§ 111 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe IV" in Hessental; hier: Entwurfsaufstellung und Ergänzung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Teile der geplanten Friedhofserweiterung Hessental sind für eine weitere Nutzung nach Auskunft des Eigenbetriebes Friedhöfe entbehrlich, da die verbleibende Fläche für den Bedarf der nächsten 20 Jahre ausreicht. Im alten Friedhofsteil werden in den nächsten Jahren viele Gräber frei, außerdem ist im verbleibenden neuen Bereich noch ausreichend Platz für Neubelegungen vorhanden. Ein Beibehalt der nicht benötigten Flächen für Friedhofszwecke würde zu unzumutbaren materiellen Belastungen des Eigenbetriebs führen.

Es wird daher vorgeschlagen, die dargestellte Fläche zu überplanen und einer Wohn­nutzung zuzuführen. In einem Bebauungsplanentwurf ist die vorgesehene neue Bebauung dargestellt. Auf der Fläche könnten 11 Einzel- bzw. Doppelhäuser realisiert werden. Zur Erschließung wird eine rechtwinklig von der „Alten Hessentaler Straße“ nach Süden abzweigende Stichstraße mit Wendehammer vorgeschlagen. Entsprechend der angrenzenden Bebauung sind eingeschossige Gebäude mit einer Dachneigung von 42° +/-3° vorgesehen. Alle Häuser können aufgrund der günstigen Topographie nach Süden ausgerichtet werden. Die Firstrichtung ist im Bebauungsplan nicht vorgegeben. Der Abstand der großzügigen Baufenster zur Außengrenze des Friedhofs beträgt mindestens 6,0 m.

Das Bestattungsgesetz (BestattG) führt aus, dass ein „ausreichender Abstand“ eingehalten werden muss, macht jedoch keine konkreten Maßangaben.

Die Fläche ist in der rechtsgültigen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Außenbereich mit der Bezeichnung „Friedhof Erweiterung“ dargestellt. Es ist daher erforderlich, dass der Plan entsprechend ergänzt wird. Im Rahmen der 7. Fortschreibung könnte das Plangebiet als Wohnbereich dargestellt werden. Der Bebauungsplan kann erst Rechtsgültigkeit erlangen, wenn die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ausreichende Planreife erreicht hat.

Stadtplaner Neumann erläutert zwei Varianten für die Bebauung mit größeren Abstandsflächen, die beide möglich wären.

Der weitere Weg werde sich aber im kommenden Verfahren ergeben.

Stadtrat Lindner lobt zwar die Alternativen und die Beweglichkeit der Verwaltung, spricht sich aber trotzdem grundsätzlich gegen das Vorhaben aus.

Stadträtin Jörg-Unfried kann sich mit dem Verwaltungsvorschlag anfreunden.

Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 7. Fortschreibung Das Plangebiet des o. g. Bebauungsplanes soll - als Wohngebiet dargestellt - in die Stoffsammlung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden.
  2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss: A) Der B-Plan Nr. 0311-06 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 09.05.2006 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt. B) Die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Mittelhöhe IV“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 09.05.2006. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0311-06. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt. (24 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
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