5. Grundstücksan- und –verkaufspreise
  6. Grundstückskäufe mit einer Größe von mehr als 5.000 m²
  7. Berechnung von Ausgleichsbeträgen.

Dem Beirat gehören die gesetzlichen Vertreter der drei Vertragspartner an, wobei die Stadt Schwäbisch Hall den Vorsitzenden stellt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit wird auf eine Empfehlung verzichtet.

Über die Vermarktung bzw. die künftige Nutzung der städtischen Fläche im Gewerbegebiet „Kerz“, soll mit der Gemeinde Michelfeld eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen werden, in der auch eine Regelung über die in diesem Gebiet anfallende Gewerbesteuer enthalten ist.

Die Umgemarkung der einzelnen Flächen in Rosengarten und Michelfeld wurden mit den Gemeinderäten in einer Klausurtagung besprochen.

Aus Sicht der Stadt ist denkbar, dass sie die landwirtschaftlichen Flächen von Schwäbisch Hall, die innerhalb des vorgesehenen Bebauungsplans liegen, auf die HGE überträgt. Diese könnte dann mit der Erschließung des Gewerbegebiets beauftragt werden. Die HGE müsste auch die entsprechenden Grundstücksankäufe von den restlichen Privatpersonen durchführen.

Mit der Übertragung der Flächen der Stadt hätte sich die HGE zu verpflichten, die aus der Umgemarkung anfallenden Beträge an die einzelnen Gemeinden auszuzahlen. Die Refinanzierung dieser Kosten könnte aus der Wertsteigerung der städtischen Flächen und ihrem Verkauf erfolgen.

Stadträtin Herrmann spricht sich grundsätzlich für interkommunale Gewerbegebiete aus.

Für den vorliegenden Fall äußert sie jedoch erhebliche Bedenken aus ökologischer Sicht (Naherhohlungsgebiet, wertvoller Naturraum etc.).

B e s c h l u s s:
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden Rosengarten und Michelfeld über die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets im Bereich Stadtheide in Verbindung mit der vorgesehenen Umgemarkung weiterzuverhandeln.
  2. Die anfallenden Kosten aus der Umgemarkung sollen von der HGE im Zusammenhang mit der Übertragung der entsprechenden städtischen Grundstücksflächen übernommen werden.
  3. Über die Einbindung des Grundstücks der Stadt Schwäbisch Hall im Gewerbegebiet „Kerz“ wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.</center>(25 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
Meine Werkzeuge