§ 108 - Geschäftsreiseflugplatz Schwäbisch Hall; hier: Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung; Erhöhung des zulässigen Abfluggewichts (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die luftfahrtrechtliche Genehmigung des Flugplatzes Schwäbisch Hall war bislang auf eine maximal zulässige Abflugmasse bei Flugzeugen auf 20.000 kg MTOM (Maximum Take-Off Mass) beschränkt. Für Hubschrauber ist eine maximale Abflugmasse von 5.700 kg festgesetzt.

Die Beschränkung auf das oben genannte Gewicht wurde seinerzeit in die Genehmigung aufgenommen, da die Tragfähigkeit der Flugbetriebsflächen im Voraus nicht nachgewiesen werden konnte und die erforderliche Feuerlöschkapazität am Landeplatz nicht dauerhaft vorhanden war. Zwischenzeitlich liegen dem Regierungspräsidium die erforderlichen Nachweise über die Tragfähigkeit der Start- und Landebahn vor. Von der Flugplatz GmbH wurde ein entsprechendes Löschfahrzeug für die Sicherstellung der Feuerlöschkapazität beschafft. Die GmbH beantragt nun, die maximal zulässige Abflugmasse bei Flugzeugen auf 35.000 kg zu erhöhen. Für Hubschrauber wird eine zulässige Abflugmasse auf 12.000 kg beantragt.

Bereits heute wird der Landeplatz von Luftfahrzeugen bis zu 35.000 kg Abflugmasse genutzt, allerdings bedarf es jedes Mal einer Einzelfallentscheidung bzw. einer Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium, die im Regelfall stets erteilt worden ist bzw. wird. Hiermit ist jedoch ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand verbunden. Hinzu kommt, dass die Entscheidung über die entsprechende Ausnahme mindestens 3 Tage Zeit benötigt. Kurzfristige Anfragen können nicht beantwortet werden. Die beantragte Änderung entspricht somit nicht nur der Realität, sondern bedeutet auch eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge. Die Veränderung der zulässigen maximalen Abflugmasse wurde bereits in der gutachterlichen Untersuchung der Fluglärmimmissionen durch die Firma Kurz und Fischer berücksichtigt. Die Beschränkung auf eine zulässiges Gewicht von 20.000 kg erfolgte einzig und allein aufgrund der Tatsache, dass die technische Prüfbarkeit für die entsprechend der Planung vorgesehene Belastung der Start- und Landebahn nicht möglich war.

Die Änderung der maximal zulässigen Masse macht nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde eine Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung, nicht aber einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss, erforderlich.

Der gesamte Themenkreis wurde in einem offenen Gespräch zwischen der Flugplatz GmbH und Airpeace e. V. diskutiert. Airpeace hat sich bereit erklärt, die Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung zu akzeptieren, sofern eine Obergrenze der Flugbewegungen für die in Frage kommenden Flugzeugklassen vereinbart werden kann.

Man verständigte sich auf eine maximale Anzahl von 700 Starts pro Jahr für die betroffenen Flugzeugklassen mit einem maximal zulässigen Startgewicht von 20.000 bis 35.000 kg.

Unter dieser Voraussetzung sieht die Verwaltung keinerlei Gründe, den Antrag zur Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung abzulehnen. Mit der Änderung wird eine flexible und unbürokratische Handhabung der Starts und Landungen realisiert.


Im Rahmen der Diskussion um den Antrag der Flugplatz GmbH, das zulässige Abfluggewicht für den Geschäftsreiseflugplatz von bisher 20.000 kg auf 35.000 kg zu erhöhen, wurde vom Gemeinderat gefordert, zunächst eine Liste potenzieller Luftfahrzeuge, die in dieser Gewichtsklasse operieren, vorzulegen. Der Rat wollte konkret wissen, in welcher Größenordnung sich diese Luftfahrzeuge befinden und mit welchen Lärmbelastungen zu rechnen ist.

Die Verwaltung hat die möglichen Flugzeugtypen in Zusammenarbeit mit der Flugplatz GmbH eruiert und in einer Liste zusammengestellt. Darin sind die Flugzeugtypen, Antriebsart, Sitzplätze, Länge, Spannweite und maximales Abfluggewicht sowie drei Kennzahlen für die gerechneten Schallimmissionen aufgeführt. Als Vergleich für diese Flugzeuge sind zwei bisher schon in Schwäbisch Hall stationierte Maschinen, die im Rahmen der derzeitigen Betriebsgenehmigung ohne Ausnahmegenehmigung starten und landen dürfen, als Beispiel mit den gleichen technischen Angaben genannt.

Dies verdeutlicht, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Lärmbelastung und der Gewichtsklasse der in Hall operierenden Flugzeuge gibt.

Die Anfragen der SPD-Fraktion werden wie folgt beantwortet:

Zu 1. - Flugzeugtypen

siehe Anlage

Zu 2. - Herkunft der Maschinen

Als Herkunftsbereiche der stationierten Maschinen sind die Landkreise Hohenlohe und Schwäbisch Hall zu nennen. Aus Zeiten vor der Flugplatzänderung gibt es bereits Stationierungen aus Backnang, Böblingen und HN.

Zu 3.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden monatlich ca. 15 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dabei sind jedoch nicht die Anträge erfass, die zwar gestellt werden, aber innerhalb der kurzen gewünschten Frist nicht genehmigt werden können (kurzfristige Geschäfts­besuche).

Zu 4.

siehe oben

Die Verwaltung begrüßt es, dass die beantragte Zahl der Starts pro Jahr in der genannten Gewichtsklasse nochmals gutachterlich durch ein Lärmgutachten überprüft wird.

Unter dieser Voraussetzung sieht die Verwaltung keine Gründe, den Antrag der Flugplatz GmbH zur Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung abzulehnen. Mit der Änderung wird eine flexible und unbürokratische Handhabung der Starts- und Landungen realisiert.

Ergänzend wird angestrebt, mit dem Luftsportverband zu einer Vereinbarung zu kommen, dass während der Mittagsruhe am Sonntag der Flugverkehr über Tüngental auf das absolut notwendige Minimum beschränkt wird. Die Unterrichtsstunden für Flugschüler entfallen in dieser Zeit.

Mit Schreiben vom 15.06.2006 hat die CDU-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

„Der Beschlussantrag der Verwaltung soll in folgenden Punkten geändert werden:

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung für den Geschäftsreiseflugplatz im Hinblick auf die Erhöhung der zulässigen Abflugmasse bei Flugzeugen von 20.000 auf 28.000 kg zu. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine Vereinbarung zwischen der Flugplatz GmbH und der Stadt Schwäbisch Hall abgeschlossen wird. Gegenstand der Vereinbarung ist die Beschränkung der Anzahl der Starts für die betroffenen Flugzeugklassen ab 20.000 kg auf 700 pro Jahr.
  2. Der Erhöhung der maximal zulässigen Abflugmasse von 5.700 auf 12.000 kg für Hubschrauber wird nicht zugestimmt.
  3. Die Erhöhung der zulässigen Abflugmasse bei Flugzeugen von 28.000 kg soll bis mindestens zum Jahr 2010 Bestand haben, ohne dass von der Flugplatz GmbH hierzu ein neuer Antrag gestellt werden kann.
  4. Es soll ein regelmäßig tagender Flugplatzbeirat innerhalb des Gemeinderats zur Kontrolle der vertraglich festgelegten Bedingungen und zur Entwicklung des Flugbetriebes eingerichtet werden.“

Stadträtin Rabe erläutert den oben genannten Vorschlag und teilt mit, dass der Verwaltungantrag mit einer Erhöhung von 20 auf 35 t zu drastisch sei und selbst ihrer Fraktion zu weit ginge.

28 t entsprächen der Praxis und würden gleichzeitig den bürokratischen Aufwand vermindern. Auch würde damit Befürchtungen entgegengetreten, dass der Flugplatz „scheibchenweise“ zu einem Regionalflughafen hin vergrößert werden soll.

Stadtrat Vogt teilt mit, dass die SPD-Fraktion auch die 28 t-Begrenzung ablehne.

Man halte dies für „Augenwischerei“, weil dann von 11 Flugzeugtypen trotzdem noch acht starten dürften, wovon die meisten als Passagierflieger mit bis zu 74 Sitzplätzen zu klassifizieren seien und genau dieses, nämlich die Öffnung des Flugplatzes für den Passagier-Flugverkehr, wolle seine Fraktion nicht mitmachen.

Unabhängig von der Zahl der Starts und Landung würde der Flugplatz damit seine bisherige Zweckbestimmung als reiner Geschäftsreiseflugplatz verändern.

Man fühle sich der Bevölkerung gegenüber im Wort, die die Geschäftsfliegerei - mehr oder weniger, je nach Wohnort - akzeptiert habe.

Lt. Stadtrat Felger spricht sich die FWV für den Verwaltungsantrag aus, wobei er zwischen dem Interesse der Bevölkerung nach Lärmschutz und dem Infrastruktur-Vorteil, den der Flugplatz biete, abwägt. Die Zahl der Flüge werde auf 700 begrenzt.

Ein Zusammenhang zwischen Abfluggewicht und Lärm könne kaum gesehen werden. Da der Antrag auch keinen Einstieg in einen Regionalflughafen bedeute, gäbe es für seine Fraktion keinen Grund, ihre Zustimmung zu verweigern.

Stadträtin Herrmann ist der Auffassung, dass geschäftlicher und gewerblicher Flugverkehr heute schon möglich sei. Der Wirtschaftsstandort Hall werde also nicht gefährdet. Die Fraktion der Grünen wolle jedoch keinen Passagier- und Charterverkehr oder Luft-Taxis.

Das Risiko, dass bei höherem Flugaufkommen etwas passiere, steige mit dem Vorhaben ebenfalls.

Stadtrat Preisendanz ist für die Verwaltungsvorschläge, da die Stadt zur Weiterentwicklung nicht nur weiche Standortvorteile wie Kultur und Bildung brauche, sondern auch harte, wie einen gut funktionierenden Flugplatz.

Die Sorge einiger Anlieger vor einem Regionalflughafen könne er nicht nachvollziehen, zumal schon die anderen Regionalflughäfen in unserem Raum nicht ausgelastet seien.

Stadtrat Dr. Pfisterer erläutert den SPD-Standpunkt im Detail und beantragt, dass die Verwaltung zur Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung gegenüber dem RP wie folgt Stellung nimmt:

„Die Genehmigungsänderung des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch Hall soll nach Angaben der Flugplatz GmbH mit einer Nutzung zum sog. Taxi-Flugverkehr (ca. 2 Flüge von Maschinen über 20 t MTOW pro Tag) verbunden werden. Die deshalb bestehenden Bedenken hinsichtlich der Entwicklung des Geschäftsreiseflugplatzes zu einem Flugplatz mit Schwerpunkt im gewerblichen Passagierflugverkehr konnte bisher nicht ausgeräumt werden. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt deshalb der Erhöhung der zulässigen Abflugmasse bei Flugzeugen von 20.000 auf 35.000 kg nicht zu.“

Oberbürgermeister Pelgrim zieht den Antrag der Verwaltung zurück, da er den CDU-Vorschlag für eine vertretbare Brücke hält.

Der oben genannte Antrag von Stadtrat Dr. Pfisterer wird mit 21 Nein-Stimmen bei 13 Ja-Stimmen abgelehnt.

B e s c h l u s s:
  1. Der Gemeinderat stimmt einer Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung für den Geschäftsreiseflugplatz Schwäbisch Hall im Hinblick auf die Erhöhung der zulässigen Abflugmasse bei Flugzeugen von 20.000 auf 28.000 kg zu. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine Vereinbarung zwischen der Flugplatz GmbH und der Stadt abgeschlossen wird. Gegenstand der Vereinbarung ist die Beschränkung der Anzahl der Starts für die betroffenen Flugzeugklassen ab 20.000 kg auf 700/ Jahr.

    (21 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)

  2. Der Erhöhung der maximal zulässigen Abflugmasse von 5.700 auf 12.000 kg für Hubschrauber wird nicht zugestimmt. (einstimmig- 34 -)
  3. Die Erhöhung der zulässigen Abflugmasse bei Flugzeugen von 28.000 kg soll bis mindestens zum Jahr 2010 Bestand haben, ohne dass von der Flugplatz GmbH hierzu ein neuer Antrag gestellt werden kann. (18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)
  4. Es soll ein regelmäßig tagender (etwa 2 x im Jahr) Flugplatzbeirat innerhalb des Gemeinderats zur Kontrolle der vertraglich festgelegten Bedingungen und zur Entwicklung des Flugbetriebes eingerichtet werden. (27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen)
Meine Werkzeuge